Laux Lawyers AG beteiligt sich an Vernehmlassung zur Teilrevision des FINMA Outsourcing Rundschreibens 2018/3

 

Die FINMA erwägt im Zusammenhang mit dem sog. «Kleinbankenregime» verschiedene ihrer Rundschreiben anzupassen: https://www.finma.ch/de/news/2019/04/20190405-mm-kleinbanken, darunter auch das Outsourcing Rundschreiben 2018/3. Laux Lawyers AG hat sich bereits an der Vernehmlassung zur Totalrevision dieses Rundschreibens im Jahr 2017 beteiligt, da das Rundschreiben grossen Einfluss auf den Schweizer ICT Markt hat. Sowohl Anbieter als auch regulierte Kunden (Banken, Versicherungen) sind davon stark betroffen. Wichtig war und ist es, die Outsourcing Vorgaben der FINMA auch unter dem Aspekt der momentan sehr nachgefragten Cloud-Computing Dienstleistungen zu prüfen.

Die FINMA nimmt die Revision im Rahmen des «Kleinbankenregime» zum Anlass, eine allgemeinverbindliche Anpassung der Regelung hinsichtlich Unterakkordanten in das Rundschreiben 2018/3 einzuführen.

Die von der FINMA vorgeschlagenen Anpassungen sind sowohl aus Sicht der Anbieter als auch aus Sicht der regulierten Kunden im Grundsatz zu begrüssen, gibt es doch bezüglich des Erfordernisses der Vorab-Genehmigung von relevanten Subakkordanten mehr Flexibilität. Siehe im Einzelnen Ziffer 8.1.4 (Seite 12) des Erläuterungsberichts.

Im Detail sind die überarbeiteten Klauseln jedoch zu kommentieren, da sie zu Fehlinterpretationen führenkönnen. Insbesondere die vorgeschlagenen Änderungen in den Rz 18 und Rz 18.1. sind unnötig konkretisierend und widersprechen dem sonst hochgehaltenen Grundsatz der FINMA zu einer prinzipienbasierten Regulierung. Im Einzelfall könnten sich durch die vorgeschlagenen Änderungen gewisse Marktteilnehmer zu komplexeren Abklärungen zu Beginn genötigt fühlen.

Als Mitglied der Rechtskommission von SwissICT initiierte Alexander Hofmann die Stellungnahme zur Teilrevision des FINMA Outsourcing Rundschreibens 2018/3, welcher sich mit ICT Switzerland, SWICO und asut die namhaften IT-Branchenverbände der Schweiz anschlossen. Inhaltlich orientieren sich die Eingaben an der folgenden Stellungnahme von Laux Lawyers AG, welche als Initiativtext für die SwissICT diente.

https://www.lauxlawyers.ch/stellungnahme-laux-lawyers-ag-kleinbankenregime-12072019