IT-Recht in der Frühlingssession 2026

 

Bild vom 23 März 2023 © Parlamentsdienste / Rob Lewis, Link: https://www.media-parl.ch/picture.php?/8729/category/277.

In der Sommersession 2026 beraten die Räte zentrale IT-rechtliche Vorlagen – von digitalen Ermittlungsmethoden und Plattformregulierung über digitale Souveränität und Cybersecurity bis zu E-Collecting, digitalen Ausweisen sowie Gesundheits- und Mobilitätsdaten. Im Fokus stehen damit entscheidende Weichenstellungen für Datenschutz, digitale Infrastruktur, Grundrechte und die staatliche Digitalisierung.

 

IT-rechtliche Themen im Nationalrat:

  • Motion: «Kleinsendungen. Für grössere Produktesicherheit und gegen unlauteren Wettbewerb zulasten der Schweizer KMU»: Die Motion verlangt verstärkte Kontrollen von Kleinsendungen aus Asien, um die Produktesicherheit zu erhöhen und Wettbewerbsverzerrungen zulasten Schweizer KMU zu beseitigen. Der Bundesrat soll beauftragt werden, sicherzustellen, dass importierte Produkte die schweizerischen Mindestanforderungen hinsichtlich Sicherheit, Qualität und Konformität erfüllen. Zudem soll er Lösungen vorschlagen, wie die zusätzlichen Kontrollen durch einen kleinen, auf solchen Sendungen erhobenen Betrag finanziert und in die Zollverfahren integriert werden können. Begründet wird der Vorstoss mit einer stark gestiegenen Zahl von Kleinsendungen, insbesondere aus China, die häufig zu Vorzugstarifen versendet und unzureichend kontrolliert würden. Teilweise seien Sendungen nicht oder falsch deklariert oder enthielten Fälschungen. Dadurch entstünden Risiken für Konsumentinnen und Konsumenten sowie ungleiche Wettbewerbsbedingungen, da Schweizer Unternehmen strengen regulatorischen Anforderungen und höheren Logistikkosten unterliegen. Mit verstärkten Importkontrollen sollen faire Marktbedingungen geschaffen werden, ohne den Handel unverhältnismässig zu beeinträchtigen. Das Geschäft wurde in der Wintersession vom Ständerat angenommen und befindet sich in der kommenden Sommersession beim Nationalrat zur Beratung.
  • Motion: «Ausländische Online-Handelsplattformen. Transparenz über in der Schweiz verbotene Produkte herstellen»: Die Motion verlangt, ausländische Online-Handelsplattformen wie Temu oder Shein zu verpflichten, Produkte, deren Inverkehrbringen in der Schweiz aufgrund von Vorschriften zur Produktesicherheit, zum Marken- oder Umweltschutz nicht zulässig wäre, auf ihren an Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten gerichteten Angebotsseiten klar zu kennzeichnen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Konsumentinnen und Konsumenten vor nicht konformen Produkten zu schützen und Wettbewerbsverzerrungen zulasten regelkonformer Schweizer Anbieter zu vermindern. Begründet wird der Vorstoss mit der wachsenden Marktbedeutung ausländischer Plattformen und der Schwierigkeit, die Einhaltung schweizerischer Vorschriften im grenzüberschreitenden Onlinehandel durchzusetzen. Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Anbieten von Produkten online bereits heute als Inverkehrbringen gilt und den geltenden Produktesicherheitsvorschriften unterliegt. Eine Kennzeichnung nicht konformer Produkte widerspreche jedoch dem Grundsatz, wonach nur rechtmässige Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen. Stattdessen beabsichtigt der Bundesrat, im Rahmen laufender Revisionen des Produktsicherheits- und des Handelshemmnisrechts die Durchsetzung gegenüber ausländischen Plattformen zu verbessern, und beantragt die Ablehnung der Motion. Die Motion wurde in der Wintersession vom Ständerat angenommen und befindet sich in der kommenden Sommersession beim Nationalrat.
  • Geschäft des Bundesrates: «Finanzmarktaufsichtsgesetz und weitere Erlasse. Änderung im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen»: Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) und weiterer Erlasse verabschiedet. Ziel ist die Modernisierung des rechtlichen Rahmens für die internationale Zusammenarbeit im Finanzsektor, um den Anforderungen des grenzüberschreitenden Finanzgeschäfts gerecht zu werden. Die Anpassungen sollen die Integrität, Transparenz und Stabilität der Märkte stärken sowie die Wettbewerbsfähigkeit und internationale Vernetzung des Schweizer Finanzplatzes fördern. Im FINMAG sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen: eine Einschränkung des Kundenverfahrens bei Amtshilfeverfahren der FINMA in Fällen von Marktmissbrauch, neue Bestimmungen zur internationalen Zusammenarbeit bei Prüf- und Anerkennungsverfahren, zur grenzüberschreitenden Zustellung von Dokumenten und zur direkten Informationsübermittlung durch beaufsichtigte Unternehmen. Zudem sollen die Regelungen über grenzüberschreitende Prüfungen erweitert werden.
  • Im Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und Nationalbankgesetz (NBG) werden Rechtsgrundlagen für Fernprüfungen und die Mitwirkung der SNB geschaffen. Die Vernehmlassung fiel mehrheitlich positiv aus, worauf der Bundesrat einzelne Präzisierungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit vornahm. Der Ständerat hat die Vorlage mit einer Anpassung des Artikels 42c angenommen. Diese Anpassung von Artikel 42c lehnt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hingegen ab, da damit die Prüfung von Vertraulichkeit und Spezialität entfallen würde. In der letzten Wintersession wurde darum beschlossen, einen Kompromiss zu beantragen, der sowohl den Prüfaufwand der Institute reduzieren als auch den Kundenschutz weitestgehend sicherstellen soll. Dieser Kompromiss wird in der kommenden Sommersession im Nationalrat ausgehandelt.
