Teilrevision FINMA RS 2018/3 (Outsourcing Banken und Versicherer)

 

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 27. November 2019 darüber informiert, dass sie das Kleinbankenregime per 1. Januar 2020 auf Rundschreibenstufe definitiv umsetzt. Kleine, besonders liquide und gut kapitalisierte Banken dürfen von bestimmten aufsichtsrechtlichen Vorschriften befreit werden. Dafür passt die FINMA acht Rundschreiben an.

Im Zuge der Revision nimmt die FINMA im Rundschreiben 2018/3 – Outsourcing Banken und Versicherer eine allgemeinverbindliche Anpassung der Regelung hinsichtlich Unterakkordanten vor. Dies betrifft nicht nur Kleinbanken, sondern sämtliche Adressaten des Rundschreibens; also Banken, Versicherer und Effektenhändler.

Die nun definitiv verabschiedeten Anpassungen sind sowohl aus Sicht der Anbieter als auch aus Sicht der regulierten Institute zu begrüssen, geben sie doch bezüglich des Beizugs von relevanten Subakkordanten mehr Flexibilität.

Dies sind die allgemeinverbindlichen Änderungen in Kürze:

. Das regulierte Institut hat sicherzustellen, dass es über den Beizug oder Wechsel von Unterakkordanten des Dienstleisters, welche wesentliche Funktionen erbringen, frühzeitig informiert wird (Rz 33). Diese Pflicht tritt an Stelle der früheren Regelung, die verlangte, dass das regulierte Unternehmen den Beizug von Unterakkordanten vorgängig zu genehmigen hatte.

. Durch die frühzeitige Information soll sichergestellt werden, dass das regulierte Unternehmen notfalls (d.h. wenn es zum Schluss kommt, dass ein Ausstieg aus Risikosicht unumgänglich ist) die Möglichkeit hat, das Outsourcing geregelt zurückzuführen oder auf einen anderen Dienstleister zu übertragen. Diese Pflicht war bereits im bestehenden Rundschreiben in Rz 18 geregelt und wird nun im Rahmen der Revision (und nach Intervention verschiedener Marktteilnehmer) nur marginal angepasst (Rz 18 und 18.1).

Im Rahmen der Vernehmlassung haben verschiedene Branchenverbände und Marktteilnehmer (insbesondere die Verbände der IT-Branche ICTswitzerland, SWICO, SwissICT und asut) die ursprünglich vorgeschlagenen Änderungen kritisiert. Auch LAUX LAWYERS AG hat sich an der Vernehmlassung mit einer eigenen Eingabe beteiligt.

Nach Publikation des definitiven neuen Texts des Outsourcing Rundschreibens darf man feststellen, dass die FINMA auf die geäusserten Bedenken eingegangen ist und die vorgebrachten Änderungsvorschläge der ICT Branche weitestgehend umgesetzt hat.