IT-Recht in der Herbstsession 2024

 

In der Herbstsession 2024 stehen diverse IT-rechtlichen Themen auf der Agenda. Für uns Anwälte ist sicherlich die Behandlung des BEKJ spannend und interessant. Daneben sollen auch einige wettbewerbsrechtliche Themen aus dem digitalen Bereich behandelt werden. Es werden beispielsweise Massnahmen gegen ausländische Online-Markplätze gefordert sowie eine Verbesserung, um sich gegen falsche Onlinebewertungen zu wehren.

IT-rechtliche Themen im Nationalrat:

  • Schutz der Rechte im digitalen Bereich. Der Bundesrat soll gemäss dem Postulat beauftragt werden, Lücken im Schutz der Individualrechte im digitalen Bereich zu identifizieren und Vorschläge zur Verbesserung dieses Schutzes, insbesondere hinsichtlich Menschenwürde, Unversehrtheit und Privatsphäre, zu machen. Eine mögliche Massnahme könnte die Aufnahme eines Rechts auf digitale Integrität in die Bundesverfassung sein. Eine Minderheit der staatspolitischen Kommission lehnt das Postulat ab. Der Bundesrat verweist darauf, dass bereits laufende Arbeiten, insbesondere zur Regulierung von KI, ähnliche Fragestellungen behandeln und ein separater Bericht keine neuen Erkenntnisse liefern würde. Er hält daher eine integrative Prüfung im Rahmen bestehender Projekte für sinnvoller.
  • Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Zivilprozessen. Der Bundesrat plant, den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Zivilprozessen zu erleichtern, indem Personen in der Schweiz künftig ohne vorherige behördliche Genehmigung per Telefon- oder Videokonferenz in ausländischen Zivilverfahren befragt oder angehört werden können. Dies soll die Bürokratie abbauen, Auslandsreisen vermeiden und die Rechtsdurchsetzung stärken. Die Vorlage wurde von der zuständigen Kommission mit deutlicher Mehrheit angenommen und wird in der Herbstsession im Nationalrat beraten. Die geplante Änderung basiert auf einer Motion des Ständerats. Es sollen das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht sowie die Erklärung der Schweiz zum Haager Beweisaufnahmeübereinkommen angepasst werden. Trotz breiter Zustimmung in der Vernehmlassung gab es Bedenken hinsichtlich der Einbeziehung von Anhörungen ausserhalb des Beweisverfahrens sowie bezüglich Souveränitätsverlust für die Schweiz.
  • Geoinformationsgesetz. Der Bundesrat will dem Bund und den Kantonen den Zugang zu bestehenden Untergrunddaten ermöglichen, um die nachhaltige Nutzung von Georessourcen zu fördern. Dafür sollen Dateninhaber verpflichtet werden, ihre geologischen Daten auf Anfrage bereitzustellen. Der Entwurf zur Änderung des Geoinformationsgesetzes wurde vom Bundesrat nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahren ans Parlament übermittelt. Im Ständerat wurde der Entwurf bereits behandelt, und es wurde beschlossen, nicht darauf einzutreten. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat ebenfalls entschieden, den Entwurf zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen, um die Verfassungsgrundlage zu prüfen und Bedenken hinsichtlich einer möglichen Verstaatlichung privater Daten zu klären. Nun liegt es am Nationalrat, darüber zu entscheiden.
  • Einführung Kanal- und geschäftsmodellunabhängiger Förderung elektronischer Medien. Die Motion zur Einführung einer kanal- und geschäftsmodellunabhängigen Förderung elektronischer Medien zielt darauf ab, journalistische Inhalte durch finanzielle Unterstützung zu fördern, unabhängig von der Art des Mediums. Die Förderung soll sich an der Anzahl journalistischer Stellen orientieren und degressiv gestaltet sein, wobei kleinere Medienunternehmen pro Stelle mehr Unterstützung erhalten. Die Finanzierung soll über den Bundeshaushalt und soll durch eine Reduktion oder Abschaffung der indirekten Presseförderung nach dem Postgesetz kompensiert werden. Eine Minderheit der Kommission lehnt die Motion ab. Die Motion reagiert auf den Strukturwandel in der Medienbranche und soll spätestens nach dem Auslaufen der befristeten indirekten Presseförderung wirksam werden. In der Herbstsession wird die Motion von beiden Räten gemeinsam behandelt.