  • Motion: «Konsultationsmechanismus des Parlaments»: Die Motion verlangt, dass das Parlament beziehungsweise die zuständigen Kommissionen bei Erlass und Änderungen von FINMA-Verordnungen sowie FINMA-Rundschreiben konsultiert werden. Begründet wird dies damit, dass die FINMA mit ihren Regulierungen erheblichen Einfluss auf den Finanzsektor ausübt, ohne dass dafür ein parlamentarischer Konsultationsmechanismus besteht. Nach Auffassung der Motion könnten dadurch Fragen zur gesetzlichen Grundlage von FINMA-Regularien frühzeitig geklärt und die Gewaltenteilung gestärkt werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass neben Verordnungen und Rundschreiben auch weitere FINMA-Dokumente wie Aufsichtsmitteilungen oder Wegleitungen faktisch verbindliche Wirkung entfalten können. Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er verweist darauf, dass die FINMA bereits an die übergeordnete Finanzmarktgesetzgebung gebunden sei und bestehende gesetzliche sowie gerichtliche Kontrollmechanismen die Einhaltung des Legalitätsprinzips sicherstellen. Zudem übe das Parlament bereits die Oberaufsicht über die FINMA aus. Der vorgeschlagene Konsultationsmechanismus würde nach Ansicht des Bundesrats einen neuartigen Eingriff in die Unabhängigkeit der FINMA darstellen, könnte Regulierungsprozesse verzögern und stehe im Widerspruch zur gesetzlich vorgesehenen Selbstständigkeit der Behörde. Der Bundesrat beantragt daher die Ablehnung der Motion. Da die FINMA zum Beispiel mittels Rundschreiben zu den operationellen Risiken und Resilienz sowie mit dem Outsourcing Rundschreiben entsprechend Regelungen zum Umgang mit Daten und IT-Mitteln definiert, hätte ein Konsultationsmechanismus auch einen Einfluss auf IT und Datenthemen.
  • Motion: «Sicherheit statt politische Pseudokorrektheit»: Die Motion verlangt, dass Polizeikorps von Bund, Kantonen und Gemeinden bei Personenfahndungen ohne Einschränkungen sämtliche relevanten Daten erfassen und veröffentlichen dürfen. Dazu sollen insbesondere umfassende Täterprofile mit körperlichen Merkmalen wie Hautfarbe, Augen- und Haarfarbe, Tattoos, Sprache, Akzent oder anderen Auffälligkeiten gehören. Falls nötig sollen die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden. Begründet wird die Motion mit der Auffassung, dass detaillierte Personenbeschreibungen wesentlich für erfolgreiche Fahndungen und die Kriminalitätsbekämpfung seien. Kritisiert wird insbesondere die Entscheidung von Fedpol, seit September 2025 im nationalen Fahndungssystem RIPOL keine eigenständige Kategorie für Hautfarbe mehr vorzusehen. Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er führt aus, dass die bisherigen Kategorien zur Hautfarbe in der Praxis nur selten genutzt worden seien und teilweise als unpräzise oder ungeeignet gelten. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass weiterhin andere Kategorien zur Beschreibung der Herkunft sowie Freitextfelder für zusätzliche Angaben, einschliesslich der Hautfarbe, verwendet werden können. Ziel der Praxisänderung sei nicht eine Einschränkung der Fahndung, sondern eine präzisere und zweckmässigere Datenerfassung. Zudem habe eine Konsultation der Kantone ergeben, dass zwar an einer fakultativen Erfassung der Hautfarbe festgehalten werden solle, die bisherigen Kategorien jedoch überarbeitet werden müssten. Fedpol beabsichtigt deshalb, gemeinsam mit den Kantonen eine modernisierte Kategorisierung im RIPOL sicherzustellen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • Postulat: «Revision der Strafprozessordnung in Bezug auf digitale Ermittlungsmethoden, insbesondere mit Blick auf künstliche Intelligenz»: Das Postulat verlangt vom Bundesrat eine Analyse der Strafprozessordnung (StPO) hinsichtlich ihrer Eignung für die Anforderungen der Digitalisierung. In einem Bericht sollen insbesondere mögliche gesetzliche Anpassungen geprüft werden. Im Zentrum stehen Fragen zu automatisierten Ermittlungsverfahren wie KI-gestützter Gesichtserkennung, Muster- und Clusteranalysen oder Echtzeit-Open-Source-Intelligence. Weiter soll untersucht werden, ob die bestehenden Regeln zur Erhebung, Siegelung und Verwertung von Beweismitteln den Anforderungen digitaler Daten noch genügen und wie der Umgang mit digitalen sowie cloudbasierten Beweismitteln ausgestaltet werden müsste. Dabei sollen sowohl die Effizienz der Strafverfolgung als auch der Schutz von Grund- und Persönlichkeitsrechten berücksichtigt werden. Zudem verlangt das Postulat Aussagen zu Transparenz-, Dokumentations- und Löschungspflichten beim Einsatz automatisierter Verfahren sowie zur Zulässigkeit KI-gestützter Triageverfahren ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Begründet wird das Anliegen mit der zunehmenden Bedeutung digitaler Beweismittel und KI-basierter Analyseinstrumente in der Strafverfolgung. Die bestehende Strafprozessordnung sei in einer Zeit entstanden, in der physische Beweismittel und lokal gebundene Ermittlungen im Vordergrund standen. Die Digitalisierung und transnationale Datenverarbeitung hätten neue Herausforderungen geschaffen, insbesondere hinsichtlich Authentizität, Manipulationsanfälligkeit und rechtsstaatlicher Garantien. Der Bericht soll auch die laufenden Arbeiten des Bundesrates zu elektronischen Beweismitteln im In- und Ausland berücksichtigen.
