IT-Recht in der Wintersession 2024
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In der Wintersession 2024 stehen diverse IT-rechtliche Themen auf der Agenda und für uns Anwälte ist natürlich die Differenzbereinigung des BEKJ besonders interessant. Daneben bleibt auch die Subventionierung/Förderung von digitalen Medien ein Thema. Gleichzeitig wird eine Motion behandelt, die fordert, dass subventionierte Medien nur Kommentare mit Klarnamen erlauben sollen, um damit Hassreden einzugrenzen.
IT-rechtliche Themen im Nationalrat:
- Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ): Das Gesetz sieht vor, eine zentrale Kommunikationsplattform für den Datenaustausch im Justizverfahren einzuführen, die von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert wird. Kurz gesagt geht es um Folgendes: Upload der Eingabe auf die Plattform soll den Briefträger ersetzen. Das Gesetz trägt dem Projekt Justitia 4.0 Rechnung und treibt es voran.
Der Nationalrat hat im September 2023 das Gesetz angenommen. Der Ständerat hatte in der Herbstsession das Gesetz mit einigen Änderungen angenommen, weshalb nun in der Wintersession eine Differenzbereinigung stattfindet. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats schloss sich im Oktober 2024 im Rahmen der Differenzbereinigung im Grundsatz der Änderung des Ständerats an, wonach Anwältinnen und Anwälte am letzten Tag, an dem eine Frist abläuft, im Notfall ihre Rechtsschrift ausdrucken und bei der Post physisch einreichen können, ohne dass sie die Nichterreichbarkeit der Plattform glaubhaft machen müssen.
Kommentar LLAG: Die Vorlage erhält Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Das ist gut so, der Zugang zum Recht (ein Recht mit Verfassungsrang) ist für die Gesellschaft essenziell. Zu reden gibt v.a., wie Fristen eingehalten werden, wenn die Plattform nicht verfügbar ist (Art. 26 E-BEKJ). Entgegen dem allgemeinen Eindruck: Die Regel wie vom Bundesrat vorgeschlagen, funktioniert insgesamt gut. Und doch besteht weiterhin eine gewisse Unruhe. Diskutiert wird, dass die im Gesetz vorgesehene Alternativeingabe in Papierform bei Nichtverfügbarkeit altbacken sei; die Alternativeingabe müsse auch elektronisch möglich sein. Wie dem auch sei, der Rechtsstaat wird mit dem BEKJ nicht gefährdet. Der Nationalrat wird über diese Frage im Differenzbereinigungsverfahren nur noch entscheiden können, wenn der Ständerat eine Differenz herstellt. Welchen Weg der Ständerat dafür wählt oder ob er bei der Version des Nationalrats bleibt, wird mit Spannung erwartet.
- Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID): Der Bundesrat hatte die Vorlage im November 2023 verabschiedet, nachdem eine erste Version 2021 in einer Volksabstimmung gescheitert war. Die neue E-ID, die vom Bund herausgegeben wird, soll sicher, freiwillig und kostenlos sein, wobei der Datenschutz und die Datensicherheit im Mittelpunkt stehen. Sie kann sowohl online als auch im Passbüro beantragt werden und soll als digitaler Identitätsnachweis in verschiedenen Bereichen dienen. Der Nationalrat hat dem Gesetz mit grosser Mehrheit zugestimmt und mehrere Datenschutzmassnahmen ergänzt. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Vorlage ebenfalls unterstützt, wobei sie zusätzliche Änderungen zur Stärkung der Cybersicherheit und zur Sicherstellung der Datensicherheit bei der Aufbewahrung der E-ID vorgeschlagen hat. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats empfiehlt dem Nationalrat in der Wintersession 2024 dem Ständerat zu folgen, wobei die Einführung der E-ID für 2026 geplant ist. Das Geschäft wird im Rahmen der Differenzbereinigung in der Wintersession 2024 von National- und Ständerat gemeinsam behandelt.
- Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG): Der Bundesrat will die Adressverwaltung vereinfachen und zu diesem Zweck einen nationalen Adressdienst (NAD) schaffen. Der NAD soll bestimmten Verwaltungsstellen sowie Dritten mit gesetzlichem Auftrag ermöglichen, die Adressdaten der Wohnbevölkerung gesamtschweizerisch abzufragen. Das Bundesamt für Statistik (BFS) würde für den NAD die adressrelevanten Teile der Personendaten verwenden, die im Rahmen des Registerharmonisierungsgesetzes (RHG) aus den kommunalen und kantonalen Einwohnerregistern quartalsweise an das BFS geliefert würden. Der Zugriff auf den NAD soll zur Einhaltung des Datenschutzes auf entsprechenden Verwendungszwecke eingeschränkt werden. Die Daten sollen von den Nutzern ausschliesslich im Rahmen der Erfüllung ihres definierten gesetzlichen Auftrags bezogen werden dürfen. Das BFS soll die Zugriffsberechtigungen vergeben und die Einhaltung der Nutzungsbedingungen kontrollieren. Im Ständerat wurde die Vorlage 2023 mit einer Änderung, welche auch Kantone von Gebühren befreit, angenommen. Der Nationalrat hingegen wies den Entwurf 2024 zur Überarbeitung zurück, da Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmässigkeit und des Nutzens für Bürger geäussert wurden. Befürworter, argumentieren, dass der NAD administrativen Aufwand verringert und insbesondere bei der Digitalisierung der Verwaltung eine wichtige Rolle spielt. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) lehnte im August 2024 eine Rückweisung ab und setzt sich weiterhin für die Verabschiedung des Gesetzes ein. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats besteht auch im Oktober 2024 auf den Änderungen, folgt der Nationalrat in der Wintersession 2024 seiner Kommission, wird die Rückweisung wirksam.
- Durchführung dringend notwendiger Cybersicherheitsprüfungen: Die Motion fordert, dass dringend notwendige Cybersicherheitsprüfungen in der Schweiz verstärkt durchgeführt werden, da diese Prüfungen essentiell für den Schutz der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Behörden seien. Der Bundesrat soll die rechtlichen Grundlagen schaffen und finanzielle Mittel bereitstellen, um diese Lücke zu schliessen. Die Zunahme von Cyberangriffen auf Behörden und Institutionen zeigt die wachsende Bedrohung. Es fehlt jedoch an verbindlichen Gesetzen und Mindeststandards für digitale Produkte und Infrastrukturen, sodass viele unsichere Anwendungen ungeprüft auf den Markt kommen. Gründe für fehlende Prüfungen sind unklare Verantwortlichkeiten, fehlende Anreize für die Cybersicherheitsindustrie und das fehlende Mandat des Bundesamts für Cybersicherheit (BACS). Um die digitale Sicherheit und Souveränität der Schweiz zu gewährleisten, müssen kritische digitale Produkte kontinuierlich durch unabhängige Organisationen geprüft werden. Dies erfordert den gezielten Aufbau von Fähigkeiten zur Identifizierung und Beseitigung von digitalen Schwachstellen, die für die öffentliche Sicherheit und Versorgung relevant sind. Der Ständerat hat die Motion in der Herbstsession 2024 angenommen. Der Nationalrat behandelt die Motion in der Wintersesssion 2024.
- Bericht zum Projekt „ERP Systeme V/ar“: Das Postulat fordert den Bundesrat auf, das Programm „ERP Systeme V/ar“ (ERPSYSVAR), für das 2020 ein Verpflichtungskredit von 240 Mio. CHF bewilligt wurde, zu überprüfen. Dabei sollen der Stand des Projekts, die Auslagerung der Realisierungseinheit 8 (RE8) in ein neues Projekt sowie die Vereinbarkeit mit dem ursprünglichen Beschluss bewertet werden. Zudem soll geprüft werden, wie die IKT-Architektur und die Steuerung grosser Projekte im VBS effizienter gestaltet und Risiken minimiert werden können. Kritikpunkt ist die Abkehr von bewährten SAP-Standardlösungen wie SAP Defense & Security zugunsten der Neuen Digitalen Plattform (NDP), die höhere Kosten und Risiken birgt. Das Ziel ist, durch die Nutzung bestehender Standardlösungen kosteneffizient zu bleiben und überambitionierte Eigenentwicklungen zu vermeiden. Der Bericht soll bis Juni 2025 vorliegen.
