IT-Recht in der Herbstsession 2025

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In der Herbstsession 2025 behandelt das Parlament zentrale IT-rechtliche Themen: internationaler Informationsaustausch (Lohndaten, Kryptowerte), Digitalisierung der Verwaltung (z. B. nationaler Adressdienst), Zugang zu sensiblen Datenbanken und digitale Vorsorgelösungen. Ergänzt wird dies durch Vorstösse zu Kinderrechten, Transparenz und digitaler Souveränität. Die Geschäfte zeigen, wie Digitalisierung und Datenschutz rechtlich weiterentwickelt werden.
IT-rechtliche Themen im Nationalrat:
- Geschäft des Bundesrates «Internationaler automatischer Informationsaustausch betreffend Lohndaten. Bundesgesetz»: Der Bundesrat hat die Botschaft für ein neues Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten verabschiedet. Ziel ist die Umsetzung bilateraler Abkommen mit Italien und Frankreich. Mit Italien wurden 2020 neue Regeln zur Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern vereinbart, die seit Januar 2024 gelten und einen gegenseitigen Informationsaustausch vorsehen. Mit Frankreich wurde 2023 ein Abkommen zur Telearbeit unterzeichnet, das ebenfalls einen automatischen Austausch relevanter Lohndaten vorsieht. Das Gesetz regelt insbesondere den Informationsfluss zwischen den kantonalen Steuerbehörden und der Eidgenössischen Steuerverwaltung. In der Vernehmlassung wurde die Vorlage mehrheitlich positiv aufgenommen, wobei Anpassungen, etwa zur elektronischen Übermittlungspflicht durch Arbeitgeber, vorgenommen wurden. In der Detailberatung folgte die WAK-N (Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats) weitgehend der bundesrätlichen Vorlage, sprach sich jedoch gegen eine Strafbarkeit bei Fahrlässigkeit aus. Das Geschäft befindet sich nun im Nationalrat.
- Geschäft des Bundesrates «Genehmigung des Addendums zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den AIA über Finanzkonten und der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den AIA nach dem Melderahmen für Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG)»: Der Bundesrat hat eine Botschaft zur Erweiterung des internationalen automatischen Informationsaustauschs (AIA) verabschiedet. Diese umfasst die Umsetzung des neuen OECD-Melderahmens für Kryptowerte (MRK) sowie die Aktualisierung des Standards für den AIA über Finanzkonten (GMS). Ziel ist, Lücken im Steuertransparenzsystem zu schliessen und eine Gleichbehandlung von Kryptowerten mit traditionellen Vermögenswerten sicherzustellen. Die Vorlage sieht ausserdem vor, die Aufnahme neuer AIA-Partnerstaaten zu erleichtern. Der Ständerat hat der Vorlage zugestimmt, strich jedoch die Bestimmungen zur Strafbarkeit für die fahrlässiger Verletzung von Pflichten. Der Bundesrat schlägt vor, ab 2027 mit 74 Staaten, darunter alle EU-Länder, Grossbritannien und die meisten G20-Staaten, jedoch nicht die USA, China und Saudi-Arabien, Informationen zu Kryptowerte auszutauschen. Die WAK-N beantragt, auf die Vorlage einzutreten und den Beschlüssen des Ständerates zu folgen. Eine Minderheit lehnt das Eintreten ab, da sie die dynamische Übernahme internationaler Standards kritisch sieht. Zudem sprach sich die WAK-N mehrheitlich für die vorläufige Anwendung der Änderungen des AIA per. 1. Januar 2026 aus, damit der internationale Zeitplan für die Umsetzung des AIA eingehalten werden kann. Das Geschäft befindet sich in der Herbstsession 2025 im Nationalrat.