  • Geschäft des Bundesrates: «Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG). Änderung»: Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) soll in den folgenden drei Aspekten geändert werden: Erstens soll die Fähigkeit des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) zur Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen ausgebaut werden. Künftig soll dem NDB ermöglicht werden, bei schweren Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus dieselben genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (GEBM) einzusetzen, wie heute beispielsweise bei Terrorismus und er soll in solchen Situationen auch Daten bei Finanzintermediären erheben können. Der Auftrag des NDB soll des Weiteren auf den gesamten Cyberraum ausgeweitet werden. Zweitens soll die Kabelaufklärung präzisiert und die unabhängige Aufsicht über den NDB – insbesondere bei der Funk- und Kabelaufklärung – verstärkt werden. Drittens soll die Datenbearbeitung des NDB technologieneutral und umfassend geregelt und an das Datenschutzgesetz angepasst werden. Es wird ein neues Rechtsmittel eingeführt, das die auskunftsgesuchstellende Person dazu berechtigt, die sie betreffende Datenbearbeitung und den sich auf das Nachrichtendienstgesetz stützenden Aufschub der Auskunft durch das Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Hintergrund ist die nach Einschätzung des Bundesrates verschärfte Bedrohungslage, primär durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, Spionage, Cyberangriffe, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie Angriffe auf kritische Infrastrukturen. Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) begrüsst die Revision grundsätzlich, verlangt jedoch Präzisierungen, insbesondere bei genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen. Kritisch beurteilt sie unter anderem Dringlichkeitsregelungen sowie verlängerte Fristen für die Prüfung und Löschung von Daten. Auch fordert sie klarere Zuständigkeitsregelungen zwischen den Aufsichtsorganen. Die Sicherheitspolitische Kommission (SiK) des Nationalrates unterstützt die Vorlage grundsätzlich, fordert jedoch einige Anpassungen am Gesetzesentwurf. So sollen unter anderem neue Bestimmungen zu Beeinflussungsaktivitäten fremder Staaten, eine präzisere Definition des Cyberraums, klarere Regeln zur Datenbeschaffung bei Finanzintermediären sowie präzisierte Aufsichtskompetenzen aufgenommen werden. Zudem verlangt die Kommission strengere Vorgaben zur Löschung von Daten bei abgelehnten Dringlichkeitsmassnahmen. Die SiK des Nationalrats hat die Detailberatung abgeschlossen und beantragt ihrem Rat, der Vorlage zuzustimmen. Das Geschäft befindet sich im Nationalrat.
  • Geschäft des Bundesrates: «Bundesgesetz über die politischen Rechte. Änderung»: Die Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) umfasst verschiedene punktuelle Anpassungen zur Durchführung von Wahlen und Abstimmungen sowie zur Modernisierung demokratischer Verfahren. Der Bundesrat verfolgt damit das Ziel, auf neue Anforderungen und parlamentarische Vorstösse zu reagieren. Vorgesehen sind unter anderem gesetzliche Grundlagen für Versuche mit elektronischer Unterschriftensammlung (E-Collecting), neue Regeln für Abstimmungsverschiebungen, Anpassungen bei Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sowie Massnahmen zur besseren Teilnahme von Menschen mit Sehbehinderungen an eidgenössischen Abstimmungen. Zudem sollen beim elektronischen Erfassen und Auszählen von Stimmen verbindliche Plausibilitätsprüfungen vorgeschrieben werden. Weiter ist vorgesehen, dass Mitglieder von Initiativkomitees künftig anstelle ihrer Adresse nur noch Wohnort und Geburtsjahr angeben müssen. Die Mehrheit des Nationalrats begrüsst die versuchsweise Einführung von E-Collecting und unterstützt die Vorlage grundsätzlich. Er ergänzte sie aber um Bestimmungen zur politischen Bildung und Demokratieförderung und strich die ausdrückliche Kompetenz des Bundesrates, Abstimmungen zu verschieben oder abzusagen. Umstritten blieb jedoch die elektronische Unterschriftensammlung. Der Ständerat hingegen verlangt im Unterschied zum Nationalrat eine örtliche Begrenzung der Versuche des E-Collecting sowie präzisere Vorgaben zum Schutz des Stimmgeheimnisses und zur Missbrauchsverhinderung. Damit bestehen weiterhin Differenzen zwischen den Räten. Das Geschäft befindet sich in der Differenzbereinigung zwischen National- und Ständerat.
  • Geschäft des Bundesrates: «Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung). Änderung»: Die Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) soll das Betreibungswesen weiter digitalisieren und gleichzeitig die Aussagekraft von Betreibungsregisterauszügen verbessern. Der Bundesrat verfolgt damit das Ziel, bestehende digitale Prozesse auszubauen, rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen und Gläubigerinnen und Gläubiger besser vor Missbrauch zu schützen. Vorgesehen sind unter anderem neue Regeln zur elektronischen Zustellung von Urkunden, eine gesetzliche Grundlage für Online-Versteigerungen sowie Massnahmen gegen missbräuchliche Nutzung von Betreibungsauszügen. Elektronische Dokumente sollen zum Standard werden und Betreibungsämter sollen vermerken, ob eine Person im Einwohnerregister des betreffenden Betreibungskreises eingetragen ist. Weiter sieht die Vorlage Präzisierungen beim Arrestvollzug und eine Begrenzung von Barzahlungen im Betreibungsverfahren vor. Im Nationalrat wurde die Vorlage deutlich unterstützt, jedoch über die Vorschläge des Bundesrates hinaus erweitert. Insbesondere sprach sich der Nationalrat für die Einführung einer schweizweiten Betreibungsregisterauskunft aus. Dazu soll ein zentrales Informationssystem geschaffen werden, das Daten aus den Kantonen zusammenführt und natürliche Personen über die AHV-Nummer identifiziert. So sollen missbräuchliche Praktiken wie die sogenannte «Konkursreiterei» besser bekämpft werden können und die Betreibungsauszüge erhielten eine bessere Aussagekraft. Die Kommission für Rechtsfragen (RK) des Ständerates unterstützt sowohl die bundesrätlichen Modernisierungsvorschläge als auch die vom Nationalrat ergänzte schweizweite Betreibungsauskunft. Zusätzlich befürwortet sie, dass der Bund den Betrieb des zentralen Informationssystems an private Stellen delegieren kann. Das Geschäft wird in der kommenden Session in beiden Räten behandelt.
