IT-Recht in der Sommersession 2025

In der Sommersession 2025 stehen im IT-Recht die Digitalisierung staatlicher Prozesse, Cybersicherheit und internationale Datenzusammenarbeit im Fokus. Gesetzesreformen zielen auf Effizienz, Transparenz und Schutz vor Missbrauch sowie Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz. Technologische Entwicklungen wie KI, Blockchain und Cloud-Dienste erfordern neue Rahmenbedingungen und stärken den Ruf nach koordinierter, zukunftsgerichteter Regulierung. 

 

IT-rechtliche Themen im Nationalrat: 

  • Geschäft des Bundesrates «Totalrevision des Zollgesetzes»: Die Totalrevision des Zollgesetzes legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Digitalisierung der Zollprozesse durch das Programm DaziT. Mit dem neuen Rahmengesetz sollen sämtliche Abgabeverfahren des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) vereinheitlicht, vereinfacht und vollständig digitalisiert werden. Ziel ist es, Anmeldungen von Waren inklusive aller Begleitdokumente elektronisch und ortsunabhängig zu ermöglichen, wodurch die Effizienz an den Grenzen erhöht und die administrativen Abläufe für Wirtschaft und Verwaltung reduziert werden. Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist die Zusammenführung der Grundsätze für Kontrollen, Befugnisse, Datenbearbeitung und Strafverfolgung. Die Datenbearbeitung erfolgt künftig risikobasiert: Auf Grundlage von Risikoanalysen werden gezielte Kontrollen von Waren, Personen und Transportmitteln durchgeführt. Die entsprechenden Bestimmungen zur Datenbearbeitung wurden überarbeitet und an die Vorgaben des revidierten Datenschutzgesetzes angepasst. 
  • Motion «Aufhebung der Pflicht zur Verwendung von Digiflux für Landwirtschaftsbetriebe»; Landwirtschaftsbetriebe sollen von der Pflicht, die digitale Plattform Digiflux verwenden zu müssen, befreit werden. Begründet wird dies mit dem administrativen Aufwand und den Kosten, die durch die Nutzung von Digiflux entstehen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Schweiz mit dieser Verpflichtung eine Sonderrolle in Europa einnimmt. Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Motion. Er argumentiert, dass Digiflux ein zentrales Instrument zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflichten im Bereich des Pflanzenschutzes darstellt. Die Plattform ermögliche eine effiziente und standardisierte Datenübermittlung, die für die Überwachung und Steuerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes unerlässlich sei. Das Geschäft befindet sich derzeit im Nationalrat, der in der kommenden Sommersession darüber entscheiden wird. 
  • Motion WKMU entlasten. Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel»; Der Bundesrat wird aufgefordert, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die für mehr Transparenz bei den Gebühren im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln sorgt. Ziel ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten, die durch intransparente oder überhöhte Gebühren belastet werden. Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Motion. Er verweist darauf, dass die bestehenden wettbewerbsrechtlichen Instrumente, insbesondere das Kartellgesetz und die Preisüberwachung, ausreichend seien, um gegen missbräuchliche Gebühren vorzugehen. Zudem hätten die zuständigen Behörden bereits erfolgreich in diesem Bereich interveniert und würden die Marktentwicklung weiterhin beobachten. Der Nationalrat befasst sich in der kommenden Sommersession 2025 mit diesem Geschäft. 
  • Parlamentarische Initiative «Integrierter Ansatz für Service-Center des Service public»: Der Bundesrat wird aufgefordert, einen integrierten Ansatz für Service-Center des Service public zu entwickeln. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen öffentlichen Stellen zu fördern, um den Zugang zu Dienstleistungen für die Bevölkerung zu erleichtern. Dabei sollen insbesondere digitale Lösungen genutzt werden, um Effizienz und Benutzerfreundlichkeit zu steigern. Der Bundesrat empfiehlt die Initative anzunehmen. Er betont die Bedeutung eines koordinierten Vorgehens im Bereich des Service public und sieht in der vorgeschlagenen Integration von Dienstleistungen einen Schritt zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Das Geschäft befindet sich derzeit im Nationalrat 
  • Parlamentarische Initiative «StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen»: Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) erarbeitete eine Initiative, um Stalking explizit unter Strafe zu stellen und Lösungen für die Rechtsdurchsetzung bei Cyberstalking zu finden. Dazu hat die RK-N einen entsprechenden Entwurf erarbeitet und den Bundesrat zu einer Stellungnahme eingeladen. Der Bundesrat hielt den Entwurf für zu unpräzis und forderte, dass Nachstellung nur bei unzumutbarer Einschränkung des Opfers vorliegt und ein Verfahren nicht gegen dessen Willen eingeleitet wird, anders als im Entwurf der RK-N auch in Paarbeziehungen. Der Ständerat befürwortete den Straftatbestand in der Wintersession 2024, schlägt jedoch eine genauere Definition und die Ausgestaltung als Antrags- und Gefährdungsdelikt vor, dem der Nationalrat in der letzten Frühlingsession 2025 auch folgte. Jedoch beharrte der Nationalrat auf deine Strafverfolgung von Amtes wegen in Paarbeziehungen. Dieser Punkt wird in dieser Sommersession in der Differenzbereinigung beraten. 