- Motion «Hoogan-Abgleich beim Verkauf von Tickets für Sportveranstaltungen»: Die Motion verlangt eine Revision von Artikel 24a BWIS, um Ticketverkaufsstellen für Sportveranstaltungen den Zugriff auf die HOOGAN-Datenbank zu ermöglichen. Dadurch sollen Ticketkäuferinnen und -käufer mit einer in HOOGAN registrierten Massnahme bereits beim Erwerb eines Tickets identifiziert und vom Kauf ausgeschlossen werden. Hintergrund ist die geplante Revision des Hooligan-Konkordats, mit der die Einführung personalisierter Tickets verbindlich gemacht werden soll, um den Zugang gewaltbereiter Personen zu Stadien zu verhindern. Der Bundesrat anerkennt die Problematik, betont jedoch die Zuständigkeit der Kantone für Fragen der öffentlichen Sicherheit. Er hält Kontrollen beim Eintritt ins Stadion für wirksamer als beim Ticketverkauf, da entscheidend sei, wer das Stadion tatsächlich betrete. Ein erweiterter Zugang zu HOOGAN-Daten für Ticketverkaufsstellen würde zudem erhebliche Datenschutz- und Sicherheitsfragen aufwerfen, da es sich um ein hochsensibles Informationssystem handelt. Das EJPD ist bereit, rechtliche Anpassungen im Lichte der kantonalen Lösungen zu prüfen. Im Falle einer Annahme der Motion will der Bundesrat im Zweitrat beantragen, sie in einen Prüfauftrag umzuwandeln.
- Geschäft des Bundesrates «Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)»: Der Bundesrat will die Adressverwaltung vereinfachen und zu diesem Zweck einen nationalen Adressdienst (NAD) schaffen. Der NAD soll bestimmten Verwaltungsstellen sowie Dritten mit gesetzlichem Auftrag ermöglichen, die Adressdaten der Wohnbevölkerung gesamtschweizerisch abzufragen. Das Bundesamt für Statistik (BFS) würde für den NAD die adressrelevanten Teile der Personendaten verwenden, die im Rahmen des Registerharmonisierungsgesetzes (RHG) aus den kommunalen und kantonalen Einwohnerregistern quartalsweise an das BFS geliefert würden. Der Zugriff auf den NAD soll zur Einhaltung des Datenschutzes auf entsprechende Verwendungszwecke eingeschränkt werden. Die Daten sollen von den Nutzern ausschliesslich im Rahmen der Erfüllung ihres definierten gesetzlichen Auftrags bezogen werden dürfen. Das BFS soll die Zugriffsberechtigungen vergeben und die Einhaltung der Nutzungsbedingungen kontrollieren. Im Ständerat wurde die Vorlage 2023 mit einer Änderung, welche auch Kantone von Gebühren befreit, angenommen. Der Nationalrat hingegen wies den Entwurf 2024 zur Überarbeitung zurück, da Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmässigkeit und des Nutzens für Bürger geäussert wurden. Befürworter, argumentieren, dass der NAD administrativen Aufwand verringert und insbesondere bei der Digitalisierung der Verwaltung eine wichtige Rolle spielt. Der Nationalrat wies die Vorlage im Winter 2024 zurück (u. a. aufgrund Zweifel an der Verfassungskonformität), der Ständerat lehnte die Rückweisung am im Herbst 2024 ab. Am 13.03.2025 trat der Nationalrat ein und überwies das Geschäft zur Detailberatung an die SPK-N (Staatspolitische Kommission des Nationalrats). Diese beschloss an der Sommersession 2025 zwei Änderungen (Vorrang kantonalen Rechts bei Datenübertragung und Gebührenbefreiung), empfahl die Vorlage in der Gesamtabstimmung jedoch zur Ablehnung. Das Geschäft befindet sich im Nationalrat.