- Flugpassagierdatengesetz: Der Bundesrat hat die Botschaft zum Flugpassagierdatengesetz (FPG) verabschiedet, das ein nationales PNR-System (Passenger Name Records) einführen soll, um Terrorismus und Schwerstkriminalität zu bekämpfen sowie den Wirtschaftsstandort Schweiz zu schützen. Fluggesellschaften sollen relevante Passagierdaten an eine neue Passenger Information Unit (PIU) im Bundesamt für Polizei (fedpol) übermitteln. Diese gleicht die Daten mit polizeilichen Informationssystemen ab, um verdächtige Personen zu identifizieren. Daten ohne Verdachtsmomente werden nach sechs Monaten gelöscht und nach einem Monat pseudonymisiert, während verdächtige Daten bis zu fünf Jahre gespeichert werden können. Die Schweiz will damit internationale Verpflichtungen aus UNO-Resolutionen und ICAO-Normen erfüllen, um Sicherheitslücken im Schengen-Raum zu schliessen und so soll auch Wettbewerbsfähigkeit ihrer Fluggesellschaften sichergestellt bleiben. Die Sicherheitspolitische Kommission (SiK-N) hat in der Detailberatung Präzisierungen zur Effizienz und Angleichung an internationale Vorgaben beschlossen, jedoch weitergehende Datenschutzanträge abgelehnt. Die SiK-N stimmte der Vorlage einstimmig zu. Der Nationalrat behandelt das Gesetz in der Wintersession 2024.
- Für faire Rügefristen im Werkvertragsrecht: Die parlamentarische Initiative fordert eine Verlängerung der Rügefrist für Mängel im Werkvertragsrecht von der aktuell sehr kurzen Sofortrügefrist (ca. sieben Tage) auf 60 Tage. Die aktuelle Regelung führt dazu, dass Besteller – vor allem private und öffentliche Bauherren – oft ihre Mängelrechte verlieren, da sie die strikte Frist verpassen, bevor sie die Sachlage prüfen oder rechtlichen Rat einholen können. Diese kurze Frist wird als unangemessen kritisiert, insbesondere im Bauwesen, wo professionelle Parteien oft durch die SIA-Norm 118 längere Fristen vereinbaren. Die vorgeschlagene Änderung würde es ermöglichen, Mängel ohne übertriebene Eile zu rügen und so das Risiko von Rechtsverlusten zu minimieren. Ähnliche Regelungen existieren in anderen Ländern wie Italien, das eine 60-tägige Rügefrist vorsieht. Eine Verlängerung dieser Rügefrist hätte allenfalls ebenso einen Einfluss auf Softwareprojekte, wenn vertraglich nichts abweichendes geregelt ist, kommt meist Werkvertragsrecht zur Anwendung. Der Nationalrat hat in der Wintersession 2022 eine Fristverlängerung beantragt und beschäftigt sich erst in dieser Wintersession wieder mit dem Thema.
IT-rechtliche Themen im Ständerat:
- Einführung Kanal- und geschäftsmodellunabhängiger Förderung elektronischer Medien: Die Motion zur Einführung einer kanal- und geschäftsmodellunabhängigen Förderung elektronischer Medien zielt darauf ab, journalistische Inhalte durch finanzielle Unterstützung zu fördern, unabhängig von der Art des Mediums. Die Förderung soll sich an der Anzahl journalistischer Stellen orientieren und degressiv gestaltet sein, wobei kleinere Medienunternehmen pro Stelle mehr Unterstützung erhalten. Die Finanzierung soll über den Bundeshaushalt und durch eine Reduktion oder Abschaffung der indirekten Presseförderung nach dem Postgesetz kompensiert werden. Eine Minderheit der Kommission lehnt die Motion ab. Die Motion reagiert auf den Strukturwandel in der Medienbranche und soll spätestens nach dem Auslaufen der befristeten indirekten Presseförderung wirksam werden. In der Herbstsession wurde die Motion vom Nationalrat angenommen. In der kommenden Wintersession 2024 liegt die Sache beim Ständerat.
