IT-Recht in der Wintersession 2025

 

Bild vom 23 März 2023 © Parlamentsdienste / Rob Lewis, Link: https://www.media-parl.ch/picture.php?/8729/category/277.

 

In der Wintersession 2025 stehen im digitalen und sicherheitspolitischen Bereich Themen wie Cybersicherheit, , Medien- und Datenpolitik sowie die Modernisierung staatlicher Infrastrukturen im Zentrum. Das Parlament befasst sich mit der Stärkung des Schutzes vor Cyberbedrohungen, der Förderung unabhängiger digitaler Lösungen und der rechtlichen Präzisierung bestehender Systeme – von der Medienförderung über elektronische Überwachung bis hin zur internationalen Finanzmarktkooperation. Dabei zeigt sich ein klarer Fokus auf Sicherheit, Transparenz und technologische Eigenständigkeit der Schweiz.

 

IT-rechtliche Themen im Nationalrat:

  • Geschäft des Bundesrats «Investitionsprüfgesetz»: Mit dem Investitionsprüfgesetz (IPG) soll der Bund künftig Übernahmen von Schweizer Unternehmen durch ausländische Investoren prüfen können, wenn diese die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden. Der Entwurf zielt vor allem auf staatlich kontrollierte Investoren und kritische Sektoren wie Energie-, Wasser-, Gesundheits- und Telekominfrastrukturen. Damit setzt der Bundesrat die Motion Rieder (18.3021) um, lehnt das Gesetz jedoch weiterhin ab, da er das Kosten-Nutzen-Verhältnis als ungünstig und die bestehenden Regeln als ausreichend betrachtet. Der Nationalrat hat das Gesetz im September 2024 angenommen und weitete es auf nichtstaatliche Investoren aus. Er wollte zudem die Versorgungssicherheit als Schutzgut aufnehmen und dem Bundesrat mehr Spielraum einräumen. Der Ständerat trat im März 2025 auf die Vorlage ein und nahm sie im September 2025 in leicht abgeschwächter Form an. Er beschränkte die Prüfung auf staatliche Investoren und strich den Aspekt der Versorgungssicherheit. Im Oktober 2025 schloss sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) weitgehend der Linie des Ständerats an. Das Geschäft befindet sich derzeit in der Differenzbereinigung zwischen den Räten.
  • Parlamentarische Initiative «Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien»: Mit der parlamentarischen Initiative sollen im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) neue Bestimmungen geschaffen werden, um die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden, die Selbstregulierung journalistischer Standards und Nachrichtenagenturen von nationaler Bedeutung finanziell zu unterstützen. Finanziert werden die Beiträge über die Abgabe für Radio und Fernsehen, wobei höchstens ein Prozent des Abgabeertrags für diese Fördermassnahmen vorgesehen ist. Der Bundesrat soll die anrechenbaren Kosten und Voraussetzungen festlegen, die Förderquote darf maximal 50 Prozent betragen. Die Vorlage nimmt Elemente des 2022 abgelehnten Medienpakets wieder auf, verzichtet aber auf die Förderung digitaler Infrastrukturen. Der Bundesrat begrüsste den gezielten Ausbau als Beitrag zur Sicherung der Medienvielfalt und empfahl Eintreten. Der Ständerat hiess die Vorlage im Juni 2025 gut; der Nationalrat folgte im September 2025. In der Differenzbereinigung schloss sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) im Oktober 2025 weitgehend dem Nationalrat an. Das Geschäft befindet sich in der Schlussphase der parlamentarischen Beratung.
  • Parlamentarische Initiative «Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt»: Die parlamentarische Initiative verlangt eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), um die Zusammenarbeit der Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) mit der unabhängigen audiovisuellen Industrie gesetzlich zu regeln. Ziel ist es, die SRG zu verpflichten, einen definierten Anteil ihrer Produktions- und Dienstleistungsaufträge an unabhängige Schweizer Anbieter zu vergeben. Damit soll die Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Produktionsbranche gestärkt und eine marktgerechte Auftragsvergabe gewährleistet werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die SRG-Konzession künftig konkrete Vorgaben zur Berücksichtigung der unabhängigen audiovisuellen Industrie enthält und der Bundesrat Mindestanteile für die Auftragsvergabe festlegen kann. Zudem soll die Konzession Bestimmungen zur Wahrung des Wettbewerbs in den Märkten für audiovisuelle Produktion und Dienstleistungen umfassen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) nahm den Entwurf im Juli 2025 an. Der Bundesrat beantragte im Oktober 2025 auf die Vorlage einzutreten. Er betonte, die Regelung stärke die Produktionsvielfalt und gebe der Branche mehr Planungssicherheit. Das Geschäft befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung.