  • Motion «Rasche Einführung der digitalen Unterschriftensammlung»: Die Motion fordert die rasche Einführung einer digitalen Plattform zur Sammlung von Unterschriften für Initiativen und Referenden (E-Collecting). Ziel ist es, den aktuell ineffizienten, fehleranfälligen und manipulationsanfälligen Papierprozess durch eine moderne, sichere und niederschwellige digitale Lösung zu ergänzen. Dadurch sollen Aufwand und Kosten für Gemeinden und Behörden reduziert, die Registrierung und Verifizierung vereinfacht sowie auch Menschen mit Handicaps der Zugang erleichtert werden. Der Bundesrat erkennt das Potenzial der Digitalisierung in diesem Bereich an, weist jedoch auf konzeptionelle Herausforderungen hin. Sicherheit und Vertrauen der Stimmbevölkerung hängen massgeblich von der technischen und organisatorischen Ausgestaltung des E-Collecting ab. In einem Vorprojekt «Motion Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur» sollen daher unter Einbeziehung von Kantonen, Gemeinden und Fachkreisen Grundlagen für begrenzte Pilotversuche ausgearbeitet werden. Die digitale Unterschriftensammlung soll die Papierversion nicht ersetzen, sondern ergänzen. Der Bundesrat lehnt die Motion ab, da sie wenig Raum für eine schrittweise Umsetzung und Pilotversuche lässt. Der Bundesrat behält sich vor, im Falle der Annahme der Motion im Erstrat, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu stellen, sodass der er mit der Durchführung des bereits erwähnten Vorprojekts beauftragt werden könnte. Die Motion wurde im Ständerat angenommen und wird in der Sommersession 2025 im Nationalrat diskutiert, 
  • Standesinitiative «Automatische Löschung von Betreibungen bei Tilgung der betriebenen Forderungen»: Die Standesinitiative verlangt, dass Betreibungen automatisch aus dem Betreibungsregister gelöscht werden, sobald die betriebene Forderung vollständig beglichen ist. Ziel ist es, Personen nach Tilgung ihrer Schulden einen unbürokratischen Neuanfang zu ermöglichen. Derzeit bleibt ein Betreibungseintrag bis zu fünf Jahre lang sichtbar, was sich negativ auf Wohnungssuche, Arbeitsmarktchancen und soziale Integration auswirken kann. Die Initiative befindet sich aktuell in der Beratung im Nationalrat. 
  • Motion «Grosse Online-Händler mit Sitz in einem Drittstaat dazu verpflichten, eine Rechtsvertretung in der Schweiz zu bestimmen»:  Die Motion fordert die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, wonach grosse Online-Händler mit Sitz in Drittstaaten verpflichtet werden, eine Rechtsvertretung in der Schweiz zu benennen. Diese Vertretung soll befugt und ausgestattet sein, gegenüber Behörden und Öffentlichkeit Auskunft zu geben und mit den zuständigen Stellen zu kooperieren. Ziel ist es, die Durchsetzung von Konsumentenrechten sowie die Einhaltung schweizerischer Gesetze im Bereich Datenschutz, Produktsicherheit und Preisbekanntgabe zu verbessern. In seiner Stellungnahme anerkennt der Bundesrat die Bedeutung des Anliegens und verweist auf vergleichbare Regelungen im Datenschutz- und Mehrwertsteuerrecht sowie auf laufende Arbeiten zur Regulierung grosser Kommunikationsplattformen. Er äussert jedoch Zweifel an der praktischen Durchsetzbarkeit einer solchen Pflicht im Online-Handel und betont die Notwendigkeit einer vertieften Analyse. Der Bundesrat behält sich vor, im Zweitrat eine Umwandlung der Motion in einen Prüfauftrag zu beantragen. Das Geschäft befindet sich derzeit im Nationalrat, der als Erstrat über die Motion befinden wird. 