  • Geschäft des Bundesrates: «Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten). Änderung»: Die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) soll das Prinzip der einmaligen Datenerhebung («Once Only») gesetzlich verankern. Gesundheitsdaten von Leistungserbringern wie Spitälern oder Arztpraxen sollen künftig nur noch einmal erhoben und anschliessend für mehrere gesetzlich vorgesehene Zwecke genutzt werden können. Ziel ist es, Mehrfacherhebungen zu vermeiden, den administrativen Aufwand zu senken sowie die Qualität, Transparenz und Vergleichbarkeit der Daten zu verbessern. Vorgesehen ist, dass die Daten zentral an das Bundesamt für Statistik (BFS) übermittelt werden. Dazu wird die bisherige Regelung angepasst und präzisiert. Gleichzeitig soll der Kreis der berechtigten Datenempfänger erweitert werden. Die Daten bleiben dabei anonymisiert. Die Vorlage dient insbesondere der Umsetzung des Projekts «Spitalstationäre Gesundheitsversorgung» (SpiGes), das eine gemeinsame Plattform zur Datenerhebung und -nutzung im stationären Bereich vorsieht. Zugleich werden Voraussetzungen geschaffen, damit künftig auch Daten aus ambulanter Behandlung integriert werden können. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates hat die Vorlage angenommen und befürwortet die gesetzliche Grundlage zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Sie betont insbesondere die Bedeutung des Datenschutzes, der Unterscheidung zwischen aggregierten und Individualdaten sowie klar definierter Zugriffsrechte. In der Detailberatung beantragt die Kommission zusätzlich ein formalisiertes Verfahren, mit dem Datenempfänger Anpassungen oder Ergänzungen der Datenerhebung beantragen können. Die Vorlage wird in der Sommersession im Nationalrat diskutiert.
  • Motion: «Es braucht griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Domains!»:Die Motion verlangt griffigere rechtliche Grundlagen gegen die missbräuchliche Verwendung schweizerischer Domains mit den Endungen «.ch» und «.swiss». Domains sollen künftig nur noch an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen vergeben werden. Zudem soll eine technische und administrative Blockierung durch die Behörden nicht mehr nur bei Phishing oder Malware möglich sein, sondern auch bei anderen Missbrauchsfällen mit strafrechtlicher Relevanz. Begründet wird dies damit, dass bestehende Registrierungspflichten nach der Verordnung über Internet-Domains in der Praxis ungenügend durchgesetzt würden und fehlbare Registrare kaum Konsequenzen zu befürchten hätten. Die Motion fordert deshalb, Fachstellen wie die Stiftung Switch in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen und die rechtlichen Grundlagen zu präzisieren. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Das Geschäft liegt in der kommenden Sommersession dem Nationalrat zur Verhandlung vor.
  • Motion: «eXit. Die Bundesversammlung soll auf die Nutzung der Social-Media-Plattform X verzichten»: Die Motion verlangt, dass die Bundesversammlung auf die Nutzung der Social-Media-Plattform X verzichtet. Begründet wird dies mit der Entwicklung der Plattform seit der Übernahme durch Elon Musk. Genannt werden insbesondere Hass, Hetze, Verschwörungserzählungen, Desinformation sowie problematische Inhalte des KI-Chatbots Grok. Der Verbleib der Bundesversammlung auf X legitimiere die Plattform und erhöhe die Sichtbarkeit ihrer Inhalte. In der Stellungnahme des Büros wird festgehalten, dass die Parlamentsdienste für die institutionelle Kommunikation zuständig sind und X seit 2015 zur raschen Verbreitung von Medienmitteilungen, Informationen zur parlamentarischen Diplomatie und Reaktionen der Ratspräsidien nutzen. X erreiche weiterhin ein breites politisch interessiertes Publikum; eine vergleichbare Alternative bestehe derzeit nicht. Das Büro anerkennt die genannten Herausforderungen, sieht einen isolierten Rückzug jedoch nicht als Lösung. Es unterstützt deshalb den vorläufigen Weiterbetrieb des X-Accounts. Das Büro beantragt die Ablehnung der Motion.

 

 

IT-rechtliche Themen im Ständerat:

  • Motion: «Einführung eines nationalen Radikalisierungs- und Extremismus-Monitorings in der Schweiz»: Die Motion verlangt den Aufbau eines nationalen, systematischen Monitorings von Radikalisierung und Extremismus in der Schweiz. Dieses soll alle relevanten Extremismusformen berücksichtigen, regionale Unterschiede erfassen, digitale Radikalisierungswege wie Social-Media-Propaganda dokumentieren und die Erfahrungen von Opfern einbeziehen. Ziel ist es, verlässliche Daten zu schaffen, um Radikalisierungsprozesse frühzeitig zu erkennen, Prävention gezielter auszurichten, gefährdete Personen besser zu schützen und die demokratische Resilienz zu stärken. Begründet wird die Motion mit Erfahrungen aus dem deutschen Monitoring MOTRA, das Radikalisierung, politisch motivierte Kriminalität, Hasskriminalität und Opfererfahrungen systematisch untersucht. Für die Schweiz wird festgehalten, dass zwar bereits Instrumente wie der Aktionsplan «Prävention von Radikalisierung» sowie kantonale Frühwarn- und Beratungsstellen bestehen, diese Radikalisierungsprozesse und Extremismusformen jedoch nicht ausreichend kontinuierlich und umfassend erfassen. Die Motion wurde im Ständerat eingereicht und wird in der kommenden Sommersession von ihm behandelt.