  • Geschäft des Bundesrats «Verpflichtungskredit für die digitale Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle für die Jahre 2026–2032»: Der Bundesrat hat dem Parlament eine Botschaft für einen Verpflichtungskredit von 66,1 Millionen Franken für die Jahre 2026 bis 2032 vorgelegt, um die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) umfassend zu digitalisieren. Ziel des Programms ist die Modernisierung der Organisation, Prozesse und Informatiksysteme – insbesondere jener der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) und der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA). Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rund 123,3 Millionen Franken, wovon 57,2 Millionen durch interne Ressourcen gedeckt werden. Die Mittel werden vollständig über die AHV-/IV-/EO-Ausgleichsfonds refinanziert. Mit der Einführung einer einheitlichen, modularen Informatiklösung sollen Datenübermittlung, Verarbeitung und Kommunikation mit Kantonen, Versicherten und internationalen Partnern automatisiert und sicher abgewickelt werden. Die Reform ermöglicht kürzere Bearbeitungszeiten, effizientere Verwaltung und eine bessere Servicequalität bei steigender Fallzahl infolge Mobilität und Bevölkerungswachstum. Das Programm steht im Einklang mit der Digitalisierungsstrategie des Bundes und des Bundesamts für Sozialversicherungen. Es ergänzt das geplante Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS), das eine zentrale elektronische Plattform für die 1. Säule vorsieht. Die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) unterstützt den Verpflichtungskredit einstimmig und begrüsst die erwarteten Effizienzgewinne und Modernisierungsschritte. Das Geschäft wird in der Wintersession 2025 zuerst vom Nationalrat behandelt.
  • Motion «Ausreichende Mittel für die zivile Cybersicherheit»: Mit der Motion wird verlangt, das Budget des Bundesamts für Cybersicherheit (BACS) ab 2026 deutlich zu erhöhen: statt der im Finanzplan vorgesehenen 16,3 Millionen Franken sollen 26,3 Millionen Franken und in den Folgejahren 31,4 Millionen Franken bereitgestellt werden. Die zusätzlichen Mittel sollen es dem BACS ermöglichen, den zunehmenden Cyberbedrohungen zu begegnen und neue gesetzliche Aufgaben – insbesondere die ab 2025 geltende Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen – zu erfüllen. Die Finanzierung soll innerhalb der IT-Budgets der Armee kompensiert werden. Die Begründung verweist auf den Halbjahresbericht Cybersicherheit 2024/1, der eine starke Zunahme von Cybervorfällen zeigt: über 34’000 Meldungen im ersten Halbjahr, fast doppelt so viele wie im Vorjahr. Die Motion will sicherstellen, dass das BACS seine erweiterten Aufgaben mit ausreichenden Ressourcen wahrnehmen kann. Der Bundesrat anerkennt den wachsenden Handlungsbedarf und teilt die Einschätzung, dass eine Budgeterhöhung geprüft werden soll. Er lehnt die Motion jedoch ab, insbesondere wegen der vorgesehenen vollständigen Kompensation bei den Informatikausgaben der Armee. Diese seien für den Betrieb und die Digitalisierung der Streitkräfte sicherheitsrelevant und bereits stark belastet. Das Geschäft befindet sich derzeit in parlamentarischer Beratung beim Nationalrat.