- Motion zur Bekämpfung von Hassreden im Internet. Öffentliche Gelder sollten nicht zur Unterstützung anonymer Kommentare eingesetzt werden: Die Motion fordert Massnahmen, um Hassrede in Online-Kommentaren auf Portalen subventionierter Medien zu verhindern. Betreiber, die öffentliche Gelder erhalten, sollen verpflichtet werden, Kommentare nur unter Klarnamen zuzulassen. Ziel ist es, die Anonymität zu begrenzen und Kommentierungen, die zu strafbaren Beleidigungen führt, auch als “Hassreden” bekannt, einzugrenzen. Betroffene könnten so die Verfasser identifizieren und zur Verantwortung ziehen. Medien ohne Subventionen wären von dieser Pflicht ausgenommen. Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er argumentiert, dass Subventionen meist Print- oder lineare Radio- und TV-Angebote betreffen und nicht den Onlinebereich. Eine Klarnamenpflicht wird als unverhältnismässig eingestuft, da sie die Meinungsfreiheit einschränken könnte. Stattdessen verweist der Bundesrat auf bestehende Selbstregulierungsmassnahmen der Medienbranche, wie die Richtlinie des Schweizer Presserats, die eine kontrollierte Moderation oder Namensnennung empfiehlt. Der Bundesrat plant jedoch eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung grosser Kommunikationsplattformen, um Hassrede im Internet effektiver zu bekämpfen und die Rechte der Nutzer zu stärken.
- Motion Rasche Einführung der digitalen Unterschriftensammlung. Die Motion fordert die rasche Einführung einer digitalen Plattform zur Sammlung von Unterschriften für Initiativen und Referenden (E-Collecting). Ziel ist es, den aktuell ineffizienten, fehleranfälligen und manipulationsanfälligen Papierprozess durch eine moderne, sichere und niederschwellige digitale Lösung zu ergänzen. Dadurch sollen Aufwand und Kosten für Gemeinden und Behörden reduziert, die Registrierung und Verifizierung vereinfacht sowie auch Menschen mit Handicaps der Zugang erleichtert werden. Der Bundesrat erkennt das Potenzial der Digitalisierung in diesem Bereich an, weist jedoch auf konzeptionelle Herausforderungen hin. Sicherheit und Vertrauen der Stimmbevölkerung hängen massgeblich von der technischen und organisatorischen Ausgestaltung des E-Collecting ab. In einem Vorprojekt «Motion Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur» sollen daher unter Einbeziehung von Kantonen, Gemeinden und Fachkreisen Grundlagen für begrenzte Pilotversuche ausgearbeitet werden. Die digitale Unterschriftensammlung soll die Papierversion nicht ersetzen, sondern ergänzen. Der Bundesrat lehnt die Motion ab, da sie wenig Raum für eine schrittweise Umsetzung und Pilotversuche lässt. Er behält sich, im Falle der Annahme der Motion im Erstrat, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu stellen, sodass der Bundesrat mit der Durchführung des bereits erwähnten Vorprojekts beauftragt werden könnte.