- Motion «Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern»: Die Motion fordert den Bundesrat auf, die Grundlagen für eine schweizweit einheitliche und vergleichbare Datenerhebung zur Umsetzung der Kinderrechte zu schaffen. Ziel ist die Entwicklung einer Kinder- und Jugendhilfe- sowie Kindesschutzstatistik, die Aussagen zu Schutz, Entwicklung und Beteiligung von Kindern ermöglicht. Der Bundesrat erkennt bestehende Lücken an, verweist jedoch auf die föderale Zuständigkeit der Kantone und auf bereits laufende Arbeiten zur Verbesserung der Datenlage. Zahlreiche Statistiken (u. a. Polizeiliche Kriminalstatistik, Opferhilfe, Adoptionen) und Studien zu Teilaspekten bestehen bereits oder sind in Erarbeitung. Eine nationale Harmonisierung sei komplex und bedürfe grundsätzlicher Klärungen, insbesondere hinsichtlich Verfassungsgrundlagen und Zuständigkeiten. Im Fall einer Annahme der Motion kündigt der Bundesrat an, im Zweitrat die Umwandlung in einen Prüfauftrag zu beantragen, um laufende Abklärungen einzubeziehen. Das Geschäft befindet sich derzeit im Nationalrat.
- Motion «Standardisierten Zugang zu persönlichen Vorsorgedaten ermöglichen»: Die Motion fordert, dass Anbieter aller drei Säulen der Altersvorsorge ihren Versicherten einen sicheren digitalen Zugang zu ihren Vorsorgedaten über standardisierte Schnittstellen ermöglichen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und eine bessere individuelle Vorsorgeplanung zu ermöglichen. Die Standardisierung soll für die erste Säule vom Bund vorgegeben, für die zweite und dritte Säule von den privaten Trägern umgesetzt werden. Falls diese sich nicht auf einheitliche Standards einigen, soll der Bundesrat subsidiär eingreifen. Datenschutz und lange Einführungsfristen sollen berücksichtigt werden. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen grundsätzlich und plant für die 1. Säule 2025 die Botschaft zu den nötigen Rechtsgrundlagen. In der 2. Säule haben bereits 70,2 % der Destinatäre digitalen Zugang, weitere 22,5 % folgen; rund 93 % werden ihn in absehbarer Zeit haben. Einen Zwangsanschluss an standardisierte Schnittstellen in der 2. Säule lehnt der Bundesrat wegen Kostenfolgen insbesondere für kleine Einrichtungen ab; Arbeitgeberverbände/Träger teilen diese Ansicht. Gewerkschaften sind gegen Öffnung einer Schnittstelle für kommerzielle Zwecke. Die Digitalisierung schreitet privat voran (geplante QR-Code-Lösungen; E-ID/Wallets). In der 3. Säule ist ein digitaler Zugang grundsätzlich gewährleistet. Der Bundesrat erwartet dennoch standardisierte, sichere Zugänge; bleiben Fortschritte aus, beauftragt er das EDI, mit den Akteuren weitere Massnahmen (inkl. Standard-Schnittstellen) zu prüfen.
- Geschäft des Bundesrates «Verordnung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS). Übernahme und Umsetzung»: Die EU-Verordnung ermöglicht es Europol, Schengen-Staaten Vorschläge für Informationsausschreibungen im SIS zu Drittstaatsangehörigen zu unterbreiten, die im Verdacht stehen, an Terrorismus oder schwerer Kriminalität beteiligt zu sein. Die Schweiz übernimmt diese Regelung, wodurch eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme (BPI) erforderlich wird. Der Bundesrat verabschiedete die entsprechende Botschaft im Herbst 2024, nachdem die Vernehmlassung mehrheitlich Zustimmung fand. Die SiK-S (Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats) befürwortete die Vorlage einstimmig und stimmte einer vorzeitigen partiellen Anwendung zu. Die SIK-N beantragt dem Nationalrat den Beschluss des Ständerats ebenfalls zuzustimmen. Das Parlament wird nun über die gesetzliche Umsetzung (insbesondere die Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes) beraten, damit die Bestimmungen bis frühstens Ende 2025 in Kraft treten.