  • Postulat: «Rechtliche Abklärungen und Potenzial von künstlicher Intelligenz in den Bereichen Polizei und innere Sicherheit»: Das Postulat verlangt vom Bundesrat einen Bericht über den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in den Bereichen Polizei, innere Sicherheit und Strafverfolgung. Ziel ist es, das Potenzial von KI-Technologien sowie deren rechtliche und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen zu analysieren und darauf aufbauend Leitlinien für einen kohärenten und grundrechtskonformen Einsatz zu entwickeln. Dabei soll auch die digitale Souveränität der Schweiz berücksichtigt werden. Der Bericht soll insbesondere aufzeigen, in welchen Bereichen KI zur effizienteren Kriminalitätsbekämpfung und zur Stärkung der inneren Sicherheit eingesetzt werden kann. Genannt werden etwa die Analyse grosser Datenmengen, die Unterstützung von Ermittlungen in komplexen Fällen organisierter Kriminalität oder die Entlastung der Behörden durch effizientere Prozesse. Gleichzeitig soll untersucht werden, ob der bestehende Rechtsrahmen ausreichend ist oder rechtliche Lücken bestehen. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die verfassungsrechtlichen Grenzen des KI-Einsatzes, insbesondere den Schutz der Privatsphäre und die Wahrung von Grundrechten. Zusätzlich soll der Bericht darlegen, wie Anforderungen an Datenschutz und Transparenz erfüllt werden können und wie Abhängigkeiten von externen Technologieanbietern vermieden werden können. Hintergrund ist die Befürchtung, dass der Einsatz sicherheitsrelevanter KI-Systeme Risiken hinsichtlich Datenzugang, Datenhoheit und Kontrollverlust mit sich bringen könnte. Aufgrund der Sensibilität des Sicherheitsbereichs und der auf Bund und Kantone verteilten Zuständigkeiten wird eine gezielte Analyse als notwendig erachtet. Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • Geschäft des Bundesrates: «Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG)»: Ziel des Gesetzes ist der Aufbau einer modernen, nationalen Mobilitätsdateninfrastruktur (MODI), die den standardisierten Austausch und die verknüpfte Nutzung von Mobilitätsdaten über alle Verkehrsträger hinweg ermöglicht. Diese Dateninfrastruktur soll dazu beitragen, Planung, Betrieb und Nutzung von Verkehrsinfrastrukturen und -angeboten datenbasiert effizienter zu gestalten und damit ein leistungsfähigeres, vernetztes Mobilitätssystem zu schaffen. Ein zentrales Anliegen ist zudem die Stärkung der digitalen Souveränität der Schweiz sowie die Förderung von Innovation im Mobilitätssektor durch eine neutrale, offene, nicht kommerzielle Plattform, die vom Bund betrieben wird. Kernkomponenten sind die Nationale Datenvernetzungsinfrastruktur Mobilität (NADIM) und das «Verkehrsnetz CH», die technisch und organisatorisch die Vernetzung der Daten sicherstellen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF) beantragt grundsätzlich dem Entwurf des Bundesrats zu, ergänzt diese um einzelne Präzisierungen, namentlich zur «effizienten Mobilität», zur Wahrung des Wettbewerbs, zu Aufgaben des Kompetenzzentrums Mobilitätsdaten sowie zur Nutzerfinanzierung. Die KVF des Ständerates ist der Ansicht, die Nutzung und den Austausch von Mobilitätsdaten zu verbessern, sei keine staatliche Aufgabe des Bundes. Eine solche Optimierung der Datenlage und insbesondere die damit einhergehenden Kosten sollen den Marktteilnehmen überlassen werden. Das Geschäft wird in der kommenden Sommersession im Ständerat behandelt.
  • Motion: «Kinder- und Jugendschutz auf digitalen Plattformen»: Die Motion verlangt gesetzliche Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor systemischen Risiken grosser digitaler Kommunikationsplattformen, Suchmaschinen und generativer KI-Anwendungen. Anbieterinnen und Anbieter sollen regelmässig prüfen müssen, ob ihre Produkte gesellschaftliche Risiken für Minderjährige verstärken, etwa durch illegale oder gefährdende Inhalte oder negative Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche. Gestützt darauf sollen gezielte Massnahmen zur Risikominimierung umgesetzt werden. Zudem sollen personalisierte Werbung bei Minderjährigen sowie Empfehlungssysteme verboten werden, die auf Profiling und Interaktions- oder Aufmerksamkeitsmaximierung beruhen. Begründet wird die Motion damit, dass nicht der Zugang zu Plattformen oder Mobiltelefonen im Zentrum stehe, sondern schädliche Produktmechanismen. Algorithmen grosser Plattformen könnten Suchtverhalten und Filterblasen fördern. Auch KI-Bild- und Videogeneratoren, Chatbots und AI Companions werden als relevante Risiken genannt. Die Motion wurde im Ständerat eingereicht.
  • Motion: «Gleichbehandlung von Online-Plattformen bei Rücknahme- und Entsorgungspflichten gemäss VREG»:Die Motion verlangt eine Änderung der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG), um Online-Plattformen stärker in die Rücknahme- und Entsorgungspflichten einzubeziehen. Online-Plattformen sollen künftig als Herstellerinnen oder Händlerinnen gelten, wenn sie Produkte auf dem Schweizer Markt bereitstellen. Dazu wird vorgeschlagen, die Definition von Händlerinnen und Händlern auszuweiten und eine neue gesetzliche Definition des Begriffs «auf dem Markt bereitstellen» einzuführen. Darunter sollen Tätigkeiten wie die Gestaltung von Produktdarstellungen, Preisangaben, Lieferbedingungen oder Zahlungsmodalitäten fallen. Ziel der Motion ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischen Anbietern und ausländischen Online-Verkaufsplattformen zu schaffen. Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Umweltschutzgesetz bereits zwischen Betreibern elektronischer Plattformen und ausländischen Online-Versandhandelsunternehmen unterscheidet. Während Plattformbetreiber einer Informationspflicht unterstehen, können ausländische Versandhändler bereits als Inverkehrbringer behandelt werden. Der Bundesrat verweist zudem auf laufende Arbeiten zur Konkretisierung dieser Regelungen auf Verordnungsstufe. Da die vorgeschlagenen Änderungen mit dem geltenden Umweltschutzgesetz nicht vereinbar seien, wäre zunächst eine Gesetzesänderung erforderlich. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • Motion: «Digitalisierung der Führerausweise»:Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass Führerausweise und Fahrzeugausweise künftig auch in digitaler Form anerkannt werden. Ziel ist es, elektronische Nachweise als gleichwertig zu den physischen Dokumenten zuzulassen und die Pflicht zum Mitführen von Papierausweisen aufzuheben. Die Motion kritisiert die bisherige „Papierpflicht“ als überholt und fordert eine Modernisierung im Sinne der laufenden Digitalisierungsstrategie des Bundes. Digitale Führer- und Fahrzeugausweise sollen bei Verkehrskontrollen elektronisch vorgewiesen werden können, etwa über eine staatlich geprüfte App oder ein sicheres digitales Wallet. Durch die Digitalisierung dieser Ausweise sollen Prozesse für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Behörden vereinfacht, Verwaltungskosten reduziert und E-Government-Angebote besser verknüpft werden. Die Vorlage steht im Kontext der Bestrebungen, staatliche Identitäts- und Berechtigungsnachweise schrittweise zu digitalisieren, wie dies bereits bei der neuen E-ID vorgesehen ist.