  • Datenaustausch bei illegalen Migranten systematisieren. Der Bundesrat soll gemäss der Motion Massnahmen ergreifen, um relevante Daten von illegalen Migranten systematisch zwischen Kantonen, Gemeinden, Sozialbehörden, Krankenkassen und Sozialversicherungen auszutauschen, um deren Aufenthaltsstatus zu überprüfen und ihre Anwesenheit in der Schweiz zu unterbinden. Die Motion zielt darauf ab, die Attraktivität der Schweiz für illegale Migranten zu verringern und diese gezielt auszuweisen. Der Bundesrat empfiehlt, sie abzulehnen. Da sich Sans-Papiers in der Regel nicht bei den Behörden anmelden, wenn sie eine Entdeckung befürchten müssen, erachtet der Bundesrat einen automatischen Datenaustausch zwischen den mit dem Vollzug der Sozialversicherungsgesetze und den mit dem Vollzug des AIG betrauten Organen in der Praxis als nicht wirkungsvoll. Der Bundesrat hat zudem bereits ähnliche Massnahmen abgelehnt, da er einen automatischen Datenaustausch in der Praxis für ineffektiv hält und Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes sieht. Der Nationalrat wird die Motion in der Herbstsession behandeln.
  • Prüfung eines Pilotprojekts zur Simultanübersetzung der Kommissionssitzungen mithilfe von KI-unterstützten Programmen. Das Büro des Nationalrates soll gemäss dem Postulat prüfen, ob ein Pilotprojekt zur Simultanübersetzung von Kommissionssitzungen mithilfe von KI-unterstützten Programmen technisch und rechtlich umsetzbar ist. Ziel ist es, die Debatten in die Amtssprachen zu übersetzen und dabei die Vertraulichkeit gemäss Parlamentsgesetz sicherzustellen. Ein konkreter Vorschlag für die Umsetzung, inklusive einer Kostenabschätzung und Abwägung von Vorteilen und Risiken, soll erarbeitet werden. Angesichts der Mehrsprachigkeit in der Schweiz könnte diese technologische Lösung die Verständlichkeit und Gleichstellung der Mitglieder in den komplexen Diskussionen verbessern. Ein mögliches Pilotprojekt könnte in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates starten.
  • Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein. Nachdem, dass die Behandlungsfrist für die parlamentarische Initiative mehrmals verlängert wurde, soll diese nun im Herbst behandelt werden. Die relevanten Artikel des Arbeitsgesetzes (ArG), insbesondere Artikel 46, sollen dahingehend geändert werden, dass Arbeitnehmende bei Start-ups, welche im Besitze von „employee stock option plans“ (Esop) (Modelle für Mitarbeiterbeteiligungen) sind, die Vertrauensarbeitszeit vereinbaren können und keine Arbeitszeit erfassen müssen. Arbeitnehmer von Startups im Besitz von Esop, sollen ihre Arbeitszeit nicht zwingend erfassen müssen (ArGV 1 Art. 9).
    • Kommentar LLAG: In IT-Unternehmen führt die Arbeitszeiterfassung allgemein immer wieder zu Problemen, da gerade Entwickler oft viel Freiheit geniessen beziehungsweise einfordern und ihre Arbeitszeit frei einteilen wollen. Eine Anpassung an die gelebte Realität ist daher zu begrüssen, selbst wenn der Verzicht weiterhin nur unter eng bestimmten Regeln möglich sein würde und nur Startups davon profitieren können, geht es in die richtige Richtung.

IT-rechtliche Themen im Ständerat:

  • Medien und künstliche Intelligenz. Die Interpellation thematisiert die Herausforderungen, die durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Medienbereich entstehen, insbesondere in Bezug auf den Schutz von Eigentumsrechten von Medienschaffenden und Verlagen. Die Interpellantin fragt den Bundesrat, ob der aktuelle Rechtsrahmen ausreicht, um diese Rechte zu schützen, wie der Bundesrat das Problem von KI-basierten Umgehungen von Bezahlschranken sieht und ob in einer möglichen KI-Regulierung Anpassungen relevanter Gesetze vorgesehen sind, um das Geschäftsmodell des Journalismus zu sichern. Der Bundesrat erkennt die Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums und beobachtet die Entwicklungen im Bereich KI aufmerksam, sieht aber derzeit keinen unmittelbaren Bedarf für neue gesetzgeberische Massnahmen. Er plant, die Auswirkungen von KI im Medienbereich im Rahmen seiner Untersuchung möglicher Regulierungsansätze zu prüfen und erst danach über notwendige gesetzliche Anpassungen zu entscheiden.
  • Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise: Das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) und andere elektronische Nachweise wurde vom Nationalrat bereits deutlich angenommen und befindet sich nun zur Beratung im Ständerat. Der Bundesrat hatte die Vorlage im November 2023 verabschiedet, nachdem eine erste Version 2021 in einer Volksabstimmung gescheitert war. Die neue E-ID, die vom Bund herausgegeben wird, soll sicher, freiwillig und kostenlos sein, wobei der Datenschutz und die Datensicherheit im Mittelpunkt stehen. Sie kann sowohl online als auch im Passbüro beantragt werden und soll als digitaler Identitätsnachweis in verschiedenen Bereichen dienen. Der Nationalrat hat dem Gesetz mit grosser Mehrheit zugestimmt und mehrere Datenschutzmassnahmen ergänzt. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Vorlage ebenfalls unterstützt, wobei sie zusätzliche Änderungen zur Stärkung der Cybersicherheit und zur Sicherstellung der Datensicherheit bei der Aufbewahrung der E-ID vorgeschlagen hat. Der Ständerat wird die Vorlage in der Herbstsession 2024 beraten, wobei die Einführung der E-ID für 2026 geplant ist.
  • Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ): Das Gesetz sieht vor, eine zentrale Kommunikationsplattform für den Datenaustausch im Justizverfahren einzuführen, die von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert wird. Kurz gesagt geht es um Folgendes: Upload der Eingabe auf die Plattform soll den Briefträger ersetzen. Das Gesetz trägt dem Projekt Justitia 4.0 Rechnung und treibt es voran. Der Nationalrat hat im September 2023 das Gesetz angenommen. Im Juni 2024 hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats die Detailberatung abgeschlossen und das Gesetz zur Annahme empfohlen, aber einige Änderungen am Text vorgeschlagen. Der Ständerat wird die Vorlage in der Herbstsession 2024 weiter behandeln.
    • Kommentar LLAG: Die Vorlage erhält Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Das ist gut so, der Zugang zum Recht (ein Recht mit Verfassungsrang) ist für die Gesellschaft essenziell. Zu Reden gibt v.a., wie Fristen eingehalten werden, wenn die Plattform nicht verfügbar ist (Art. 26 E-BEKJ). Entgegen dem allgemeinen Eindruck: Die Regel wie vom Bundesrat vorgeschlagen (und vom Nationalrat nur unwesentlich modifiziert) funktioniert insgesamt gut. Und doch besteht weiterhin eine gewisse Unruhe. Diskutiert wird, dass die im Gesetz vorgesehene Alternativeingabe in Papierform (die jederzeit möglich sein soll, auch wenn die Plattform verfügbar ist) altbacken sei; die Alternativeingabe müsse auch elektronisch möglich sein. Wie dem auch sei, der Rechtsstaat wird mit dem BEKJ nicht gefährdet. Der Nationalrat wird über diese Frage im Differenzbereinigungsverfahren nur noch entscheiden können, wenn der Ständerat eine Differenz herstellt. Welchen Weg der Ständerat dafür wählt oder ob er bei der Version des Nationalrats bleibt, wird mit Spannung erwartet.
  • Gleich lange Spiesse bei Online-Marktplätzen: Die Interpellation thematisiert die ungleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen Schweizer Händlern und ausländischen Online-Marktplätzen wie Shein, Temu oder Wish, die häufig Produkte zu Dumpingpreisen anbieten, die den Schweizer Sicherheitsstandards nicht entsprechen. Dies benachteiligt inländische Hersteller und Händler, die zusätzliche Kosten für die Einhaltung dieser Standards tragen müssen. Die Interpellantin fragt den Bundesrat, welche Massnahmen er ergreift, um die gesetzlichen Vorgaben zur Produktsicherheit auch bei ausländischen Online-Marktplätzen durchzusetzen, und ob er eine Regelung analog zur EU plant, die unsichere Produkte von solchen Plattformen verbietet. Der Bundesrat erklärt, dass ausländische Onlineshops zwar dem Schweizer Produktesicherheitsgesetz unterliegen, jedoch aufgrund des Territorialitätsprinzips nicht direkt überwacht werden können. Massnahmen wie die Nutzung von KI-basierten Webcrawlern und die enge Zusammenarbeit mit EU-Behörden werden eingesetzt, um die Sicherheit von importierten Produkten zu gewährleisten. Weitere Massnahmen im Rahmen der Zollrechtsrevision und des Programms DaziT werden umgesetzt, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Informationen über mögliche finanzielle Unterstützung ausländischer Online-Marktplätze durch ihre Herkunftsländer liegen dem Bundesrat nicht vor.