  • Geschäft des Bundesrats «Internationaler automatischer Informationsaustausch betreffend Lohndaten. Bundesgesetz»: Der Bundesrat hat im Mai 2025 die Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten verabschiedet. Damit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um die mit Frankreich und Italien vereinbarten Abkommen zur Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie zur Telearbeit umzusetzen. Das Gesetz regelt den automatischen und gegenseitigen Austausch von Lohndaten zwischen den beteiligten Staaten, um eine korrekte Besteuerung im Wohnsitzstaat sicherzustellen. Innerhalb der Schweiz werden die kantonalen Steuerbehörden die relevanten Informationen an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) übermitteln. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen; der Bundesrat passte sie an, um den Kantonen die Möglichkeit zu geben, elektronische Datenlieferungen von Arbeitgebern zu verlangen. Der Nationalrat nahm den Entwurf an. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) beantragte im Oktober 2025 Eintreten auf die Vorlage. Sie sprach sich zudem dafür aus, dass Arbeitgeber auch bei fahrlässiger Pflichtverletzung gebüsst werden können, analog zu den Regelungen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Das Geschäft befindet sich aktuell in der Differenzbereinigung.
  • Motion «Mehr Beteiligung, bessere Digitalisierung»: Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, bei Gesetzgebungs- und anderen Projekten im digitalen Bereich stärker auf partizipative, transparente und koordinierte Prozesse zu setzen. Ziel ist es, das Wissen und die Ideen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft frühzeitig einzubeziehen, um dynamischen Entwicklungen – insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) – besser gerecht zu werden. Dieser sogenannte Community-Building-Ansatz soll die bestehenden Verfahren ergänzen und die gesellschaftliche Akzeptanz digitaler Lösungen erhöhen. Die Motion betont, dass partizipative Methoden wie kollaborative Online-Plattformen oder iterative Entwicklungsprozesse helfen können, praxistaugliche und breit abgestützte Regelungen zu schaffen. Beispiele hierfür sind die „Plateforme Tripartite Suisse“ zur digitalen und KI sowie die transparente Ausarbeitung der E-ID-Vertrauensinfrastruktur. Der Bundesrat teilt die Zielsetzung der Motion und beantragt deren Annahme. Er sieht in einem koordinierten und offenen Vorgehen einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der digitalen Verwaltung und zu einer innovationsfreundlichen und gesellschaftlich verankerten Digitalisierungspolitik der Schweiz.
  • Motion «Die Kleinen hängt man zu Hunderten auf, den Grossen lässt man laufen»: Motion fordert eine Anpassung des Waffengesetzes, um auf die zunehmenden Strafverfahren gegen Personen zu reagieren, die unwissentlich verbotene Imitationswaffen über Online-Plattformen wie TEMU oder Amazon bestellen. Der Import solcher Produkte, etwa Steinschleudern oder täuschend echter Spielzeugwaffen, ist ohne Bewilligung strafbar, vielen Konsumenten ist dies jedoch nicht bekannt, da entsprechende Hinweise auf den Plattformen fehlen. Zur Entlastung der Justiz sollen entweder die Anbieter haftbar gemacht oder Bagatellfälle durch einfache Bussen geregelt werden. Zudem sollen Online-Händler verpflichtet werden, verbotene Artikel für die Schweiz deutlich zu kennzeichnen. Der Bundesrat plant eine Revision der Waffenverordnung, um die Definition verwechselbarer Imitationswaffen zu präzisieren. Ziel ist es, Strafverfahren auf risikobehaftete Fälle zu beschränken. Eine Gesetzesänderung hält er derzeit nicht für notwendig, betont aber die Informationspflicht der Konsumenten und führt Dialoge mit ausländischen Plattformen zur besseren Kennzeichnung. Das Geschäft befindet sich im parlamentarischen Verfahren.
  • Motion «Änderung im nationalen Fahndungssystem RIPOL»: Die Motion verlangt vom Bundesrat, das nationale Fahndungssystem RIPOL so anzupassen, dass die Hautfarbe von gesuchten Personen wieder als Such- und Identifikationsmerkmal erfasst werden kann. Hintergrund ist eine Verfügung des Bundesamts für Polizei (fedpol), dass diese Angabe nach einer offiziellen Beschwerde aus dem System entfernt hatte. Die Motion begründet ihr Anliegen damit, dass die Angabe der Hautfarbe für die Polizeiarbeit von praktischer Bedeutung sei. Nach Rückmeldungen kantonaler Polizeikorps erleichtere dieses Merkmal die Fahndung und Identifikation gesuchter Personen. fedpol habe die Änderung ohne Konsultation der Kantone vorgenommen, obwohl RIPOL ein gemeinsames Instrument der nationalen und kantonalen Polizeibehörden sei. Eine Minderheit der zuständigen Kommission lehnt die Motion ab. Sie befürchtet, dass die Wiedereinführung der Angabe „Hautfarbe“ problematisch sei und diskriminierende Effekte haben könnte.