  • Motion: «Einführung eines schweizweit vollständigen Betreibungsregisterauszuges»: Die Motion verlangt die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für einen schweizweit vollständigen Betreibungsregisterauszug. Betreibungsdaten einer natürlichen Person sollen bei einem Wechsel des einwohnerrechtlichen Meldeortes automatisch an das neu zuständige Betreibungsamt übertragen werden. Falls der Meldeort und der tatsächliche Wohn- beziehungsweise Betreibungsort voneinander abweichen, sollen die entsprechenden Daten ebenfalls übernommen werden. Ziel ist es, Lücken in Betreibungsregisterauszügen zu schliessen und Missbrauch durch sogenannte «saubere» Registerauszüge nach einem Wohnortswechsel zu verhindern. Begründet wird die Motion damit, dass ein Umzug derzeit dazu führen kann, dass frühere Betreibungen am neuen Ort nicht sichtbar sind. Dies könne Vertragspartner über die tatsächliche Bonität täuschen und Fehlentscheide begünstigen. In seiner Stellungnahme verweist der Bundesrat auf frühere Untersuchungen, wonach eine vollständige schweizweite Betreibungsauskunft mit vertretbarem Aufwand nicht umsetzbar sei. Stattdessen verweist er auf bereits beschlossene Massnahmen, wonach Betreibungsämter Informationen zur Dauer der Anmeldung einer Person im jeweiligen Betreibungskreis offenlegen sollen. Der Bundesrat sieht darin eine praktikablere Lösung und erwartet vom Vorschlag der Motion keinen zusätzlichen Nutzen, jedoch erheblichen administrativen Mehraufwand. Zudem verweist er auf geplante Grundlagen für einen nationalen Adressdienst. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • Motion: «Impulsprogramm zur Stärkung der digitalen Souveränität der Schweiz»: Die Motion verlangt die Entwicklung und Umsetzung eines Impulsprogramms zur Stärkung der digitalen Souveränität der Schweiz. Staat, Wirtschaft und Wissenschaft sollen gemeinsam bestehende Kompetenzen bündeln und innovative Pilotprojekte in Bereichen wie digitalen Infrastrukturen, Open-Source-Technologien, Cybersecurity und künstlicher Intelligenz umsetzen. Das Programm soll durch gezielte Anschubfinanzierungen sowie gegebenenfalls durch Wettbewerbe Innovation fördern, Zusammenarbeit stärken und die digitale Leistungsfähigkeit sowie die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz sichern. Begründet wird die Motion mit der zunehmenden Bedeutung digitaler Souveränität für die staatliche und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit. Die Abhängigkeit von ausländischen Technologieanbietern könne Risiken für kritische Infrastrukturen, Datenhoheit und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit mit sich bringen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Schweiz bereits über starke Kompetenzen in Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung verfüge, die stärker vernetzt und gezielt genutzt werden sollten. Insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz seien leistungsfähige Infrastrukturen und praxisnahe Pilotprojekte notwendig, um Innovationspotenziale auszuschöpfen und langfristig Sicherheit, Unabhängigkeit und wirtschaftliche Stärke zu sichern. Die Motion wurde im Ständerat eingereicht und wird in der kommenden Sommersession dort beraten.
  • Postulat: «Online-Vermietungsplattformen von Unterkünften (Airbnb-Modell). Eine Sicherheitslücke im nationalen System?» Das Postulat verlangt einen Bericht zur Einhaltung der Meldepflicht für ausländische Gäste bei Beherbergungen über Online-Vermietungsplattformen nach dem Airbnb-Modell. Der Bundesrat soll prüfen, wie diese Meldepflicht auf dem gesamten Staatsgebiet umgesetzt wird, und aus Sicht der nationalen Sicherheit Verbesserungen bei Kontrollen und Sanktionen vorschlagen. Begründet wird das Postulat damit, dass die Meldepflicht für ausländische Gäste nicht nur für Hotels, sondern auch für natürliche Personen gilt, die gelegentlich gegen Entgelt Gäste beherbergen. Durch die starke Zunahme von Online-Vermietungen übernachten immer mehr ausländische Gäste in privaten Unterkünften statt in der professionellen Hotellerie. Dies erschwere staatliche Kontrollen und könne Sicherheitslücken schaffen. Genannt werden insbesondere Risiken im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität, Terrorismus sowie der Nachverfolgung strafrechtlich verfolgter Personen.