- Die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens vorantreiben. Datenbasiertes Ökosystem für Forschung und Gesellschaft entwickeln. Die Standesinitiative fordert umfassende Massnahmen, um das Schweizer Gesundheitssystem zügig zu digitalisieren und zu einem vernetzten Gesundheitsdatenökosystem weiterzuentwickeln. Notwendig sei der Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur, einheitliche technische, datenschutzkonforme und ethische Standards sowie regulatorische Rahmenbedingungen und Anreize. Ziel sei es, Gesundheitsdaten effizient zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern, zu teilen und sicher zu löschen. Ergänzend sollen Aufklärung und Massnahmen zur Schaffung von Vertrauen und Akzeptanz die Basis für dieses Ökosystem stärken. Internationale Indizes wie der Bertelsmann Digital-Health Index und Berichte der WHO zeigen, dass die Schweiz erheblichen Nachholbedarf hat. Die Corona-Pandemie hat verdeutlicht, dass das Land über keine moderne Infrastruktur zur Erfassung und Nutzung von Gesundheitsdaten verfügt. Dies gefährdet nicht nur die Qualität der Gesundheitsversorgung, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Life Sciences-Industrie, die für über 51 % der Schweizer Exporte steht. Fehlende Interoperabilität und Anreize zur Zusammenarbeit erschweren den Fortschritt zusätzlich. Die Digitalisierung ermöglicht bessere Therapien, gezielte Versorgung und effizientere Forschung. Um den Anschluss nicht zu verlieren, müssen dringend Fachkräfte mit digitalen Kompetenzen aus- und weitergebildet sowie nachhaltige Finanzierungsmodelle geschaffen werden. Die Standesinitiative wird in der Wintersession 2024 beraten.
- Aufbau einer Swiss Government Cloud (SGC). Verpflichtungskredit. Die Swiss Government Cloud (SGC) ist ein Schlüsselprojekt zur Modernisierung der IT-Infrastruktur der Schweizer Bundesverwaltung. Sie ersetzt die bestehende, veraltete Private-Cloud des Bundes und wird als Hybrid-Multi-Cloud konzipiert, die sowohl Public- als auch Private-Cloud-Angebote integriert. Ziel ist es, eine sichere, zuverlässige und leistungsfähige Infrastruktur bereitzustellen, die zentrale Digitalisierungsprojekte unterstützt. Der Verpflichtungskredit beläuft sich auf 246,9 Millionen Franken, die Gesamtkosten auf 319,4 Millionen. Erste Funktionalitäten sollen ab 2026 verfügbar sein. Die SGC ist vorrangig für die Bundesbehörden gedacht, jedoch auch für Kantone und Gemeinden zugänglich. Sicherheitsanforderungen und Datenschutz stehen im Fokus, ebenso wie ökologische Aspekte und die bevorzugte Nutzung von Open-Source-Software. Im September 2024 genehmigte der Nationalrat die Vorlage ohne Gegenstimme und nahm die vorgeschlagenen Änderungen an, darunter Präzisierungen zur Förderung offener Standards und der ökologischen Nachhaltigkeit. Die Finanzkommission des Ständerats empfiehlt einstimmig die Annahme der Vorlage und schlägt kleinere Anpassungen vor, etwa bei den Nutzungsbedingungen für Kantone und Gemeinden. Die finale Beratung erfolgt in der Wintersession 2024. Die SGC wird als wesentliche Grundlage für die digitale Transformation der Bundesverwaltung und zur Stärkung der IT-Sicherheit angesehen.
- Die Digitalisierung muss zu Vereinfachungen führen, auch im Zollwesen. Die Motion fordert den Bundesrat auf, die im Rahmen des Projekts DaziT versprochenen administrativen Vereinfachungen für Zollbeteiligte umzusetzen, insbesondere im Hinblick auf den Industriezollabbau. Zu den Kernpunkten gehören die vereinfachte Zollanmeldung, periodische Veranlagung, Verlagerung der Mehrwertsteuer ins Inland und direkte Rechnungsstellung von Abgaben. Das Projekt DaziT, mit einem Budget von 400 Millionen Franken, soll die Digitalisierung und Vereinfachung der Zollprozesse vorantreiben. Doch der aktuelle Entwurf der Zollgesetzrevision behindert zentrale Vereinfachungen, weshalb die Motion diesen Widerspruch korrigieren will. Wesentliche Verbesserungen betreffen die vereinfachte Warenanmeldung und die zentrale Risikoanalyse, welche unnötige Kriterien wie Mindestmengen überflüssig machen. Weil beteiligte Unternehmen bereits im System erfasst sind, wird der Verwaltungsaufwand für die periodische Veranlagung ohne zusätzliche Risiken reduziert. Auch die Verlagerung der Mehrwertsteuer ins Inland sowie eine vereinfachte Rechnungsstellung statt der bisherigen Kontoführung bei der Zentralen Ausgleichsstelle bieten klare Vorteile. Zudem soll der Status „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)“ nicht verpflichtend werden. Der Bundesrat unterstützt die Motion, die in der Wintersession im Ständerat behandelt wird.
- Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Zivilprozessen. Der Bundesrat plant, den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Zivilprozessen zu erleichtern, indem Personen in der Schweiz künftig ohne vorherige behördliche Genehmigung per Telefon- oder Videokonferenz in ausländischen Zivilverfahren befragt oder angehört werden können. Dies soll die Bürokratie abbauen, Auslandsreisen vermeiden und die Rechtsdurchsetzung stärken. Die Vorlage wurde von der zuständigen Kommission mit deutlicher Mehrheit angenommen und wird in der Herbstsession im Nationalrat beraten. Die geplante Änderung basiert auf einer Motion des Ständerats. Es sollen das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht sowie die Erklärung der Schweiz zum Haager Beweisaufnahmeübereinkommen angepasst werden. Trotz breiter Zustimmung in der Vernehmlassung gab es Bedenken hinsichtlich der Einbeziehung von Anhörungen ausserhalb des Beweisverfahrens sowie bezüglich Souveränitätsverlust für die Schweiz. Der Nationalrat fällte ihren Entscheid mit 123 zu 65 Stimmen ohne Enthaltungen. Mit Nein stimmte die SVP-Fraktion. Nun muss sich der Ständerat mit der Sache befassen.
- HOOGAN-Abgleich beim Verkauf von Tickets für Sportveranstaltungen. Die Motion verlangt eine Revision von Artikel 24a BWIS, um dem Bund die Kompetenz zu geben, HOOGAN-Daten Ticketverkaufsstellen zugänglich zu machen. Ziel ist es, Ticketverkäufern die Möglichkeit zu geben, einen Abgleich mit der HOOGAN-Datenbank durchzuführen und Personen mit registrierten Massnahmen den Ticketkauf für Sportveranstaltungen zu verweigern. Parallel dazu hat das Plenum der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) beschlossen, das Hooligan-Konkordat zu revidieren, um personalisierte Tickets auch gegen den Willen der Clubs einzuführen. Dies soll sicherstellen, dass in der HOOGAN-Datenbank erfasste Personen nicht in Stadien gelangen können. Die KKJPD arbeitet in Zusammenarbeit mit der KKPKS an den Anpassungen des Hooligan-Konkordats, benötigt jedoch eine Änderung der bundesrechtlichen Bestimmungen, da derzeit die HOOGAN-Daten nur an Veranstalter, nicht aber an Ticketverkaufsstellen weitergegeben werden können. Die Revision soll die rechtliche Grundlage schaffen, um den Abgleich beim Ticketkauf zu ermöglichen. Der Ständerat behandelt die Motion in der Wintersession.
- Datenaustausch bei illegalen Migranten systematisieren. Der Bundesrat soll gemäss der Motion Massnahmen ergreifen, um relevante Daten von illegalen Migranten systematisch zwischen Kantonen, Gemeinden, Sozialbehörden, Krankenkassen und Sozialversicherungen auszutauschen, um deren Aufenthaltsstatus zu überprüfen und ihre Anwesenheit in der Schweiz zu unterbinden. Die Motion zielt darauf ab, die Attraktivität der Schweiz für illegale Migranten zu verringern und diese gezielt auszuweisen. Der Bundesrat empfiehlt, sie abzulehnen. Da sich Sans-Papiers in der Regel nicht bei den Behörden anmelden, wenn sie eine Entdeckung befürchten müssen, erachtet der Bundesrat einen automatischen Datenaustausch zwischen den mit dem Vollzug der Sozialversicherungsgesetze und den mit dem Vollzug des AIG betrauten Organen in der Praxis als nicht wirkungsvoll. Der Bundesrat hat zudem bereits ähnliche Massnahmen abgelehnt, da er einen automatischen Datenaustausch in der Praxis für ineffektiv hält und Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes sieht. Der Nationalrat hat die Motion in der Herbstsession 2024 angenommen. In der kommenden Wintersession 2024 wird das Geschäft im Ständerat besprochen.
