IT-Recht in der Frühlingssession 2026

 

Bild vom 23 März 2023 © Parlamentsdienste / Rob Lewis, Link: https://www.media-parl.ch/picture.php?/8729/category/277.

Vom Leistungsschutzrecht für Medien und der Einbindung von KI-Anbietern, über E-ID, DigiSanté und digitale Führerausweise bis hin zu Call-ID-Spoofing, Deepfakes und souveräner Cloud: In der Frühlingssession 2026 steht das Parlament vor einer geballten Ladung digital- und IT-rechtlicher Weichenstellungen. National- und Ständerat beraten zahlreiche Vorlagen, die den Umgang mit Daten, KI, Cybercrime, digitaler Infrastruktur und Grundrechten in der Schweiz für die nächsten Jahre prägen werden. Nachfolgend ein Überblick über die zentralen IT-rechtlichen Geschäfte der Session – von Medien- und Plattformregulierung über Mobilitäts- und Verwaltungsdaten bis hin zu Kinder- und Persönlichkeitsschutz im digitalen Raum.

 

IT-rechtliche Themen im Nationalrat:

  • Geschäft des Bundesrates: Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG). Änderung (Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen): Ziel der Änderung ist es, klassischen Medienunternehmen eine Vergütungspflicht grosser Online-Dienste für die Nutzung kurzer Ausschnitte (sogenannte Snippets) aus journalistischen Inhalten vorzuschreiben. Damit soll dem Rückgang der Einnahmen durch digitale Plattformen und Suchmaschinen begegnet werden, die diese Inhalte oft ohne direkte Entschädigung verwerten. Die Vergütungspflicht würde für Online-Dienste gelten, die eine durchschnittliche Reichweite von mindestens 10 % der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen, und die Rechte sollen kollektiv über Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden können. Die KVF (Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen) des Nationalrates stimmt der Änderung zu und möchte das Geschäft aber dem Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, auch die Anbieter künstlicher Intelligenz mit zur Verantwortung zu ziehen und die Anliegen der Motion Gössi «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch» auch zu integrieren.
  • Motion: «Das Hosting von Kinderpornografie in der Schweiz nicht hinnehmen»: Die Motion fordert den Bundesrat auf, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Hosting- und Cloud-Anbieter in der Schweiz dazu verpflichtet, Kunden über Meldemöglichkeiten bei kinderpornografischen Inhalten zu informieren, Meldungen über pädokriminelle Inhalte an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten und diese Inhalte unverzüglich zu sperren (analog zu den Fernmeldeanbietern in Art. 46a, Abs.3 FMG). Ziel der Vorlage ist es, Lücken im bestehenden Vorgehen gegen das Hosting und die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten im Internet zu schliessen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, zumal die Schweiz 2023 gemäss Internet Watch Foundation bezüglich des Hostings von Kinderpornografie weltweit auf dem 4. Platz war. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • Postulat: «E-ID. Evaluierung der Umsetzung nach zwei Jahren»: Das Postulat beauftragt den Bundesrat, das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) 24 Monate nach dessen Inkrafttreten zu evaluieren. Geprüft werden sollen insbesondere die Freiwilligkeit der E-ID, die Veröffentlichung des Quellcodes, die Bekämpfung übermässiger Informationsanfragen privater Anbieter mit Profiling-Ziel, die Einhaltung des im Abstimmungskampf angekündigten Finanzrahmens sowie die Gewährleistung der Unverknüpfbarkeit. In der Begründung wird auf die knappe Annahme des Gesetzes in der Volksabstimmung verwiesen. Im Abstimmungskampf seien vor allem Bedenken hinsichtlich der konkreten Umsetzung geäussert worden, namentlich bezüglich möglichem Profiling, einer indirekten Nutzungspflicht oder einer allgemeinen Überwachung. Auch Fragen zur Veröffentlichung des Quellcodes sowie zur Budgeteinhaltung bei IT-Projekten seien thematisiert worden. Eine Evaluation zwei Jahre nach Einführung solle klären, ob die angestrebten Ziele erreicht wurden, ob die Ausführungsbestimmungen angemessen sind und wie hoch die Akzeptanz in der Bevölkerung ist. Der Bundesrat Beantragt die Annahme des Postulats.