  • Für einen fairen Wettbewerb im Acquiring-Markt für bargeldlose Zahlungsmittel: Für einen fairen Wettbewerb im Acquiring-Markt für bargeldlose Zahlungsmittel. Der Acquiring Markt umfasst Dienstleistungen, die Händlern die Akzeptanz und Verarbeitung von Kartenzahlungen ermöglichen. Im Zuge der Marktuntersuchungen im Bereich bargeldloser Zahlungen wurde der Bundesrat um die Beantwortung einiger Fragen gebeten. Der Bundesrat hat keine aktuellen Informationen über die Marktanteile der in der Schweiz tätigen Acquirer, erkennt jedoch die dominierende Stellung der Worldline SA an. Die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten grundsätzlich ausreichende Möglichkeiten, um gegen überhöhte Gebühren im Acquiring-Markt vorzugehen, wobei die Hürden für den Missbrauchstatbestand hoch sind. Es besteht keine allgemeine Offenlegungspflicht der Gebührenstrukturen, aber Händler kennen die ihnen entstehenden Kosten. Der Preisüberwacher hat bereits Preisobergrenzen für Debitkartentransaktionen mit Worldline SA vereinbart. Der Bundesrat betont zudem die Wichtigkeit von Transparenz und fairen Marktbedingungen, um insbesondere KMU vor übermässigen Gebühren zu schützen.
  • Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG). Der Bundesrat will die Adressverwaltung vereinfachen und zu diesem Zweck einen nationalen Adressdienst (NAD) schaffen. Der NAD soll bestimmten Verwaltungsstellen sowie Dritten mit gesetzlichem Auftrag ermöglichen, die Adressdaten der Wohnbevölkerung gesamtschweizerisch abzufragen. Das Bundesamt für Statistik (BFS) würde für den NAD die adressrelevanten Teile der Personendaten, die im Rahmen des Registerharmonisierungsgesetzes (RHG) aus den kommunalen und kantonalen Einwohnerregistern quartalsweise an das BFS geliefert würden. Der Zugriff auf den NAD soll zur Einhaltung des Datenschutz auf entsprechenden Verwendungszwecke eingeschränkt werden. Die Daten sollen von den Nutzern ausschliesslich im Rahmen der Erfüllung ihres definierten gesetzlichen Auftrags bezogen werden dürfen. Das BFS soll die Zugriffsberechtigungen vergeben und die Einhaltung der Nutzungsbedingungen kontrollieren. Im Ständerat wurde die Vorlage 2023 mit einer Änderung, welche auch Kantone von Gebühren befreit, angenommen. Der Nationalrat hingegen wies den Entwurf 2024 zur Überarbeitung zurück, da Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmässigkeit und des Nutzens für Bürger geäussert wurden. Befürworter, argumentieren, dass der NAD administrativen Aufwand verringert und insbesondere bei der Digitalisierung der Verwaltung eine wichtige Rolle spielt. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) lehnte im August 2024 eine Rückweisung ab und setzt sich weiterhin für die Verabschiedung des Gesetzes ein, während der Nationalrat auf Änderungen besteht. 
  • Unerwünschte Anrufe. Braucht es neue Massnahmen?. Das Postulat fordert den Bundesrat auf, einen Bericht über die Wirksamkeit der Massnahmen zur Bekämpfung unerwünschter Werbeanrufe zu erstellen, da trotz der Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Jahr 2019 weiterhin viele Beschwerden über solche Anrufe eingehen. Der Bericht soll die Belastung der Konsumenten durch unerwünschte Anrufe bewerten und Empfehlungen zur Verbesserung der bestehenden Instrumente und rechtlichen Bestimmungen geben. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) untersucht werden, um Massnahmen gegen Unternehmen zu ergreifen, die unlauter handeln. Der Bundesrat plant eine Revision des Fernmeldegesetzes und wird die im Postulat angesprochenen Fragen in diesem Rahmen prüfen. Er beantragt dem Ständerat die Annahme des Postulats.
