IT-Recht in der Frühjahrssession 2023
Auch in der Frühjahrssession 2023 werden im Parlament verschiedene IT-rechtliche Themen behandelt. Mit der Anpassung des Informationssicherheitsgesetzes (ISG) sowie der Beratung zu diversen Vorstössen zur Cyber-Pädokriminalität liegt der Fokus diesmal auf Cyber-Themen.
IT-Recht in der Wintersession
Auch in der Wintersession 2022 werden im Parlament wieder verschiedene IT-rechtliche Themen behandelt. Wir haben sie in einem Überblick zusammengestellt. Der Fokus liegt dabei auf verschiedenen Digitalisierungsinitiativen. Besonders hervorzuheben ist die Beratung über das Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat.
IT-Recht in der Herbstsession 2022
Das Parlament wird auch in der Herbstsession 2022 verschiedene IT-rechtliche Themen behandeln. Die Digitalisierung ist weiterhin ein grosses Thema. So wird zum einen das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben beraten. Zum anderen stimmt der Nationalrat über mehrere Motionen ab, die eine finanzielle Förderung von Digitalisierungsprojekten in der Privatwirtschaft durch den Bund fordern.
Publikation unseres Rechtsgutachtens zur Cloud-Nutzung durch die Stadt Zürich
Die Stadt Zürich ermöglicht ihren Organisationseinheiten künftig die Nutzung von Cloud-Services. Der Stadtrat stützt seinen entsprechenden Beschluss vom 13. Juli 2022 massgeblich auf ein Rechtsgutachten der LAUX LAWYERS AG zur Rechtmässigkeit der Cloud-Nutzung. LAUX LAWYERS hat das Rechtsgutachten im Auftrag der Dienstabteilung Organisation und Informatik der Stadt Zürich (OIZ) verfasst. Es thematisiert verschiedene rechtliche Aspekte der Nutzung von Public-Cloud-Services, darunter interne Genehmigungen, das Amtsgeheimnis, den Datenschutz und den behördlichen Zugang zu Daten ("lawful access"). Einen besonderen Schwerpunkt legt das Gutachten auf den US CLOUD Act. Wir publizieren das Rechtsgutachten hiermit in Absprache mit der OIZ.
Google Analytics und die Datenschutzaufsichtsbehörden
Yves Gogniat verortet in seinem Artikel für den WEKA-Datenschutz-Newsletter die Entscheide der französischen und österreichischen Datenschutzaufsichtsbehörden bezüglich der Nutzung von Google Analytics, welche Anfang 2022 für viel Gesprächsstoff und Verunsicherung geführt haben.
Rechtliche Herausforderungen bei Remote-Work
Das Bedürfnis, flexibel und ortsunabhängig zu arbeiten, bleibt auch «post Corona» bestehen. Es zeigt sich, dass diese Arbeitsform für Viele zu einem festen Bestandteil der Arbeitsgestaltung werden soll, über das klassische Homeoffice hinaus. Dies stellt eine Arbeitgeberin vor komplexe organisatorische, rechtliche und sicherheitstechnische Herausforderungen. Der Artikel von Yves Gogniat gibt eine kurze Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen, welche eine Arbeitgeberin beachten muss, wenn sie Remote Work erlauben möchte. Es gibt leider kein einfaches Ja oder Nein für Remote Work; denn Remote Work lässt sich je nach Unternehmen unterschiedlich ausgestalten. Zudem gilt es, branchenspezifische Unterschiede zu beachten (z.B. wegen Regulierungen oder dergleichen).
Die digitale Buchführung ist auch ohne digitale Signaturen möglich
Beitrag von Yves Gogniat zur Motion von Nationalrätin Daniela Schneeberger, welche in die falsche Richtung zielt. Denn wer die Geschäftsbücherverordnung genau liest, erkennt, dass bereits heute keine digitale Signatur notwendig ist, um die Buchhaltung elektronisch zu führen. Viel wäre heute schon möglich. Es mangelt wohl vielmehr an einer einheitlichen Praxis.
IT-Recht in der Frühjahrssession 2022
Auch in der Frühjahrssession 2022 werden im Parlament wieder verschiedene IT-rechtliche Themen behandelt. Besonders hervorzuheben sind eine Motion zur Erleichterung der digitalen Buchführung sowie eine weitere Motion, welche eine Rechtsgrundlage zur Unterstützung digitaler Leuchtturm-Projekte mit relevantem öffentlichen Interesse verlangt.
Neue Bürden im internationalen Datentransfer
In der aktuellen Ausgabe des it-business Magazins (4/2021) hat unser Advisor Yves Gogniat die Änderungen in Bezug auf den internationalen Datentransfer zusammengefasst. Im Nachgang zum Schrems II Urteil hat die EU neue Standardvertragsklauseln eingeführt. Anschliessend hat auch der EDÖB seine Richtlinien angepasst, weshalb sich die meisten Schweizer Unternehmen mit dem Thema beschäftigen sollten.