- Die Motion fordert den Bundesrat auf, eine umfassende Strategie gegen den Missbrauch von Bildmaterial, insbesondere durch KI-generierte Deepfake-Bilder und Sextortion, zu entwickeln. Sie betont den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor erpresserischer Cyberkriminalität und fordert präventive, regulatorische und strafrechtliche Massnahmen. Der Bundesrat lehnt die Motion ab und verweist auf bestehende Strukturen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität, darunter das Bundesamt für Polizei (fedpol), die nationale Cyberstrategie und Sensibilisierungskampagnen gegen Sextortion. Er sieht keinen Bedarf für eine separate Strategie, da bestehende Massnahmen bereits die Cybergewalt umfassend adressieren. Der Bericht der RK-N (Kommissionen für Rechtsfragen des Nationalrats) liegt nun vor und das Geschäft wird in der Herbstsession 2025 im Nationalrat behandelt.
- Motion «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch»: Die Motion verlangt, dass das Urheberrechtsgesetz (URG) so angepasst wird, dass KI-Anbieter urheberrechtlich geschützte Werke – insbesondere journalistische Inhalte – nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber für Trainingszwecke oder generative KI-Angebote verwenden können. Zudem soll klargestellt werden, dass sich KI-Dienste nicht auf urheberrechtliche Ausnahmen berufen können und dass das schweizerische Recht anwendbar ist, wenn solche Inhalte in der Schweiz angeboten werden. Der Bundesrat unterstützt die Motion und anerkennt die Notwendigkeit eines besseren Schutzes des geistigen Eigentums vor unautorisiertem Zugriff durch KI-Anwendungen. Er sieht die vorgeschlagenen Anpassungen als wichtig an, um die Innovationskraft und den fairen Wettbewerb in der Schweiz zu erhalten und die Medienbranche vor wirtschaftlichem Schaden zu schützen. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- Postulat «BFI-Botschaft: Berücksichtigung der neuen Herausforderungen im internationalen Wettbewerb um Wissenschaft und Technologie»: Das Postulat verlangt, dass der Bundesrat im Rahmen der Vorbereitung der Botschaft für Botschaft für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) 2029–2032 aufzeigt, wie die Schweiz im internationalen Wettbewerb um Wissenschaft und Technologie besser bestehen kann. Drei Schwerpunkte sollen dabei vertieft behandelt werden: der Wissenserwerb durch Forschungsexzellenz und internationale Programme, die Wissensnutzung durch stärkere Einbindung des Privatsektors sowie die Förderung von Schweizer Know-how auf internationaler Ebene als Instrument der Aussenpolitik. Der Bundesrat hält fest, dass diese Anliegen bereits in laufenden Arbeiten und strategischen Planungen berücksichtigt sind. So ermöglicht das im April 2025 genehmigte EU-Programmabkommen die Teilnahme am Horizon-Paket 2021–2027 und bereitet die Assoziierung an Nachfolgeprogramme vor. Zudem sind Berichte zu Innovationshemmnissen und zur Förderung von Start-ups bereits in Auftrag gegeben und sollen zusammengeführt werden. Auch in der Aussenpolitik hat die Science-Diplomacy durch festgelegte Handlungsfelder an Bedeutung gewonnen. Der Bundesrat sieht die Anliegen des Postulats somit abgedeckt und beantragt dessen Ablehnung.