  • Motion «Digitalisierung der Führerausweise»: Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass Führerausweise und Fahrzeugausweise künftig auch in digitaler Form anerkannt werden. Ziel ist es, elektronische Nachweise als gleichwertig zu den physischen Dokumenten zuzulassen und die Pflicht zum Mitführen von Papierausweisen aufzuheben. Die Motion kritisiert die bisherige „Papierpflicht“ als überholt und fordert eine Modernisierung im Sinne der laufenden Digitalisierungsstrategie des Bundes. Digitale Führer- und Fahrzeugausweise sollen bei Verkehrskontrollen elektronisch vorgewiesen werden können, etwa über eine staatlich geprüfte App oder ein sicheres digitales Wallet. Durch die Digitalisierung dieser Ausweise sollen Prozesse für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Behörden vereinfacht, Verwaltungskosten reduziert und E-Government-Angebote besser verknüpft werden. Die Vorlage steht im Kontext der Bestrebungen, staatliche Identitäts- und Berechtigungsnachweise schrittweise zu digitalisieren, wie dies bereits bei der neuen E-ID vorgesehen ist.
  • Parlamentarische Initiative «Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen»: Die parlamentarische Initiative fordert, das sogenannte Cybergrooming – also das gezielte Anbahnen sexueller Kontakte durch Erwachsene mit Minderjährigen im Internet – ausdrücklich unter Strafe zu stellen und als Offizialdelikt auszugestalten. Ziel ist es, Kinder auch im digitalen Raum wirksam vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Trotz bestehender strafrechtlicher Bestimmungen greift das aktuelle Recht laut Begründung in solchen Fällen häufig zu kurz. Erwachsene können über digitale Kanäle sexuelle Kontakte zu Minderjährigen aufnehmen, ohne dass dies zwingend strafrechtliche Konsequenzen hat. Die Initiative fordert deshalb eine Anpassung des Strafgesetzbuchs: Entweder soll ein eigener Cybergrooming-Tatbestand geschaffen werden, der auch Vorbereitungshandlungen für ein Treffen mit Minderjährigen erfasst, oder bestehende Bestimmungen sollen erweitert werden. Zudem soll die sexuelle Belästigung von Kindern im Internet generell als Offizialdelikt gelten, damit Behörden unabhängig von einer Anzeige tätig werden können. Das Geschäft befindet sich aktuell in der parlamentarischen Vorprüfung.
  • Parlamentarische Initiative «Neuer Straftatbestand Cybermobbing»: Mit dieser parlamentarischen Initiative wird gefordert, das Schweizer Strafgesetzbuch um einen eigenen Straftatbestand „Cybermobbing“ zu ergänzen. Damit soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, um gezielte digitale Belästigungen, Beleidigungen oder Blossstellungen von Personen konsequent zu ahnden. Cybermobbing umfasst laut Initiative die systematische Diffamierung, Bedrohung oder Blossstellung über digitale Kanäle wie soziale Medien, Chats oder E-Mails. Im Gegensatz zu herkömmlichem Mobbing wirken die Angriffe im Netz anonym, erreichen ein breites Publikum und sind dauerhaft abrufbar. Dies kann bei den Betroffenen erheblichen psychischen Schaden verursachen – bis hin zu Suizidgedanken. Eine Studie der ZHAW zeigt, dass rund ein Viertel der Kinder und Jugendlichen in der Schweiz bereits Opfer solcher Angriffe geworden ist. Die Initiantin oder der Initiant argumentiert, dass bestehende Straftatbestände wie Nötigung oder üble Nachrede nicht ausreichen, da Cybermobbing meist aus einer Vielzahl einzelner Handlungen besteht. Ein klar definierter Tatbestand soll Rechtssicherheit schaffen, präventiv wirken und die Strafverfolgung erleichtern. Andere Länder wie Österreich haben einen solchen Schritt bereits vollzogen. Das Geschäft befindet sich derzeit in der parlamentarischen Vorprüfung.
