IT-RECHT IN DER WINTERSESSION 2022


Auch in der Wintersession 2022 werden im Parlament wieder verschiedene IT-rechtliche Themen behandelt. Der Fokus liegt dabei auf verschiedenen Digitalisierungsinitiativen. Besonders hervorzuheben ist die Beratung über das Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat.


IT-rechtliche Themen im Nationalrat:

  • Motion: Elektronische Rezepte für Heilmittel. Bessere Qualität und höhere Patientensicherheit. Mit dieser Motion wird der Bundesrat ersucht, die Rechtsgrundlage zu schaffen, damit Rezepte für Heilmittel elektronisch im Rahmen des e-Medikationsprozesses ausgestellt und digital übertragen werden können. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, da er die Arzneimittelverordnung bereits als ausreichend ansieht. Die Verordnung regelt bereits die Minimalanforderungen an eine elektronische Verschreibung in Bezug auf Authentizität, Datenintegrität und Vertraulichkeit (Art. 51 Abs. 2 VAM; SR 812.212.21).
  • Motion: Finanzierung von dezentralen Digitalisierungsprojekten. Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die digitale Transformation im Gesundheitswesen endlich substanziell voranzubringen und sich dabei an der Wirkung anderer erfolgreich digitalisierter Gesundheitssysteme der OECD zu orientieren. Der Bundesrat hat im August 2021 die Ablehnung der Motion beantragt, der Ständerat hat ihr im September 2021 zugestimmt.
  • Motion: Schluss mit dem Meldeschein-Chaos in der Beherbergung. Mit dieser Motion wird der Bundesrat ersucht, die Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung von Gästen über eine nationale digitale Lösung umzusetzen. Die Vollzugshoheit und föderalen Kompetenzen sollen dabei gewahrt bleiben. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, da es auf nationaler Ebene an einer gesetzlichen Grundlage mangelt. Die Umsetzung dieser Meldepflicht richtet sich nach kantonalem Recht und fällt somit in die Zuständigkeit der Kantone.

 

IT-rechtliche Themen im Ständerat:

  • Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben. Mit dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben sollen die Rechtsgrundlagen für eine wirkungsvolle digitale Transformation in der Bundesverwaltung sowie für die Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government geschaffen werden. Nachdem der Nationalrat das Gesetz in der Herbstsession behandelt hat, wird es nun nochmals im Ständerat behandelt. Es bestehen bei diversen Punkten noch Uneinigkeiten zwischen den beiden Kammern.
  • Motion: Unter-16-Jährige wirksam vor pornografischen Inhalten auf dem Internet schützen. Mit dieser Motion wird der Bundesrat ersucht, der Bundesversammlung die gesetzlichen Anpassungen vorzulegen, die Fernmeldedienstanbieter verpflichtet, Zugangssperren über Anbieter zu verfügen, welche pornografische Inhalte im Sinne von Artikel 197 Absatz 1 StGB verbreiten, ohne hinreichende technische Vorkehrungen zum Schutz von Personen unter 16 Jahren zu treffen. Die Motion wurde in der Frühlingssession bereits vom Nationalrat angenommen. Eine Umsetzung würde nach dem Glückspiel den zweiten Fall einer hoheitlichen Netzsperre darstellen.
  • Motion: Beteiligung des Bundes beim Aufbau und Betrieb des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit. Mit dieser Motion wird der Bundesrat ersucht, die notwendigen rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung des Bundes am Aufbau und Betrieb des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit NTC zu schaffen und festzulegen mit welchen Mitteln er sich beteiligt. Kritische Infrastrukturen, Behörden und Wirtschaft sind in hohem Masse von internationalen Hard- und Softwareanbietern abhängig. Bei Produkten dieser Anbieter wurden in der Vergangenheit vermehrt gravierende Sicherheitslücken festgestellt. In Anbetracht der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und geopolitischen Stabilität der Schweiz sei es inakzeptabel, dass Einkäufer und Betreiber von kritischen Komponenten keine hinreichende Möglichkeit haben, die Qualität hinsichtlich der Cybersicherheit der einzusetzenden Produkte durch eine unabhängige, vertrauenswürdige nationale Organisation prüfen zu lassen. Der Nationalrat hat die Motion bereits angenommen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung, da er keine Notwendigkeit für eine staatliche Institution sieht, welche die Privatwirtschaft konkurrenzieren würde. 
  • Motion: Geschlechterperspektive bei der Digitalisierung berücksichtigen. Mit dieser Motion wird der Bundesrat ersucht, die Geschlechterperspektive in seine nächste Digitalisierungsstrategie zu integrieren. Der Nationalrat hat die Motion in der Herbstsession auf Empfehlung des Bundesrates bereits angenommen. 
  • Notariatsdigitalisierungsgesetz. Für zahlreiche Rechtsgeschäfte schreibt das Bundesrecht die Form der öffentlichen Beurkundung vor. Nach dem geltenden Recht muss das Original der öffentlichen Urkunde als Papierdokument erstellt werden. Mit dem Gesetzesentwurf, auf den sich die Botschaft bezieht, soll das Beurkundungsrecht an die Entwicklungen in der Gesellschaft, der Technik und der Wirtschaft angepasst werden. In Zukunft soll es möglich sein, das Original der öffentlichen Urkunde in elektronischer Form zu erstellen. Der Ständerat wird das Gesetz in der Wintersession als Erstrat beraten.