  • Durchführung dringend notwendiger Cybersicherheitsprüfungen. Die Motion fordert, dass dringend notwendige Cybersicherheitsprüfungen in der Schweiz verstärkt durchgeführt werden, da diese Prüfungen essentiell für den Schutz der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Behörden seien. Der Bundesrat soll die rechtlichen Grundlagen schaffen und finanzielle Mittel bereitstellen, um diese Lücke zu schliessen. Die Zunahme von Cyberangriffen auf Behörden und Institutionen zeigt die wachsende Bedrohung. Es fehlt jedoch an verbindlichen Gesetzen und Mindeststandards für digitale Produkte und Infrastrukturen, sodass viele unsichere Anwendungen ungeprüft auf den Markt kommen. Gründe für fehlende Prüfungen sind unklare Verantwortlichkeiten, fehlende Anreize für die Cybersicherheitsindustrie und das fehlende Mandat des Bundesamts für Cybersicherheit (BACS). Um die digitale Sicherheit und Souveränität der Schweiz zu gewährleisten, müssen kritische digitale Produkte kontinuierlich durch unabhängige Organisationen geprüft werden. Dies erfordert den gezielten Aufbau von Fähigkeiten zur Identifizierung und Beseitigung von digitalen Schwachstellen, die für die öffentliche Sicherheit und Versorgung relevant sind.
  • Ausreichende Lagerbestände an Mikrochips aufbauen, um die reibungslose Fortsetzung strategisch wichtiger Aktivitäten der Schweiz zu sichern. Die Motion fordert, dass der Bundesrat eine strategische Einheit im Bundesamt für Bevölkerungsschutz einrichtet, um Lagerbestände an Mikrochips aufzubauen, um die Schweizer Wirtschaft und staatliche Aktivitäten bei einer möglichen Chip-Knappheit abzusichern. Die Abhängigkeit der Schweiz von asiatischen Ländern, insbesondere von Taiwan, birgt Risiken, die durch eine solche Bevorratung minimiert werden sollen. Der Bundesrat lehnt die Massnahme jedoch ab, da er sie als unwirtschaftlich und unpraktisch ansieht, angesichts der Vielzahl und Kurzlebigkeit von Mikrochips sowie der unvorhersehbaren technologischen Entwicklungen. Stattdessen setzt er auf die Diversifizierung der Handelsströme und prüft internationale Initiativen zur Sicherung der Versorgung. Eine staatlich organisierte Lagerhaltung würde laut dem Bundesrat die Abhängigkeiten nur verlagern und sei daher nicht zielführend.
  • Missbräuchliche, unternehmensschädigende Onlinebewertungen unterbinden!. Die Motion fordert den Bundesrat auf, zu prüfen, wie Unternehmen besser vor missbräuchlichen Onlinebewertungen geschützt werden können. Dabei sollen mögliche gesetzliche Massnahmen, die Beweislast, die Verantwortlichkeiten der Bewertungsplattformen und Sanktionsmöglichkeiten untersucht werden. Die Interpellantin betont, dass missbräuchliche Bewertungen, oft anonym, Unternehmen erheblich schaden können, während rechtliche Abwehrmöglichkeiten derzeit unzureichend sind. Der Bundesrat hält jedoch die bestehenden gesetzlichen Grundlagen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) für ausreichend, um gegen falsche oder irreführende Bewertungen vorzugehen. Er sieht keinen Bedarf für zusätzliche Massnahmen oder Berichte, wird jedoch die Entwicklungen in der EU weiterhin beobachten. Der Bundesrat beantragt dem Ständerat, das Postulat abzulehnen, erkennt jedoch das Potenzial zur Stärkung der Aktivlegitimation des Bundes in solchen Verfahren, was im Rahmen eines anderen Postulats geprüft wird.