  • Motion «Für einen souveränen, sicheren und kontextsensitiven KI-Assistenten für die Ratsmitglieder»: Die Motion fordert die Entwicklung eines eigenen KI-Assistenten für die Mitglieder der Bundesversammlung. Das Tool soll auf einem Open-Source-Sprachmodell basieren, auf Schweizer Servern gehostet werden und mit den relevanten Datenbanken des Bundes verbunden sein. Ziel ist es, die parlamentarische Arbeit zu erleichtern und gleichzeitig die digitale Souveränität sowie die Datensicherheit zu gewährleisten. Die Begründung verweist auf die zunehmende Nutzung kommerzieller KI-Tools wie ChatGPT durch Ratsmitglieder. Diese bergen laut Motion Risiken, etwa den Abfluss sensibler Informationen ins Ausland oder mögliche Verzerrungen („Bias“) in den Antworten. Ein souveräner, staatlich kontrollierter Assistent soll eine sichere und unabhängige Alternative bieten. Er könnte u. a. Gesetzesentwürfe zusammenfassen, Texte vergleichen oder Themenanalysen unterstützen. Das Büro des Nationalrats teilte am 14. November 2025 mit, dass die Verwaltungsdelegation (VD) die Motion zur Ablehnung empfiehlt. Eine Machbarkeitsstudie zeige, dass die Entwicklung eines solchen Systems mit hohen Kosten und erheblicher technischer Komplexität verbunden wäre. Die Parlaments-IT (PIT) befürwortet zwar grundsätzlich den Einsatz von KI, plädiert jedoch für ein schrittweises Vorgehen. In einem ersten Schritt sollen bestehende Funktionen, etwa die Suchmöglichkeiten in Parlnet, mit KI verbessert werden. Die VD hat den Parlamentsdiensten den Auftrag erteilt, die Einführung von KI-gestützten Funktionen weiter zu prüfen. Die Motion selbst empfiehlt sie zur Ablehnung.

IT-rechtliche Themen im Ständerat:

  • Interpellation «Schweizer Zahlungsverkehr im Griff von US-Giganten. Digitale Souveränität stärken»: Die Interpellation thematisiert die zunehmende Abhängigkeit der Schweiz von grossen US-Technologiekonzernen im Bereich des digitalen Zahlungsverkehrs. Insbesondere Apple wird vorgeworfen, Schweizer Zahlungsanbieter wie TWINT durch den eingeschränkten Zugang zur NFC-Schnittstelle (Nahfeldkommunikation) seiner Geräte zu benachteiligen. Während im EU-Raum ein diskriminierungsfreier Zugriff verpflichtend ist, bleibt dieser in der Schweiz kostenpflichtig und an die Nutzung von Apple Pay gebunden. Die Der Interpellant Damian Müller sieht darin einen klaren Wettbewerbsnachteil für Schweizer Anbieter sowie eine Gefahr für die digitale Souveränität des Landes. Der Bundesrat wurde daher um Auskunft gebeten, wie er die regulatorischen und wirtschaftlichen Folgen dieser Abhängigkeit einschätzt und welche Massnahmen zur Stärkung einheimischer Systeme und offener Standards geplant sind. In seiner Stellungnahme verweist der Bundesrat auf laufende Arbeiten zur Stärkung der digitalen Souveränität, unter anderem im Rahmen der «Strategie Digitale Schweiz» und der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Zudem sei das Kartellgesetz geeignet, diskriminierendes Verhalten marktmächtiger Akteure, wie die Verweigerung eines Schnittstellenzugangs, zu ahnden. Eine generelle Pflicht zur kostenlosen Bereitstellung wie im EU-Digital Markets Act existiere jedoch nicht. Der Bundesrat betont die Bedeutung offener Standards, interoperabler Systeme und einer eigenständigen Schweizer digitalen Infrastruktur, sieht aber keinen unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