  • Interpellation: «Digitalisierung der Museen unterstützen»: Die Interpellation thematisiert die digitale Transformation der Schweizer Museen und deren Auswirkungen auf Sammlungserschliessung, Provenienzforschung, Kulturvermittlung, Barrierefreiheit und Langzeitarchivierung. Sie hält fest, dass Digitalisierung und künstliche Intelligenz bedeutende Chancen bieten, etwa durch automatisierte Bilderkennung, mehrsprachige Vermittlungsangebote oder KI-gestützte Mustererkennung in historischen Dokumenten. Zugleich bestünden grosse Herausforderungen, da viele Sammlungsobjekte noch nicht digital erschlossen seien und finanzielle Mittel, Personalressourcen sowie technisches Know-how fehlten. Der Bundesrat wird ersucht, den Stand der Digitalisierung in Schweizer Museen zu beurteilen und Angaben zum Digitalisierungsgrad sowie zum Mittelbedarf für die Periode 2029–2032 zu machen. Zudem soll er sich zu zusätzlicher Finanzierung für KI-Infrastruktur, Pilotprojekte, Ethik-Leitlinien und Weiterbildungen äussern. Weitere Fragen betreffen digitale Souveränität, nationale Infrastrukturen zur Langzeitarchivierung digitalen Kulturerbes sowie eine Koordinationsplattform für Museen, Bibliotheken und Archive.
  • Geschäft des Bundesrates: «Heilmittelgesetz (Revision 3a). Änderung»: Mit der Vorlage unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine Revision des Heilmittelgesetzes (HMG), mit der insbesondere die Digitalisierung im Behandlungsprozess gestärkt und die Medikationssicherheit erhöht werden soll. Kern der Revision ist die verpflichtende Einführung des elektronischen Rezepts sowie eines elektronischen Medikationsplans. Künftig sollen Verschreibungen elektronisch ausgestellt und eingelöst werden, um Fehlinterpretationen, Fälschungen und missbräuchliche Mehrfacheinlösungen zu reduzieren. Patientinnen und Patienten sollen zudem einen elektronischen Medikationsplan erhalten, der auch im elektronischen Patientendossier abgelegt werden kann und Informationen zu Arzneimitteln und deren Anwendung bündelt. Gesundheitsfachpersonen werden verpflichtet, diesen Plan elektronisch zu erstellen und laufend zu aktualisieren; ein Ausdruck in Papierform bleibt auf Verlangen möglich. Zudem wird in der Pädiatrie die Nutzung elektronischer Systeme zur Entscheidunterstützung bei der Dosierungsberechnung zunächst für Spitäler verbindlich vorgesehen. Der Nationalrat hat die Revision 3a des Heilmittelgesetzes in der vergangenen Frühlingssession gutgeheissen. Die SGK des Ständerates stimmt den Vorschlägen des Bundesrates zur Digitalisierung des Medikationsprozesses zu und verlangt zudem, dass der Bund die Datenbank SwissPedDose weiterhin finanziert. Das Geschäft liegt in der kommenden Sommersession beim Ständerat.
  • Motion: «Cybersicherheit stärken, Bürokratie abbauen. Harmonisierierung der Meldewege für die digitale Schweiz»: Die Motion verlangt eine Harmonisierung der Meldepflichten und Meldeverfahren im Bereich der Cybersicherheit. Unternehmen, insbesondere KMU, sollen Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit digitalen Produkten und Dienstleistungen über einfache, digitale und koordinierte Verfahren melden können. Vorgesehen werden sollen ein einheitliches Verfahren, der Verzicht auf Doppelspurigkeiten und zusätzliche Meldekanäle sowie harmonisierte Formulare, Fristen und Kriterien, die mit dem Informationssicherheitsgesetz und dem Datenschutzgesetz abgestimmt sind. Begründet wird die Motion mit der heute uneinheitlichen Ausgestaltung von Meldepflichten gegenüber verschiedenen Behörden und Kontaktstellen. Neue Vorgaben zur Cyberresilienz digitaler Produkte könnten diese Fragmentierung weiter verstärken und den administrativen Aufwand erhöhen. Die Motion fordert deshalb einen «Single Entry Point», mehr Rechtssicherheit und eine Reduktion von Mehrfachmeldungen, um den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • Interpellation: «Digitale Souveränität in den strategischen Zielen der bundesnahen Betriebe verankern»: Die Interpellation thematisiert die Verankerung der digitalen Souveränität in den strategischen Zielvorgaben bundesnaher Betriebe wie Post, Swisscom, Skyguide und RUAG. Begründet wird dies mit deren zentraler Rolle beim Betrieb kritischer Infrastrukturen und der zunehmenden Bedeutung von Cybersicherheit, technologischer Unabhängigkeit und Resilienz gegenüber digitalen Risiken und Abhängigkeiten. Der Bundesrat wird gefragt, ob digitale Souveränität ausdrücklich in die strategischen Ziele aufgenommen, Open-Source-Technologien gefördert, technologische Abhängigkeiten reduziert sowie Innovations- und Forschungstätigkeiten in Schlüsseltechnologien gestärkt werden sollen. Daneben fragt die Interpellation auch, wie der Bundesrat sicherstellt, dass bundesnahe Betriebe ihre Aktivitäten systematisch auf die Stärkung der Cybersecurity und der Resilienz kritischer Infrastrukturen ausrichten. In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass Aspekte der digitalen Souveränität bereits heute teilweise in strategischen Zielvorgaben berücksichtigt würden, etwa im Risikomanagement. Er verweist zudem auf laufende Arbeiten einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur digitalen Souveränität. Die bundesnahen Betriebe würden bereits heute wesentlich zur Sicherheit und Resilienz kritischer Infrastrukturen beitragen. Zusätzliche Vorgaben zu Open-Source-Technologien oder zur Wahl konkreter Informatikmittel seien derzeit nicht vorgesehen; entsprechende operative Entscheidungen lägen grundsätzlich in der Verantwortung der Unternehmen. Eine Ausweitung der gesetzlichen Aufgabenbereiche sei ebenfalls nicht geplant. Bundesnahe Betriebe werden nicht zur Forschungs- und Innovationsförderung eingesetzt, das sei Aufgabe des Schweizerischen Nationalfonds, Innosuisse und der Akademien der Wissenschaft Schweiz.