  • Geschäft des Bundesrates «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Digitalisierung des Visumverfahrens. Genehmigung und Umsetzung»: Künftig sollen Visumanträge für Kurzaufenthalte einheitlich über eine elektronische EU-Plattform eingereicht und Visa digital erteilt werden. Die Papierform der Visummarke wird durch ein digitales Visum ersetzt. Für die Schweiz erfordert diese Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG). Die Änderungen betreffen unter anderem die nationale Umsetzung der Plattform, den Einsatz beauftragter Dritter zur Dokumentenprüfung sowie Regelungen zu Ausnahmen von der digitalen Antragstellung. Die entsprechenden Verordnungsanpassungen wurden bereits beschlossen. Die Vernehmlassung zur Vorlage verlief mehrheitlich positiv. Die Inbetriebnahme der EU-Plattform ist für Januar 2028 geplant; die Schweiz wird sich frühestens zu diesem Zeitpunkt anschliessen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates beantragt die Genehmigung des Notenaustauschs sowie der AIG-Anpassungen. Das Geschäft befindet sich im Nationalrat. 
  • Geschäft des Bundesrates «Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Genehmigung und Umsetzung der Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands)»: Der Bundesrat beantragt die Genehmigung und Umsetzung von fünf EU-Verordnungen im Rahmen des Migrations- und Asylpakts, die in der Schweiz Gesetzesanpassungen insbesondere im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sowie im Asylgesetz (AsylG) erforderlich machen. Zentral ist dabei die IT-rechtliche Weiterentwicklung bestehender europäischer Informationssysteme. Die revidierte Eurodac-Verordnung sieht eine erheblich erweiterte Datenerhebung vor: Neu werden biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbilder) von Personen ab sechs Jahren erfasst. Zusätzlich werden neue Personenkategorien einbezogen. Die Interoperabilität mit anderen europäischen IT-Systemen wird gesetzlich verankert, um einen automatisierten Datenabgleich zwischen verschiedenen EU-Datenbanken zu ermöglichen. Ein neu eingeführtes Screening-Verfahren verpflichtet die Behörden zur digitalen Vorabprüfung von Drittstaatsangehörigen, die unerlaubt in den Schengen-Raum einreisen. Dabei sollen Identität, Sicherheitsrisiken und gesundheitliche Aspekte erfasst und zentral gespeichert werden. Die Verfahren sollen künftig standardisiert, elektronisch unterstützt und mit einheitlichen IT-Lösungen vollzogen werden. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat die vier Entwürfe des Bundesrates mit Mehrheit angenommen. Neben den IT-rechtlichen Regelungen wurde auch die geplante freiwillige Beteiligung der Schweiz am neuen Solidaritätsmechanismus der EU eingehend diskutiert. Das Geschäft befindet sich derzeit im Nationalrat. 
  • Motion «Die Rolle von Hosting- und Cloud-Anbietern bei der Bewältigung von Cyberbedrohungen stärken»: Diese Motion beauftragt den Bundesrat, gesetzliche Grundlagen auszuarbeiten, welche Hosting- und Cloudanbietern bei der Bewältigung von Cyberbedrohungen die nötigen Rechte und Pflichten erteilt, um den Missbrauch der von ihnen angebotenen Infrastrukturen und Dienste für Cyberangriffe zu bekämpfen. Begründet wird der Vorstoss mit der zentralen Rolle dieser Anbieter im digitalen Raum. Sie stellen Plattformen und Speicherlösungen bereit, die zunehmend für Cyberangriffe gegen Schweizer Ziele, darunter Betreiber kritischer Infrastrukturen, missbraucht werden. Anders als Internetanbieter, die durch das Fernmeldegesetz reguliert sind, unterliegen Hosting- und Cloud-Anbieter bislang keiner vergleichbaren Regelung zur Cybersicherheit. Diese gesetzliche Lücke soll geschlossen werden. Der Bundesrat unterstützt die Motion und beantragt deren Annahme. Das Geschäft befindet sich im Nationalrat. 
  • Motion «Datenaustausch bei illegalen Migranten systematisieren»: Die Motion fordert einen systematischen Austausch relevanter Daten zwischen Behörden, Sozialversicherungen und Krankenkassen, um die Anwesenheit illegaler Migranten in der Schweiz besser zu erfassen und zu unterbinden. Dadurch soll die Attraktivität der Schweiz für illegale Migration verringert werden. Der Bundesrat lehnt die Motion ab und verweist auf bestehende gesetzliche Regelungen, die bereits Datenaustausch in bestimmten Fällen ermöglichen. Ein automatisierter Austausch sei ineffektiv, da sich Sans-Papiers meist nicht bei Behörden melden, wenn sie eine Entdeckung befürchten. Zudem könnte eine solche Massnahme dazu führen, dass sie auf notwendige Sozialversicherungen verzichten, was letztlich Kantone und Gemeinden finanziell belasten würde. Der Ständerat hat die Motion in der Frühlingssession 2025 angenommen. In der Sommersession 2025 wird das Geschäft nun im Nationalrat beraten. 