- KI-Regulierung. Schweizer Kreativwirtschaft ist auf Durchsetzung des Urheberrechts angewiesen. Die Interpellation thematisiert die Auswirkungen generativer Künstlicher Intelligenz (KI) auf die Schweizer Kreativwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf den Schutz geistigen Eigentums. Verbände aus verschiedenen Kreativbranchen haben sich in der KI-Allianz Kreativwirtschaft zusammengeschlossen, um ihre Interessen zu vertreten. Der Bundesrat wurde beauftragt, bis Ende 2024 eine Übersicht möglicher Regulierungsansätze zu erstellen, wobei das Urheberrecht Teil der Analyse ist, jedoch nicht vertieft behandelt wird. Gefragt wird, ob der Bundesrat das Risiko für die Kreativwirtschaft anerkennt und bereit ist, Lücken im Urheberrecht zu schliessen, um den Schutz kreativer Inhalte zu gewährleisten. Weiter wird er aufgefordert, die Interessen der Kreativwirtschaft in der interdepartementalen Zusammenarbeit und durch Einbindung juristischer Expertise angemessen zu berücksichtigen. Besondere Beachtung soll dem Schutz individueller Rechte, der Transparenz bei KI-Datenquellen und der Abgrenzung menschlicher von KI-generierter Kreativität gelten. Der Bundesrat betont die internationale Dimension der Diskussion und sieht Insellösungen kritisch. Konsens bestehe darüber, dass der Schutz des Urheberrechts weiterhin auf menschliche Schöpfungen beschränkt bleibt. Der zuständige Bundesrat Rösti hat angekündigt, dass der Bericht zu Regulierungsansätzen erst Anfang 2025 vorliegen wird. Die Interpellation wird in der Wintersession beraten (siehe Artikel Netzwoche).
- Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (zum gleichen Thema Zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung muss ein Register über die wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen und Trusts eingeführt werden): Der Bundesrat hat dem Parlament eine Gesetzesvorlage zur Stärkung der Geldwäschereibekämpfung vorgelegt. Kernpunkt ist die Einführung eines eidgenössischen Transparenzregisters, in dem juristische Personen ihre wirtschaftlich Berechtigten melden müssen. Ziel ist es, Finanzkriminalität zu verhindern und internationale Standards zu erfüllen. Ein vereinfachtes Meldeverfahren soll den administrativen Aufwand für KMU minimieren, wobei der Erstaufwand im ersten Jahr auf etwa 20 Minuten geschätzt wird. Weitere Massnahmen betreffen Sorgfaltspflichten für risikoreiche Beratungstätigkeiten, wie Gesellschaftsstrukturierung oder Immobilientransaktionen. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats unterstützt mehrheitlich das Transparenzregister, empfiehlt jedoch Ausnahmen für Stiftungen und Vereine und fordert Zugriffsbeschränkungen für das Bundesamt für Statistik. Die Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater sieht die Kommission kritisch, da sie einen unverhältnismässigen Mehraufwand darstellen könnten und mit dem Berufsgeheimnis schwer vereinbar sind. Sie hat diesen Teil der Vorlage in einen separaten Entwurf ausgelagert. Während die Mehrheit die Stärkung des Geldwäschereidispositivs begrüsst, lehnt eine Minderheit die Vorlage wegen des erhöhten Aufwands ab. Der Ständerat wird die Detailberatung und Abstimmung in der Wintersession durchführen. Mit einem Inkrafttreten der Massnahmen wird frühestens 2026 gerechnet.