- Parlamentarische Initiative «Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien»: Die parlamentarische Initiative zielt auf eine Ergänzung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) durch neue Fördermassnahmen für elektronische Medien. Vorgesehen sind finanzielle Beiträge an Institutionen für Aus- und Weiterbildung im Journalismus, an Selbstregulierungsorganisationen wie den Presserat sowie an Nachrichtenagenturen von nationaler Bedeutung. Auch die Stiftung Mediapulse soll unterstützt werden. Die Mittel stammen aus maximal 1 % der Radio- und Fernsehabgabe; die Beiträge dürfen höchstens 80 % der Kosten decken. Der Ständerat nahm die Vorlage am 18. Juni 2025 an und beschloss zusätzlich, die Abgabenanteile für lokale Radio- und TV-Sender von 4–6 % auf 6–8 % zu erhöhen. Der Bundesrat unterstützte die Förderung, schlug aber eine Begrenzung der Förderquote auf 50 % und den Verzicht auf automatische Erhöhungen vor. Die KVF-N (Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats) trat auf die Vorlage ein und beschloss mehrere Änderungen: u. a. eine 50 %-Obergrenze sowie die Streichung der SRG-Kooperationsmöglichkeit mit Agenturen. Der Entwurf ist bereit für die Beratung im Nationalrat.
IT-rechtliche Themen im Ständerat:
- Interpellation «Berücksichtigung des Schutzes des geistigen Eigentums bei künftigen internationalen Verhandlungen»: Die Interpellation thematisiert die Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums im Rahmen internationaler Handels- und Wirtschaftsabkommen. Ausgangspunkt ist das WTO-TRIPS-Abkommen, das grundlegende Mindeststandards in Bereichen wie Urheberrecht, Patente und Herkunftsbezeichnungen festlegt. Da die WTO zunehmend an Handlungsfähigkeit verliert, unter anderem wegen divergierender Interessen ihrer Mitglieder und des eingeschränkten Engagements der USA, verlagert sich der Fokus in Freihandelsverhandlungen stärker auf Marktzugang und Verhandlungsgeschwindigkeit, während der Schutz geistigen Eigentums in den Hintergrund tritt. Für die rohstoffarme Schweiz, deren Innovationskraft wesentlich auf einem starken Schutz geistiger Eigentumsrechte beruht, stellt sich deshalb die Frage nach der künftigen Position des Bundesrats. Die Interpellation bittet um Auskunft, wie der Bundesrat den Schutz des geistigen Eigentums auf multilateraler Ebene, insbesondere in der WTO, einschätzt, ob er sich weiterhin in bilateralen Abkommen für einen starken Schutz einsetzen wird und welche Bedeutung dem WTO-Pandemieabkommen von Mai 2025 für die Schweiz zukommt. Das Geschäft wird in der Herbstsession 2025 im Ständerat diskutiert.
- Interpellation «Arbeitsmarkt im Wandel. Forschungsinitiative für eine alternde und digitalisierte Erwerbsgesellschaft zur Sicherung von Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit»: Die Interpellation thematisiert die gleichzeitigen Herausforderungen von Digitalisierung und demografischem Wandel auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. Ab 2030 wird rund ein Drittel der Erwerbstätigen der Altersgruppe 55+ angehören, was Fragen nach Fachkräftesicherung, Stabilität der Sozialwerke und Anpassung an neue digitale Arbeitsformen aufwirft. Der Bundesrat wird gebeten darzulegen, welchen arbeitsmarktpolitischen Handlungsbedarf er in diesem Zusammenhang sieht. Zudem soll er erläutern, welche Forschungs- und Entwicklungsinitiativen derzeit unterstützt werden, um Beschäftigungs- und Innovationsmodelle für eine alternde Erwerbsbevölkerung in einer digitalisierten Arbeitswelt zu entwickeln. Weiter wird gefragt, ob er bereit ist, eine Innosuisse-Flagship-Initiative zur „Zukunft der Arbeit in einer alternden und digitalisierten Gesellschaft“ aktiv zu prüfen und im Rahmen einer nationalen Strategie zur besseren Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials zu fördern.