  • Motionen «Mit den Kantonen die aktuellen Mittel zur Bekämpfung des Hooliganismus evaluieren» und «Hoogan-Abgleich beim Verkauf von Tickets für Sportveranstaltungen»: Zwei aktuelle Motionen befassen sich mit Massnahmen zur Eindämmung von Hooliganismus im Umfeld von Sportveranstaltungen. Die erste fordert den Bundesrat auf, gemeinsam mit den Kantonen eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um bestehende rechtliche Grundlagen auf Bundesebene zu evaluieren. Ziel ist es, mögliche Gesetzeslücken zu identifizieren und Vorschläge zur Verbesserung dem Parlament vorzulegen. Hintergrund ist die zunehmende Intensität und Häufigkeit gewalttätiger Vorfälle bei Sportanlässen. Der Bundesrat anerkennt die Problematik, betont jedoch die föderale Zuständigkeit der Kantone für die öffentliche Sicherheit und verweist auf bereits bestehende Kooperationsstrukturen. Die zweite Motion zielt auf eine gezielte Anpassung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), damit Ticketverkaufsstellen künftig auf die HOOGAN-Datenbank zugreifen können. Damit soll verhindert werden, dass Personen mit einer registrierten Massnahme bereits beim Ticketkauf Zutritt zu Sportveranstaltungen erhalten. Der Bundesrat lehnt diese Ausweitung ab und verweist auf datenschutz- und sicherheitsrechtliche Bedenken. Er befürwortet jedoch eine Prüfung im Rahmen eines Prüfauftrags. Beide Geschäfte befinden sich derzeit in Beratung im Nationalrat. 
  • Standesinitiative «Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots»: Die Standesinitiative verlangt vom Bund Massnahmen zur Förderung eines flächendeckenden Hochbreitbandangebots, insbesondere in wirtschaftlich unattraktiven Regionen. Der Bund soll im Rahmen seiner Zuständigkeiten im Fernmeldewesen (FMG), der Regionalpolitik (BRP) und des Finanzausgleichs (NFA) aktiv eingreifen, etwa durch Direktfinanzierungen oder eine Erweiterung der Grundversorgung. Hintergrund ist die ungleiche Versorgungslage, insbesondere in Randregionen wie dem Tessin, wo private Anbieter den Ausbau aus Rentabilitätsgründen oft unterlassen. Der Ständerat nahm die Initiative 2017 an. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hält die Initiative weiterhin aufrecht. Sie verweist auf das laufende Postulat 21.3461, mit dem der Bundesrat beauftragt wurde, eine Hochbreitbandstrategie zu erarbeiten. Um deren Ergebnisse abzuwarten, wurde die Behandlung der Initiative mehrfach vertagt. Das Geschäft befindet sich aktuell im Nationalrat. 
  • Parlamentarische Initiativen «Leben retten. Aktive elektronische Überwachung» und «Wer schlägt, geht!»: Zwei parlamentarische Initiativen setzen sich für einen verstärkten rechtlichen Schutz vor häuslicher Gewalt ein – insbesondere zum Schutz von Frauen und besonders gefährdeten Personen. Die Initiative «Leben retten. Aktive elektronische Überwachung» verlangt eine gesetzliche Grundlage für den verpflichtenden Einsatz aktiver GPS-Überwachung in Risikofällen. Die passive Überwachung erweist sich laut Bundesratsbericht als unzureichend, da Eingriffe oft zu spät erfolgen. Trotz Anerkennung der Wirksamkeit aktiver Modelle wie in Spanien sieht der Bundesrat keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die Initiative fordert ein Umdenken, um gefährdete Personen frühzeitig und wirksam zu schützen. Sie wurde von den Rechtskommissionen beider Räte unterstützt. Ergänzend dazu fordert die Initiative «Wer schlägt, geht!» eine Änderung des Artikel 28b Absatz 4 des Zivilgesetzbuchs, um die sofortige Ausweisung der gewalttätigen Person aus der gemeinsamen Wohnung verpflichtend vorzuschreiben. Das Prinzip wird bereits in mehreren Kantonen erfolgreich praktiziert. Ziel ist es, die Opfer zu schützen, ohne sie aus ihrem Wohnumfeld zu verdrängen. Auch diese Initiative wurde von beiden Kommissionen gutgeheissen. Beide Geschäfte werden in der Sommersession 2025 im Nationalrat behandelt. 
  • Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»: Die eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» fordert eine Reduktion der Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte von 335 auf 200 Franken jährlich sowie die vollständige Befreiung der Unternehmen von der Abgabepflicht. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, da sie erhebliche Auswirkungen auf das publizistische Angebot und die regionale Verankerung der SRG hätte. Um dennoch eine finanzielle Entlastung zu ermöglichen, hat der Bundesrat einen Gegenvorschlag auf Verordnungsstufe beschlossen: Bis 2029 soll die Haushaltsabgabe schrittweise auf 300 Franken gesenkt werden, und Unternehmen mit einem mehrwertsteuerpflichtigen Jahresumsatz bis 1,2 Millionen Franken sollen ab 2027 von der Abgabepflicht befreit werden. Die SRG-Konzession wurde bis Ende 2028 verlängert; eine neue Konzession soll nach der Volksabstimmung erarbeitet werden und ab 2029 gelten. Die zuständigen Kommissionen des National- und Ständerates haben die Initiative zur Ablehnung empfohlen und auf einen indirekten Gegenentwurf verzichtet. 

IT-rechtliche Themen im Ständerat: 

  • Motion «Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern»: Die Motion fordert den Bundesrat auf, die Grundlagen für eine schweizweit einheitliche und vergleichbare Datenerhebung zur Umsetzung der Kinderrechte zu schaffen. Ziel ist die Entwicklung einer Kinder- und Jugendhilfe- sowie Kindesschutzstatistik, die Aussagen zu Schutz, Entwicklung und Beteiligung von Kindern ermöglicht. Der Bundesrat erkennt bestehende Lücken an, verweist jedoch auf die föderale Zuständigkeit der Kantone und auf bereits laufende Arbeiten zur Verbesserung der Datenlage. Zahlreiche Statistiken und Studien zu Teilaspekten bestehen bereits oder sind in Erarbeitung. Eine nationale Harmonisierung sei komplex und bedürfe grundsätzlicher Klärungen, insbesondere hinsichtlich Verfassungsgrundlagen und Zuständigkeiten. Im Fall einer Annahme der Motion kündigt der Bundesrat an, im Zweitrat die Umwandlung in einen Prüfauftrag zu beantragen, um laufende Abklärungen einzubeziehen. Das Geschäft befindet sich derzeit im Ständerat. 
  • Parlamentarische Initiative «Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe» und Parlamentarische Initiative «Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien»: Beide parlamentarischen Initiativen verfolgen das Ziel, die Medienvielfalt in der Schweiz gezielt zu fördern, insbesondere in Randregionen und im Bereich der elektronischen Medien. Die erste Initiative sieht eine Änderung von Artikel 40 RTVG vor: Der Anteil der Radio- und Fernsehabgabe für lokal-regionale Veranstalter soll von 4–6 Prozent auf neu 6–8 Prozent steigen. Damit sollen diese Anbieter auch bei sinkenden Gesamterträgen stabil unterstützt werden. Zusätzlich sollen allgemeine Fördermassnahmen, etwa für Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen oder den Presserat, ausgebaut werden. Der Bundesrat unterstützt die Vorlage. Die zweite Initiative ergänzt diese Massnahmen durch ein neues Kapitel im RTVG. Es regelt die gezielte Förderung elektronischer Medien, ebenfalls über die Abgabe finanziert, mit maximal einem Prozent des Gesamtertrags. Unterstützt werden sollen insbesondere Strukturen, nicht Inhalte: Bildung, Selbstregulierung und nationale Informationsagenturen. Beide Vorlagen wurden mit klarer Mehrheit verabschiedet und werden demnächst im Ständerat beraten. 
  • Interpellation «Starke Zunahme von KI- und Blockchain-Anwendungen. Auswirkungen auf die Energieperspektiven»: Der Bundesrat wird aufgefordert, die Auswirkungen des steigenden Strombedarfs durch KI- und Blockchain-Anwendungen auf die Energieversorgung der Schweiz zu analysieren. Angesichts der bereits prognostizierten Stromlücke bis 2050 wird gefragt, ob diese Technologien in den Energieperspektiven berücksichtigt sind und welche Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung ergriffen werden. Der Bundesrat bestätigt, dass der Energieverbrauch von Rechenzentren in den Energieperspektiven einbezogen ist, betont jedoch die Unsicherheiten bei der Prognose des zusätzlichen Bedarfs. Ein laufendes Forschungsprojekt soll genauere Daten liefern. Kurzfristig setzt der Bundesrat auf den Ausbau erneuerbarer Energien, langfristig bleibt er technologieoffen und prüft die Aufhebung des Neubauverbots für Kernkraftwerke, einschliesslich SMR-Reaktoren. Die Interpellation wird in der Sommersession 2025 vom Ständerat behandelt.  