  • Geschäft des Bundesrates «Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)»: Mit dem Adressdienstgesetz (ADG) will der Bundesrat die Grundlage für einen nationalen Adressdienst (NAD) schaffen, der ab 2025 den Zugang zu Adressdaten der Wohnbevölkerung zentralisiert. Das Bundesamt für Statistik (BFS) soll das System betreiben, das Verwaltungsstellen aller Ebenen sowie berechtigten Dritten mit gesetzlichem Auftrag erlaubt, Adressdaten gesamtschweizerisch abzufragen. Ziel ist eine effizientere Verwaltung, weniger unzustellbare Sendungen und eine höhere Datenqualität. Das Projekt ist Teil der Strategie „Digitale Verwaltung Schweiz“ und wird durch diese finanziert. Die Gemeinden sollen gebührenfrei auf den NAD zugreifen können; andere Nutzer zahlen kostendeckende Gebühren. Der Datenschutz bleibt gewahrt: Zugriffsrechte werden vom BFS vergeben und streng kontrolliert. Der Ständerat befürwortete die Vorlage bereits 2023 deutlich. Der Nationalrat hingegen wies sie 2024 zunächst an den Bundesrat zurück, mit der Begründung, es fehle an einer klaren Verfassungsgrundlage und an einem erkennbaren Nutzen für die Bevölkerung. Nach weiteren Anhörungen und Anpassungen schloss sich die grosse Kammer im März 2025 schliesslich dem Ständerat an und nahm die Vorlage im September 2025 knapp. In der laufenden Differenzbereinigung beantragt die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S), den Vorrang kantonalen Rechts bei der Datenübertragung zu streichen und die Gebührenbefreiung auf die Einwohnerdienste zu beschränken.
  • Motion «Bekämpfung von Hassreden im Internet. Öffentliche Gelder sollten nicht zur Unterstützung anonymer Kommentare eingesetzt werden»: Die Motion fordert den Bundesrat auf, sicherzustellen, dass Medien und Plattformen, die öffentliche Gelder erhalten, keine anonymen oder pseudonymen Kommentare mehr zulassen. Personen, die Online-Kommentare auf solchen Portalen veröffentlichen, sollen mit ihrer tatsächlichen Identität erkennbar sein. Ziel ist es, der Verbreitung von Hassrede, Lügen und Beleidigungen im Netz vorzubeugen und die individuelle Verantwortung der Kommentierenden zu stärken. Die Begründung verweist auf die zunehmende Verrohung des Online-Diskurses. Bei Verstössen könnten Subventionen gestrichen werden. Der Bundesrat teilt das Anliegen, Hassrede im Internet wirksam zu bekämpfen, lehnt jedoch eine gesetzliche Klarnamenpflicht ab. Eine solche Massnahme wäre aus seiner Sicht unverhältnismässig und rechtlich schwer umsetzbar, da die meisten öffentlichen Medienförderungen nicht auf Onlineangebote ausgerichtet sind. Zudem fehle dem Bund die Kompetenz, kantonale oder kommunale Förderungen an solche Bedingungen zu knüpfen. Statt einer gesetzlichen Regelung verweist der Bundesrat auf die Selbstregulierung der Medienbranche, etwa durch die Richtlinien des Schweizer Presserats, sowie auf geplante Regulierungen grosser Online-Plattformen, die den Schutz vor Hassrede weiter stärken sollen.
  • Motion «Die Rolle von Hosting- und Cloud-Anbietern bei der Bewältigung von Cyberbedrohungen stärken»: Die Motion fordert den Bundesrat auf, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die Hosting- und Cloud-Anbietern klare Rechte und Pflichten bei der Bekämpfung von Cyberangriffen zuweisen. Ziel ist es, den Missbrauch ihrer Infrastrukturen für kriminelle Aktivitäten zu verhindern und die allgemeine Cybersicherheit in der Schweiz zu stärken. Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) beobachtet zunehmend Angriffe, die über Schweizer Hosting-Infrastrukturen erfolgen – auch gegen Betreiber kritischer Infrastrukturen. Durch eine gesetzliche Regelung sollen Hosting- und Cloud-Anbieter künftig verpflichtet und zugleich befähigt werden, aktiv gegen solche Missbräuche vorzugehen. Der Bundesrat teilt diese Einschätzung und beantragt die Annahme der Motion. Er sieht darin einen wichtigen Schritt, um die Resilienz der digitalen Schweiz zu erhöhen und die rechtliche Lücke gegenüber den Internetanbietern zu schliessen.