- Geschäft des Bundesrates «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Digitalisierung des Visumverfahrens. Genehmigung und Umsetzung»: Künftig sollen Visumanträge für Kurzaufenthalte einheitlich über eine elektronische EU-Plattform eingereicht und Visa digital erteilt werden. Die Papierform der Visummarke wird durch ein digitales Visum ersetzt. Für die Schweiz erfordert diese Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG). Die Änderungen betreffen unter anderem die nationale Umsetzung der Plattform, den Einsatz beauftragter Dritter zur Dokumentenprüfung sowie Regelungen zu Ausnahmen von der digitalen Antragstellung. Die entsprechenden Verordnungsanpassungen wurden bereits beschlossen. Die Vernehmlassung zur Vorlage verlief mehrheitlich positiv. Die Inbetriebnahme der EU-Plattform ist für Januar 2028 geplant; die Schweiz wird sich frühestens zu diesem Zeitpunkt anschliessen.
- Geschäft des Bundesrates «Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen»: Der Bundesrat hat dem Parlament eine Gesetzesvorlage zur Stärkung der Geldwäschereibekämpfung vorgelegt. Kernpunkt ist die Einführung eines eidgenössischen Transparenzregisters, in dem juristische Personen ihre wirtschaftlich Berechtigten melden müssen. Ziel ist es, Finanzkriminalität zu verhindern und internationale Standards zu erfüllen. Ein vereinfachtes Meldeverfahren soll den administrativen Aufwand für KMU minimieren, wobei der Erstaufwand im ersten Jahr auf etwa 20 Minuten geschätzt wird. Weitere Massnahmen betreffen Sorgfaltspflichten für risikoreiche Beratungstätigkeiten, wie Gesellschaftsstrukturierung oder Immobilientransaktionen. Die RK-S unterstützt mehrheitlich das Transparenzregister, empfiehlt jedoch Ausnahmen für Stiftungen und Vereine und fordert Zugriffsbeschränkungen für das Bundesamt für Statistik. Die Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater sieht die Kommission kritisch, da sie einen unverhältnismässigen Mehraufwand darstellen könnten und mit dem Berufsgeheimnis schwer vereinbar sind. Zudem wurde die Vorlage in zwei Teile aufgeteilt: das Transparenzregister und die Sorgfaltspflichten für Berater. Über letzteren wird der Ständerat erst im kommenden Jahr befinden. Am 12. Juni 2025 stimmte der Nationalrat als Zweitrat einem «schlanken» Transparenzregister zu. Die Vorlage geht mit offenen Differenzen, insbesondere zur sogenannten Richtigkeitsvermutung, in die Differenzbereinigung in beiden Räten. Die RK-S schlägt statt der vom Bundesrat und dem Nationalrat vorgeschlagene deklaratorischen Wirkung des Registers vor, die Richtigkeitsvermutung auf und Finanzmediäre zu beschränken.
- (AIA) über Kryptowerte mit relevanten Partnerstaaten verabschiedet. Der Start ist für 2026 vorgesehen, der erste Datenaustausch soll 2027 erfolgen. Vorgeschlagen wird eine Liste von 74 Staaten, darunter sämtliche EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich und die meisten G20-Staaten, mit Ausnahme der USA, China und Saudi-Arabien. Ein Austausch erfolgt nur, wenn die Partnerländer ihrerseits am Verfahren teilnehmen und die Vorgaben des OECD-Melderahmens für Kryptowerte erfüllen. Zudem soll der bestehende Prüfmechanismus des AIA auf Finanzkonten künftig auch für Kryptowerte gelten. Die WAK-S hat sich für die Umsetzung der Vorlage ausgesprochen. Sie beantragt die Einführung des Austauschs mit den 74 vorgeschlagenen Staaten ab 2026, unter der Bedingung der Einhaltung der OECD-Standards. Das Geschäft befindet sich derzeit im Ständerat.