  • Postulat «Lücken im Steuerrecht des Bundes bei der Besteuerung von Plattformen für Fahr- und Essenslieferdienste»: Das Postulat zielt insbesondere auf die Mehrwertsteuerpflicht dieser Plattformen ab, deren Geschäftsmodelle vielfach eine Arbeitgeberrolle umgehen. Laut zwei Bundesgerichtsurteilen von 2022 sind Fahr- und Lieferdienste jedoch arbeitsrechtlich als Angestellte zu qualifizieren, was auch steuerliche Folgen haben sollte. Der Postulant kritisiert, dass durch die Umgehung dieser Einstufung dem Bund beträchtliche Steuereinnahmen entgehen. Der Bundesrat anerkennt die Problematik, betont aber die unterschiedlichen Zielsetzungen von Privat-, Sozialversicherungs- und Mehrwertsteuerrecht. Da bei der Mehrwertsteuer die leistungserbringende Person im Vordergrund steht, können Plattformen rechtlich korrekt von der Steuerpflicht ausgenommen bleiben, wenn die Leistungen einzelnen Fahrerinnen und Fahrern zugeordnet werden, auch wenn diese unter der Umsatzgrenze von 100’000 Franken bleiben. Er verweist auf laufende Entwicklungen auf EU-Ebene und empfiehlt das Postulat zur Annahme. 
  • Postulat «Finanzierung von Innovationen und Erhalt von Arbeitsplätzen in der Schweiz»: Das Postulat verlangt vom Bundesrat einen Bericht zur Analyse der Ursachen, weshalb die Schweiz trotz hoher Ausgaben für Forschung und Entwicklung (ca. 22 Milliarden Franken jährlich) bei der Vermarktung innovativer Technologien an Einfluss verliert. Besonders kritisch ist der hohe Anteil ausländischen Wagniskapitals (bis zu 90?%) bei der Finanzierung wachstumsstarker Schweizer Startups. Der Bericht soll internationale Praktiken im Bereich öffentlicher und privater Innovationsfinanzierung vergleichen und Möglichkeiten aufzeigen, wie Investitionen in Schweizer Unternehmen gezielt gefördert werden können. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Investitionsverhalten der Pensionskassen. Obwohl diese seit 2022 bis zu 5?% ihres Kapitals in Wagniskapital investieren dürfen, nutzen sie diesen Spielraum kaum. Der Bericht soll analysieren, welche Hürden bestehen und welche Massnahmen denkbar wären, um sie zu verstärktem Engagement zu bewegen. Eine Koordination mit dem Postulat 24.3009 zur rückläufigen Innovationsaktivität wird angeregt. 
  • Interpellation «Eine weltweite Knappheit auf dem Halbleitermarkt mit Umsicht antizipieren»: Die Interpellation thematisiert die weltweite Abhängigkeit vom Halbleitermarkt und hinterfragt, ob die Investition des Bundes in die Initiative SwissChips mit 26 Millionen Franken angesichts globaler Entwicklungen ausreichend ist. Der Interpellant verweist auf massive Investitionen der USA (52 Mrd. USD), der EU (43 Mrd. EUR) und Chinas (über 40 Mrd. USD) in diesem strategischen Sektor und betont die dominierende Rolle von TSMC (Taiwan) im globalen Markt. Eine Eskalation um Taiwan könnte gravierende wirtschaftliche Folgen haben. Zudem sei die Schweiz durch den Ausschluss aus Teilen des Programms Horizon Europe (u.?a. Quantenforschung, KI) zusätzlich benachteiligt. In diesem Kontext erscheine die Bundesbeteiligung an SwissChips, einem Projekt unter Leitung des CSEM, der EPFL und ETH Zürich, als unzureichend. Kritisiert wird auch die Haltung des Bundesrats zur Bevorratung strategischer Komponenten, die dieser als Aufgabe des Privatsektors ansieht. 
  • Motion «Die Kleinen hängt man zu Hunderten auf, den Grossen lässt man laufen»: Die Motion fordert eine Anpassung des Waffengesetzes, um auf die zunehmenden Strafverfahren gegen Personen zu reagieren, die unwissentlich verbotene Imitationswaffen über Online-Plattformen wie TEMU oder Amazon bestellen. Der Import solcher Produkte, etwa Steinschleudern oder täuschend echter Spielzeugwaffen, ist ohne Bewilligung strafbar, vielen Konsumenten ist dies jedoch nicht bekannt, da entsprechende Hinweise auf den Plattformen fehlen. Zur Entlastung der Justiz sollen entweder die Anbieter haftbar gemacht oder Bagatellfälle durch einfache Bussen geregelt werden. Zudem sollen Online-Händler verpflichtet werden, verbotene Artikel für die Schweiz deutlich zu kennzeichnen. Der Bundesrat plant eine Revision der Waffenverordnung, um die Definition verwechselbarer Imitationswaffen zu präzisieren. Ziel ist es, Strafverfahren auf risikobehaftete Fälle zu beschränken. Eine Gesetzesänderung hält er derzeit nicht für notwendig, betont aber die Informationspflicht der Konsumenten und führt Dialoge mit ausländischen Plattformen zur besseren Kennzeichnung. Das Geschäft befindet sich im parlamentarischen Verfahren. 
  • Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen: Der Bundesrat hat dem Parlament eine Gesetzesvorlage zur Stärkung der Geldwäschereibekämpfung vorgelegt. Kernpunkt ist die Einführung eines eidgenössischen Transparenzregisters, in dem juristische Personen ihre wirtschaftlich Berechtigten melden müssen. Ziel ist es, Finanzkriminalität zu verhindern und internationale Standards zu erfüllen. Ein vereinfachtes Meldeverfahren soll den administrativen Aufwand für KMU minimieren, wobei der Erstaufwand im ersten Jahr auf etwa 20 Minuten geschätzt wird. Weitere Massnahmen betreffen Sorgfaltspflichten für risikoreiche Beratungstätigkeiten, wie Gesellschaftsstrukturierung oder Immobilientransaktionen. Die RK-SR unterstützt mehrheitlich das Transparenzregister, empfiehlt jedoch Ausnahmen für Stiftungen und Vereine und fordert Zugriffsbeschränkungen für das Bundesamt für Statistik. Die Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater sieht die Kommission kritisch, da sie einen unverhältnismässigen Mehraufwand darstellen könnten und mit dem Berufsgeheimnis schwer vereinbar sind. Zudem wurde die Vorlage in zwei Teile aufgeteilt: das Transparenzregister und die Sorgfaltspflichten für Berater. Letztere sind besonders umstritten, u.?a. hinsichtlich Umfang und Aufsicht. Der Entwurf zu den Sorgfaltspflichten soll in der Sommersession 2025 im Ständerat behandelt werden. 
  • Geschäft des Bundesrats «Änderung des Bundespersonalgesetz (BPG)»:  Mit der vorliegenden Revision des Bundespersonalgesetzes will der Bundesrat das Personalrecht des Bundes an aktuelle Anforderungen anpassen. Zentrale Aspekte sind die Stärkung des Datenschutzes, insbesondere durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Profiling und Profiling mit hohem Risiko, sowie die Förderung der Digitalisierung im Personalwesen. Künftig sollen Arbeitsverträge auch mittels fortgeschrittener elektronischer Signaturen abgeschlossen werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Reform der beruflichen Vorsorge: Die Genehmigungskompetenzen des Bundesrates bei Reglementsänderungen dezentraler Verwaltungseinheiten werden eingeschränkt, während die Kassenkommission Publica neu allein für Leistungsbestimmungen zuständig ist. Damit wird ein Normenkonflikt zwischen BPG und BVG bereinigt. Weitere Änderungen betreffen den Schutz von Whistleblowern, Disziplinarmassnahmen und die Flexibilisierung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Der Nationalrat hat die Vorlage in der Frühjahrssession 2025 mit grosser Mehrheit angenommen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates unterstützte die Vorlage ebenfalls, nahm aber eine Änderung bei der Entschädigung im Fall ungerechtfertigter Kündigungen vor. Das Geschäft befindet sich aktuell im Ständerat und in der Differenzbereinigung beim Nationalrat. 
  • Geschäft des Bundesrats «Änderung des Geoinformationsgesetzes»: Der Bundesrat schlägt eine Änderung des Geoinformationsgesetzes vor, um bestehende geologische Daten über den Untergrund systematisch zugänglich zu machen. Ziel ist es, dem Bund und den Kantonen die Nutzung solcher Daten für die geologische Landesaufnahme zu ermöglichen. Diese Informationen sind zentral für eine nachhaltige Nutzung von Georessourcen und des unterirdischen Raums. Die wirtschaftlichen Nutzungsrechte verbleiben bei den Dateninhabern, auch wenn sie ihre Daten zur Verfügung stellen müssen. Das Parlament hat die Vorlage bislang kritisch aufgenommen: Der Ständerat trat am 6. Juni 2024 nicht auf das Geschäft ein, und der Nationalrat wies es am 19. September 2024 an den Bundesrat zurück. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates unterstützte Ende März den Rückweisungsentscheid des Nationalrates. Das Geschäft befindet sich noch in der Beratung im Ständerat. 