  • Motion «Auch Navigationssysteme müssen einen Beitrag für die Sicherheit leisten»: Die Motion fordert den Bundesrat auf, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit Betreiber von Navigationssystemen künftig verpflichtet werden, amtlich angeordnete Strassensperrungen verbindlich in ihren Karten darzustellen. Ziel ist es, den zunehmenden Ausweichverkehr durch Dörfer und Nebenstrassen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit, insbesondere in betroffenen Regionen entlang der Nord-Süd-Achsen, zu erhöhen. Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er betont, dass temporäre Fahrverbote und Strassensperrungen heute bereits signalisiert und über bestehende Schnittstellen in Echtzeit an Navigationssysteme übermittelt werden. Anbieter hätten ein eigenes Interesse, diese Informationen aktuell zu halten. Eine gesetzliche Pflicht sei daher überflüssig. Zudem weist der Bundesrat auf rechtliche und praktische Hürden hin: Schweizer Gesetze können ausländische Navigationsanbieter nicht direkt verpflichten, und eine indirekte Strafbestimmung wäre kaum vollziehbar. Eine flächendeckende Pflicht zur Aktualisierung aller Navigationsdienste – auch von ausländischen oder kostenlosen Apps – würde internationale Verpflichtungen, etwa das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr, verletzen.
  • Die Interpellationen «Die Post verlagert ihre IT-Dienstleistungen nach Portugal. Beabsichtigt der Bundesrat, darauf zu reagieren?» und «Die Swisscom baut in der Schweiz Stellen ab und verlagert weitere Arbeitsplätze nach Lettland und in die Niederlande. Wie will der Bundesrat reagieren?» thematisieren die Verlagerung von IT-Arbeitsplätzen durch zwei bundesnahe Unternehmen ins Ausland. Kritisiert wird, dass trotz über 6000 arbeitslos gemeldeter IT-Fachkräfte in der Schweiz Arbeitsplätze nach Portugal, Lettland und in die Niederlande ausgelagert werden. Beide Interpellationen fordern vom Bundesrat eine Stellungnahme zu diesem Vorgehen, da Post und Swisscom mehrheitlich dem Bund gehören. Der Bundesrat verweist in beiden Fällen auf die unternehmerische Eigenverantwortung der Unternehmen. Der Aufbau von Auslandsstandorten sei mit den jeweiligen strategischen Zielen vereinbar und diene der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Eine direkte Einflussnahme auf operative Entscheidungen lehnt der Bundesrat ab. Laut Post seien keine Entlassungen in der Schweiz vorgesehen; bei der Swisscom verbleibe weiterhin ein grosser Teil der Belegschaft im Inland.
  • Motion «Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, Schaffung von Arbeitsplätzen und Wahrung der Grundrechte»: Die Motion verlangt vom Bundesrat, die Revision der Ausführungsverordnungen zum Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) grundlegend zu überarbeiten und erneut in Vernehmlassung zu geben. Der Entwurf, der Anfang 2025 konsultiert wurde, stiess auf breite Kritik. Er sieht eine deutliche Ausweitung der Mitwirkungspflichten vor, die viele KMU mit hohen technischen und finanziellen Belastungen treffen würde. Zudem wird befürchtet, dass die neuen Auflagen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz schwächen und Unternehmen wie im Beispiel des Genfer Tech-Unternehmens Proton ins Ausland treiben könnten. Die Motion warnt ferner vor einer unverhältnismässigen Einschränkung der Grundrechte und einer möglichen Entwicklung hin zur Massenüberwachung. Der Bundesrat erklärte, die Stellungnahmen würden sorgfältig geprüft. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) überarbeite derzeit die Entwürfe und habe eine Regulierungsfolgenabschätzung in Auftrag gegeben. Eine erneute Vernehmlassung sei nach Abschluss dieser Prüfung möglich.
  • Motion «Das Hosting von Kinderpornografie in der Schweiz nicht hinnehmen»: Die Motion verlangt vom Bundesrat, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Hosting- und Cloud-Anbieter verpflichtet, Hinweise auf Kinderpornografie zu melden, solche Inhalte zu sperren und ihre Kundschaft über Meldemöglichkeiten zu informieren – analog zu den Pflichten von Fernmeldeanbietern gemäss Artikel 46a Absatz 3 FMG. Hintergrund ist, dass die Schweiz laut der Internet Watch Foundation 2023 weltweit den vierten Platz beim Hosting von kinderpornografischem Material belegte. Während in der EU gesetzliche Melde- und Sperrpflichten bestehen, gilt in der Schweiz bisher nur ein freiwilliger Code of Conduct. Die Motion fordert, dass die Schweiz im Kampf gegen digitale sexualisierte Gewalt mit dem europäischen Standard gleichzieht und klare Pflichten für Anbieter schafft, um Kinder besser zu schützen und Täter konsequent zu verfolgen.