- Interpellation «Doppelte Abrechnung der Mehrwertsteuer bei Käufen über eine elektronische Plattform»: Die Interpellation thematisiert Probleme bei der Umsetzung von Artikel 20a MWSTG, wonach Online-Plattformen seit dem 1. Januar 2025 als Leistungserbringerinnen gelten. In der Praxis kommt es zu Fällen, in denen die Mehrwertsteuer (MWST) sowohl beim Kauf über die Plattform als auch bei der Lieferung durch den Transporteur erhoben wird. Dies führt zu Verwirrung, Mehraufwand und finanzieller Belastung für Konsumentinnen und Konsumenten. Der Bundesrat wird gefragt, ob er das Problem kennt, wie Doppelbelastungen verhindert werden können, ob rechtliche Anpassungen nötig sind und wie Rückerstattungen für Betroffene sichergestellt werden können. Der Bundesrat bestätigte in seiner Stellungnahme vom 03.09.2025, dass es punktuell zu Doppelerhebungen kommen kann, insbesondere seit Einführung der Plattformbesteuerung. Die Plattformen seien verantwortlich für die korrekte Abwicklung. Um Fehler zu vermeiden, haben BAZG und ESTV Empfehlungen herausgegeben und Informationsangebote geschaffen. Anpassungen der Gesetzgebung hält der Bundesrat nicht für erforderlich. Rückerstattungen können Konsumentinnen und Konsumenten direkt bei der Plattform beantragen; eine Rückerstattung durch ESTV oder BAZG ist ausgeschlossen.
- Motion «Rasche Einführung der digitalen Unterschriftensammlung»: Die Motion fordert die rasche Einführung einer digitalen Plattform zur Sammlung von Unterschriften für Initiativen und Referenden (E-Collecting). Ziel ist es, den aktuell ineffizienten, fehleranfälligen und manipulationsanfälligen Papierprozess durch eine moderne, sichere und niederschwellige digitale Lösung zu ergänzen. Dadurch sollen Aufwand und Kosten für Gemeinden und Behörden reduziert, die Registrierung und Verifizierung vereinfacht sowie auch Menschen mit Handicaps der Zugang erleichtert werden. Der Bundesrat erkennt das Potenzial der Digitalisierung in diesem Bereich an, weist jedoch auf konzeptionelle Herausforderungen hin. Sicherheit und Vertrauen der Stimmbevölkerung hängen massgeblich von der technischen und organisatorischen Ausgestaltung des E-Collecting ab. In einem Vorprojekt «Motion Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur» sollen daher unter Einbeziehung von Kantonen, Gemeinden und Fachkreisen Grundlagen für begrenzte Pilotversuche ausgearbeitet werden. Die digitale Unterschriftensammlung soll die Papierversion nicht ersetzen, sondern ergänzen. Der Bundesrat lehnt die Motion ab, da sie wenig Raum für eine schrittweise Umsetzung und Pilotversuche lässt. Der Bundesrat behält sich vor, im Falle der Annahme der Motion im Erstrat, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu stellen, sodass der er mit der Durchführung des bereits erwähnten Vorprojekts beauftragt werden könnte.
- Interpellation «Automatisierungspotenzial dank Fachdienst Business Process Automation (GFD BPA)»: Ziel der Interpellation ist es, ressortübergreifend Automatisierungspotenziale zu erschliessen und eine koordinierte, föderal skalierbare Automatisierungslandschaft aufzubauen. Der Bundesrat wird um Auskunft zu strategischer Bedeutung, systematischen Massnahmen zur Potenzialanalyse, Effizienz- und Einsparungsmöglichkeiten, Einbindung relevanter Akteure sowie zur langfristigen institutionellen und finanziellen Absicherung gebeten. In seiner Stellungnahme vom 27.08.2025 betonte der Bundesrat die Bedeutung gemeinsamer Fachdienste für effiziente, standardisierte und fehlerärmere Prozesse. Der GFD BPA (gemeinsame Fachdienst «Business Process Automation») befinde sich in der Initialisierungsphase, in der Pilotprojekte, rechtliche Abklärungen und ein Umsetzungskonzept vorbereitet werden. Erste Bedarfserhebungen in allen Departementen hätten bereits Automatisierungspotenziale aufgezeigt. Erwartet werden Effizienzgewinne durch Prozessharmonisierung, den Wegfall redundanter Eigenlösungen sowie gebündelte Schulungs- und Toolkosten, ohne Leistungseinbussen. Federführend ist das Generalsekretariat WBF, unterstützt durch das BIT und weitere Bundesstellen. Die Finanzierung der Initialphase läuft bis Ende 2025, über die künftige Verankerung soll im Rahmen der Weisung zu den „Gemeinsamen Fachdiensten“ entschieden werden.