  • Geschäft des Bundesrats «Änderung des Militärgesetz und der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und Armeeorganisation»: Der Bundesrat hat im März 2025 eine umfassende Revision des Militärgesetzes sowie angrenzender Verordnungen beschlossen. Ziel ist eine flexiblere, milizfreundlichere Armeeorganisation, insbesondere durch eine variable Dauer der Rekrutenschule je nach Truppengattung. Die restlichen Ausbildungsdienste sollen bedarfsgerecht planbar bleiben. Gleichzeitig wird der digitale Austausch zwischen Armee und Armeeangehörigen durch neue Plattformen modernisiert. Im IT-Kontext ist jedoch der zweite Revisionsschwerpunkt relevant. Dieser liegt auf dem Schutz von Cyberbedrohungen. Die Requisitionsmöglichkeiten der Armee werden erweitert und beinhalten künftig auch digitale Ressourcen und Dienstleistungen. Ergänzend wird die gesetzliche Grundlage für Kompensationsgeschäfte bei Auslandbeschaffungen geschaffen. Eine Übergangsregel erlaubt dem Bundesrat, den Effektivbestand der Armee während fünf Jahren zu überschreiten. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates unterstützt die Vorlage mit wenigen Änderungswünschen, etwa einer Mindestdauer für Rekrutenschulen. Das Geschäft wird in der Sommersession 2025 im Ständerat behandelt. 
  • Motion «Ausreichende Mittel für die zivile Cybersicherheit»: Die Motion fordert, das Budget des Bundesamts für Cybersicherheit (BACS) ab 2026 um 10 Millionen Franken jährlich zu erhöhen – auf 26,3 Millionen Franken für 2026 und 31,4 Millionen Franken in den Folgejahren. Damit soll das BACS die wachsenden Herausforderungen im Bereich Cybersicherheit, insbesondere durch die Einführung der Meldepflicht für Cybervorfälle bei kritischen Infrastrukturen, bewältigen können. Die zusätzlichen Mittel sollen laut Motion aus den IT-Budgets der Armee kompensiert werden. Der Bundesrat erkennt den erhöhten Ressourcenbedarf beim BACS grundsätzlich an und will die Aufstockung im Rahmen der regulären Budgetprozesse prüfen. Die vom Motionär vorgeschlagene vollständige Kompensation durch Kürzungen bei der Armee lehnt er jedoch ab, da auch dort die IT-Ausgaben sicherheitsrelevant sind und steigen. 
  • Interpellation: Droht der Schweiz ein Ausschluss von nachrichtendienstlichen Informationen der USA bzw. von Five Eyes? (25.3102 | Droht der Schweiz ein Ausschluss von nachrichtendienstlichen Informationen der USA bzw. von Five Eyes? | Geschäft | Das Schweizer Parlament): Die Interpellation thematisiert das Risiko eines möglichen Ausschlusses der Schweiz vom nachrichtendienstlichen Informationsaustausch mit den USA bzw. den Mitgliedern des Five-Eyes-Verbunds (USA, UK, Kanada, Australien, Neuseeland), falls in der Schweiz weiterhin Huawei-Technologien zum Einsatz kommen. Hintergrund sind zwei US-Vorstösse von 2020, die ein Informationsverbot gegenüber Staaten mit Huawei-5G-Infrastruktur fordern und deren Behandlung in der laufenden US-Legislatur erwartet wird. Der Bundesrat bestätigt, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) internationale Entwicklungen aufmerksam verfolgt und in kontinuierlichem Austausch mit Partnerdiensten steht. Konkrete Angaben zur Zusammenarbeit sind jedoch klassifiziert. Zur Frage, ob bereits eine selektive Informationsweitergabe erfolgt, gibt der Bundesrat keine Auskunft. Bezüglich sicherheitsrelevanter IT-Infrastruktur verweist der Bundesrat auf seinen Bericht zum Postulat Pult 20.3984. Darin sind Massnahmen vorgesehen, um Risiken geopolitischer Abhängigkeiten zu minimieren. Eine entsprechende Gesetzesrevision des Fernmeldegesetzes befindet sich in Vorbereitung; eine Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende 2025 vorliegen. Sofortmassnahmen zum Ausschlussrisiko werden nicht konkret benannt. 
  • Motion «Mehr Beteiligung, bessere Digitalisierung»: Der Bundesrat wird beauftragt, in Gesetzgebungs- und weiteren Projekten im digitalen Bereich, die sich dafür eignen, schnellstmöglich partizipative, transparente und über die verschiedenen involvierten Bundesämter koordinierte Prozesse zu etablieren. Ziel ist es, das Wissen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft systematisch einzubinden, um der schnellen Entwicklung – insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz , gerecht zu werden und praxistaugliche sowie gesellschaftlich breit abgestützte Lösungen zu fördern. Zu diesem Zweck sorgt der Bundesrat für die nötigen zeitlichen, finanziellen und personellen Ressourcen. Partizipative Methoden sollen schnellstmöglich im Rahmen des Umsetzbaren in wichtigen Gesetzgebungs- und weiteren Projekten des Bundes, die sich dafür eignen, angewendet werden. Die bestehenden Prozesse, insbesondere das Vernehmlassungsverfahren, sollen nicht ersetzt, sondern um diese neuen Ansätze ergänzt werden. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.