  • Motion «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch»: Die Motion verlangt, dass das Urheberrechtsgesetz (URG) so angepasst wird, dass KI-Anbieter urheberrechtlich geschützte Werke – insbesondere journalistische Inhalte – nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber für Trainingszwecke oder generative KI-Angebote verwenden können. Zudem soll klargestellt werden, dass sich KI-Dienste nicht auf urheberrechtliche Ausnahmen berufen können und dass das schweizerische Recht anwendbar ist, wenn solche Inhalte in der Schweiz angeboten werden. Der Bundesrat unterstützt die Motion und anerkennt die Notwendigkeit eines besseren Schutzes des geistigen Eigentums vor unautorisiertem Zugriff durch KI-Anwendungen. Er sieht die vorgeschlagenen Anpassungen als wichtig an, um die Innovationskraft und den fairen Wettbewerb in der Schweiz zu erhalten und die Medienbranche vor wirtschaftlichem Schaden zu schützen. Der Nationalrat hat die Motion in der Herbstsession 2025 mit einer Änderung angenommen. Das Geschäft liegt in der Wintersession 2025 beim Ständerat.
  • Geschäft des Bundesrates «Finanzmarktaufsichtsgesetz und weitere Erlasse. Änderung im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen»: Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) und weiterer Erlasse verabschiedet. Ziel ist die Modernisierung des rechtlichen Rahmens für die internationale Zusammenarbeit im Finanzsektor, um den Anforderungen des grenzüberschreitenden Finanzgeschäfts gerecht zu werden. Die Anpassungen sollen die Integrität, Transparenz und Stabilität der Märkte stärken sowie die Wettbewerbsfähigkeit und internationale Vernetzung des Schweizer Finanzplatzes fördern. Im FINMAG sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen: eine Einschränkung des Kundenverfahrens bei Amtshilfeverfahren der FINMA in Fällen von Marktmissbrauch, neue Bestimmungen zur internationalen Zusammenarbeit bei Prüf- und Anerkennungsverfahren, zur grenzüberschreitenden Zustellung von Dokumenten und zur direkten Informationsübermittlung durch beaufsichtigte Unternehmen. Zudem sollen die Regelungen über grenzüberschreitende Prüfungen erweitert werden. Im Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und Nationalbankgesetz (NBG) werden zudem Rechtsgrundlagen für Fernprüfungen und die Mitwirkung der SNB geschaffen. Die Vernehmlassung fiel mehrheitlich positiv aus, worauf der Bundesrat einzelne Präzisierungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit vornahm. Der Ständerat berät in der kommenden Session über dieses Geschäft.
  • Parlamentarische Initiative «Elektronische Überwachung bei teilbedingten Strafen. Die Gesamtdauer der Strafe ist massgeblich»: Eine neue Motion fordert eine Präzisierung im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB): Bei teilbedingten Freiheitsstrafen soll künftig für den Einsatz der elektronischen Überwachung (Electronic Monitoring) nicht der unbedingte Teil, sondern die Gesamtstrafe entscheidend sein. Hintergrund ist ein Bundesgerichtsurteil von 2024, Personen mit teilbedingten Strafen von bis zu drei Jahren – sofern der unbedingte Teil zwölf Monate nicht überschreitet – ermöglicht, ihre Strafe unter Umständen per Fussfessel verbüssen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll diese Entwicklung korrigieren und sicherstellen, dass Electronic Monitoring nur bei Strafen bis zu einem Jahr Gesamtdauer möglich bleibt. Damit soll die bisherige restriktive Praxis wiederhergestellt und Rechtssicherheit geschaffen werden. Der Nationalrat hat der Motion stattgegeben. Nachdem auch die WAK-S die Motion angenommen hat, liegt sie zur Besprechung in der kommenden Session dem Ständerat vor.