- Motion «Übermittlung von Steuerdaten durch die Kantone an den Bund zu statistischen Zwecken. Für eine formelle Gesetzesgrundlage»: Die Motion verlangt vom Bundesrat, dem Parlament einen Entwurf für eine formelle gesetzliche Grundlage vorzulegen, welche die Bedingungen für die Erhebung kantonaler Steuerdaten durch den Bund zu statistischen Zwecken festlegt. Ziel ist es, die Rechtsbasis für den Datenaustausch im Rahmen der Bundesstatistik klar zu regeln. Eine Minderheit des Nationalrats beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Bundesstatistikgesetz bereits heute eine ausreichende Grundlage biete, wie auch ein externes Rechtsgutachten bestätige. Dennoch zeigt er sich bereit, angesichts der Forderungen verschiedener Kantonsregierungen eine formell-gesetzliche Regelung auszuarbeiten. Dabei sollen insbesondere Datenschutz und Datensicherheit umfassend berücksichtigt werden. Aus Sicht des Bundesrates werden mit einer solchen Regelung auch allfällige Bedenken hinsichtlich des Steuergeheimnisses ausgeräumt. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- Interpellation «Welche Prioritäten bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen?»: Die Interpellation thematisiert die Prioritäten bei der Umsetzung des Programms DigiSanté und fragt den Bundesrat unter anderem nach der strategischen Bedeutung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, der Förderung der Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten, der Transparenz über Behandlungsqualität, der finanziellen Absicherung von Projekten sowie nach möglichen Reputationsrisiken bei unzureichender Umsetzung. In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat die zentrale Bedeutung der digitalen Transformation für Patientinnen und Patienten sowie für die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts. Ein Schwerpunkt von DigiSanté liege auf der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten, die bereits in der ersten Programmphase prioritär behandelt werde. Zudem sollen Standardisierungen und neue Qualitätsindikatoren mehr Transparenz über die Behandlungsqualität schaffen. Der Bundesrat verweist auf den vom Parlament gesprochenen Verpflichtungskredit zur Finanzierung von rund 50 Vorhaben, räumt jedoch strukturelle Defizite im Bundeshaushalt als Herausforderung ein. Um Reputationsrisiken zu vermeiden, setzt er auf eine klare Governance, Priorisierung in Zusammenarbeit mit der Branche sowie eine enge Einbindung der Kantone und Fachkreise.
- Standesinitiative «Systematische Vorlage des Strafregisterauszugs bei der Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen durch EU-Bürgerinnen und -Bürger (1)»: Die Standesinitiative fordert, dass bei der Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen durch EU-Bürgerinnen und -Bürger systematisch Strafregisterauszüge oder gleichwertige Informationen vom Herkunftsstaat oder von Drittstaaten eingeholt werden dürfen. Ziel ist es, die innere Sicherheit zu stärken und sicherzustellen, dass auch bei ausländischen Antragstellenden Vorstrafen bekannt sind. Begründet wird die Forderung mit der geltenden Regelung im Freizügigkeitsabkommen, die nur Abfragen bei begründetem Verdacht erlaubt. Dies führe dazu, dass auch Personen mit schweren Vorstrafen Aufenthaltsbewilligungen erhalten könnten. Die Rechtskommission des Tessiner Grossen Rates betont, dass eine systematische Abfrage notwendig sei, da eine Einzelfallbegründung administrativ nicht tragbar wäre. Auch unvollständige Informationen seien besser als keine, da sie Behörden die Möglichkeit gäben, gezielt zusätzliche Auskünfte einzuholen.