    • Kommentar LLAG: Theoretisch hat der Bundesrat natürlich Recht, das UWG hält Mittel gegen unlautere Bewertungen bereit. In der Praxis bleibt ein Vorgehen jedoch meist schwierig und mühsam. Plattformen sind oft nicht sehr reaktiv und kooperativ, und da die Bewertungen vielfach pseudonym erfolgen, kann auch nicht so einfach gegen den Verfasser vorgegangen werden. Schlussendlich ist es auch eine Kostenfrage; viele Gastrobetriebe können sich die Ergreifung rechtlicher Schritte schlicht nicht leisten.
  • Keine Weitergabe von Steuerdaten ohne Anonymisierung. Die Motion fordert, dass Steuerdaten, die für statistische Zwecke an den Bund übermittelt werden, vorab anonymisiert werden, um Datenschutzrisiken zu minimieren. Der Entwurf der Verordnung über die Bundesstatistik sieht die Weiterleitung einer Reihe nicht anonymisierter Steuerdaten von natürlichen Personen an das Bundesamt für Statistik oder die Eidgenössische Steuerverwaltung weiterleiten. Diese Praxis birgt erhebliche Sicherheitsrisiken, wie potenzielle Cyberangriffe, die sensible Daten gefährden könnten. Damit könnte das Steuergeheimnis als zentrales Element des Vertrauensverhältnisses zwischen Steuerbehörden und Bürgern gefährdet werden. Der Bundesrat wird daher aufgefordert, sicherzustellen, dass diese Daten vor der Übermittlung anonymisiert werden, um das Steuergeheimnis zu wahren und die Datensicherheit zu gewährleisten. Gemäss der Stellungnahme des Bundes vom 28. August 2024 beeinträchtigt die Erhebung nicht anonymisierter Steuerdaten das Steuergeheimnis nicht, da die Daten dem Statistikgeheimnis unterliegen, was die Privatsphäre schützt und für die zuverlässige Folgenabschätzung in der Steuer- und Sozialpolitik sowie für das Monitoring der Armut in der Schweiz unverzichtbar ist. Nicht anonymisierte Steuerdaten sind jedoch notwendig für bestimmte politische Analysen, wie die Armutsüberwachung oder Reformen in der Steuer- und Sozialpolitik. Trotz dieser Notwendigkeit betont die Motion, dass die Risiken der Datenweitergabe durch Anonymisierung reduziert werden sollten.
  • Umfassende und einheitliche Rechtsgrundlage für das elektronische Verfahren schaffen (eATSG). Es soll eine umfassende und einheitliche Rechtsgrundlage für das elektronische Verfahren im ATSG geschaffen werden. Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vorzulegen. Mit dieser Änderung soll für alle Sozialversicherungen eine umfassende und gesamtheitliche Rechtsgrundlage für das elektronische Verfahren (eATSG) geschaffen werden. Der Bundesrat erachtet die Lösung mit DIKOS als zielführender als eine ausschliessliche Regelung des Anliegens im ATSG, um die Digitalisierung der Kommunikation in den Sozialversicherungen der 1. Säule/Familienzulagen zu erreichen. Die Anliegen der Motion würden dabei weitgehend ebenfalls erfüllt. Daher beantragt der Bundesrat die Ablehnung dieser Motion. Die Motion wurde vom Nationalrat mit geänderter Fassung angenommen. Die Rahmenbedingungen wurden präzisiert und die unterschiedlichen Elemente der beiden Entwürfe zum eATSG und zum Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) besser aufeinander abgestimmt..
  • AHV endlich digitalisieren. Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des AHVG vorzulegen, um den Versicherten der AHV jederzeit digitalen Zugang zu ihren Beitrags- und Leistungsinformationen zu ermöglichen. Während in der beruflichen und privaten Vorsorge digitale Zugänge bereits bestehen, müssen AHV-Versicherte derzeit schriftlich einen IK-Auszug beantragen, dessen Bearbeitung lange dauert und per Post erfolgt. Der Bundesrat hat im Dezember 2022 das EDI beauftragt, den digitalen Zugang zu Altersvorsorgedaten zu fördern. Mit dem neuen Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) sollen die gesetzlichen Grundlagen für digitale AHV-Dienstleistungen geschaffen werden, darunter der Online-Zugang zu IK-Auszügen und automatisierte Rentenberechnungen. Die technische Umsetzung dieser Systeme soll nun schrittweise erfolgen. Die Motion wurde im März 2024 vom Nationalrat angenommen und wird jetzt im Ständerat behandelt..