  • Geschäft des Bundesrates: Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG). Änderung (Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen): Ziel der Änderung ist es, klassischen Medienunternehmen eine Vergütungspflicht grosser Online-Dienste für die Nutzung kurzer Ausschnitte (sogenannte Snippets) aus journalistischen Inhalten vorzuschreiben. Damit soll dem Rückgang der Einnahmen durch digitale Plattformen und Suchmaschinen begegnet werden, die diese Inhalte oft ohne direkte Entschädigung verwerten. Die Vergütungspflicht würde für Online-Dienste gelten, die eine durchschnittliche Reichweite von mindestens 10 % der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen, und die Rechte sollen kollektiv über Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden können. Der Nationalrat stimmt der Änderung zu und möchte das Geschäft aber dem Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, auch die Anbieter künstlicher Intelligenz mit zur Verantwortung zu ziehen und die Anliegen der Motion Gössi «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch» auch zu integrieren. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Ständerates empfiehlt dem Ständerat dem Antrag des Nationalrats zu folgen. Über eine mögliche Rückweisung entscheidet der Ständerat in der kommenden Sommersession.
  • Geschäft des Bundesrates: «Verpflichtungskredit für die digitale Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle für die Jahre 2026–2032»: Der Bundesrat beantragt einen Verpflichtungskredit von 66,1 Millionen Franken für die Jahre 2026–2032 zur digitalen Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS). Ziel ist die Modernisierung der Organisation und der Informatiksysteme, insbesondere der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) und der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA). Vorgesehen ist die Ablösung der bestehenden IT-Infrastruktur durch eine einheitliche, modulare Lösung mit automatisierter Datenübernahme, verstärkter Prozessautomatisierung und standardisierten Schnittstellen für einen sicheren Datenaustausch mit Kantonen, Institutionen und internationalen Partnern. Damit sollen Effizienz und Servicequalität gesteigert sowie Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Das Programm reagiert auf steigende Fallzahlen infolge Bevölkerungswachstums und zunehmender internationaler Mobilität. Es ist auf die Digitalisierungsstrategie des Bundes und des Bundesamts für Sozialversicherungen abgestimmt. Parallel wurde die Botschaft zum Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) verabschiedet, das eine elektronische Plattform für die 1. Säule vorsieht. Die Finanzkommission (FK) des Nationalrates begrüsst die Stossrichtung und beantragt dem Nationalrat einstimmig die Zustimmung zum Kredit. Thematisiert wurden unter anderem Risiken der Bieterabhängigkeit und Fragen der Open-Source-Strategie. Nachdem der Nationalrat hat dem Entwurf zugestimmt hat empfiehlt die FK des Ständerats diesem zu folgen. Das Geschäft wird in der Sommersession im Ständerat behandelt.
  • <Motion: «Twint soll zu einem öffentlichen und kostenlosen E-Bezahldienst für Privatpersonen und den Handel werden»: Die Motion verlangt, dass das Echtzeit-Zahlungssystem TWINT als öffentliche und für Privatpersonen sowie den Handel grundsätzlich kostenlose Dienstleistung ausgestaltet wird. Analog zur Bereitstellung von Bargeld soll der elektronische Zahlungsverkehr als öffentliche Infrastruktur betrachtet werden. Für umfangreiche Transaktionen zwischen Unternehmen könnten Ausnahmen von der Kostenfreiheit vorgesehen werden. Als mögliche Betreiberin einer solchen Lösung wird die Schweizerische Nationalbank (SNB) genannt. Begründet wird die Motion mit der zunehmenden Verlagerung des Zahlungsverkehrs auf elektronische Zahlungsmittel. Während Bargeldtransaktionen kostenlos seien, verursachten elektronische Zahlungen Kosten, die insbesondere den Handel belasteten. TWINT habe sich aufgrund seiner weiten Verbreitung und seines starken Wachstums zu einem wichtigen Bestandteil des Zahlungsverkehrs entwickelt und erfülle ein gesellschaftliches und wirtschaftliches Bedürfnis. Die Motion verweist zudem auf internationale Modelle, in denen elektronische Zahlungssysteme stärker öffentlich reguliert oder betrieben werden. Als Beispiel wird das brasilianische Zahlungssystem PIX genannt, bei dem geringe oder keine Gebühren erhoben werden. Die Motion wurde im Ständerat eingereicht, welcher in der kommenden Sommersession darüber diskutiert.
  • Parlamentarische Initiative: «Datenerfassung in der Landwirtschaft. Jetzt zusätzliche Bürokratie verhindern!» und Standesinitiative: «Vereinfachung der Mitteilungspflicht für Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel (DigiFLUX)»: Beide Initiativen verfolgen dasselbe Ziel: die geplanten Meldepflichten im Rahmen der Plattform DigiFLUX zu vereinfachen und den administrativen Aufwand für Landwirtschaft, Gewerbe und öffentliche Stellen zu reduzieren. Die Vorlagen verlangen Anpassungen des Landwirtschaftsgesetzes, insbesondere eine Beschränkung der Datenerfassung bei Pflanzenschutzmitteln auf die Meldung des Inverkehrbringens und des vorgesehenen Verwendungszwecks statt einer detaillierten Erfassung der tatsächlichen Anwendung. Vorgesehen ist eine Differenzierung nach Bereichen wie Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft oder öffentlicher Hand. Zudem soll die vorgesehene Mitteilungspflicht für bestimmte Nährstofflieferungen, insbesondere Kraft- beziehungsweise Futtermittel und Mineraldünger, aufgehoben werden. Begründet werden die Vorlagen mit der hohen Komplexität und dem erheblichen administrativen Aufwand der geplanten Umsetzung. Die vorgesehene Erfassung bis auf Parzellenebene sowie die zusätzliche Dokumentation würden nach Ansicht der Vorlagen zu Mehrkosten und Doppelspurigkeiten führen, ohne einen zusätzlichen ökologischen Nutzen zu schaffen. Gleichzeitig soll die Rückverfolgbarkeit weiterhin gewährleistet bleiben, jedoch mit vereinfachten Verfahren.