  • Geschäft des Bundesrates: «Verpflichtungskredit für die digitale Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle für die Jahre 2026–2032»: Der Bundesrat beantragt einen Verpflichtungskredit von 66,1 Millionen Franken für die Jahre 2026–2032 zur digitalen Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS). Ziel ist die Modernisierung der Organisation und der Informatiksysteme, insbesondere der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) und der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA). Vorgesehen ist die Ablösung der bestehenden IT-Infrastruktur durch eine einheitliche, modulare Lösung mit automatisierter Datenübernahme, verstärkter Prozessautomatisierung und standardisierten Schnittstellen für einen sicheren Datenaustausch mit Kantonen, Institutionen und internationalen Partnern. Damit sollen Effizienz und Servicequalität gesteigert sowie Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Das Programm reagiert auf steigende Fallzahlen infolge Bevölkerungswachstums und zunehmender internationaler Mobilität. Es ist auf die Digitalisierungsstrategie des Bundes und des Bundesamts für Sozialversicherungen abgestimmt. Parallel wurde die Botschaft zum Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) verabschiedet, das eine elektronische Plattform für die 1. Säule vorsieht. Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) begrüsst die Stossrichtung und beantragt dem Nationalrat einstimmig die Zustimmung zum Kredit. Thematisiert wurden unter anderem Risiken der Bieterabhängigkeit und Fragen der Open-Source-Strategie.
  • Geschäft des Bundesrates: «Finanzmarktaufsichtsgesetz und weitere Erlasse. Änderung im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen»: Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) und weiterer Erlasse verabschiedet. Ziel ist die Modernisierung des rechtlichen Rahmens für die internationale Zusammenarbeit im Finanzsektor, um den Anforderungen des grenzüberschreitenden Finanzgeschäfts gerecht zu werden. Die Anpassungen sollen die Integrität, Transparenz und Stabilität der Märkte stärken sowie die Wettbewerbsfähigkeit und internationale Vernetzung des Schweizer Finanzplatzes fördern. Im FINMAG sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen: eine Einschränkung des Kundenverfahrens bei Amtshilfeverfahren der FINMA in Fällen von Marktmissbrauch, neue Bestimmungen zur internationalen Zusammenarbeit bei Prüf- und Anerkennungsverfahren, zur grenzüberschreitenden Zustellung von Dokumenten und zur direkten Informationsübermittlung durch beaufsichtigte Unternehmen. Zudem sollen die Regelungen über grenzüberschreitende Prüfungen erweitert werden. Im Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und Nationalbankgesetz (NBG) werden zudem Rechtsgrundlagen für Fernprüfungen und die Mitwirkung der SNB geschaffen. Die Vernehmlassung fiel mehrheitlich positiv aus, worauf der Bundesrat einzelne Präzisierungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit vornahm. Der Ständerat hatte die Vorlage mit einer Anpassung des Artikels 42c angenommen. Die Anpassung von Artikel 42c lehnt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hingegen ab und nun berät der Nationalrat über die Vorlage.
  • Parlamentarische Initiative: «Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt»: Die parlamentarische Initiative verlangt eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), um die Zusammenarbeit der Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) mit der unabhängigen audiovisuellen Industrie gesetzlich zu regeln. Ziel ist es, die SRG zu verpflichten, einen definierten Anteil ihrer Produktions- und Dienstleistungsaufträge an unabhängige Schweizer Anbieter zu vergeben. Damit soll die Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Produktionsbranche gestärkt und eine marktgerechte Auftragsvergabe gewährleistet werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die SRG-Konzession künftig konkrete Vorgaben zur Berücksichtigung der unabhängigen audiovisuellen Industrie enthält und der Bundesrat Mindestanteile für die Auftragsvergabe festlegen kann. Zudem soll die Konzession Bestimmungen zur Wahrung des Wettbewerbs in den Märkten für audiovisuelle Produktion und Dienstleistungen umfassen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) nahm den Entwurf im Juli 2025 an. Der Bundesrat beantragte im Oktober 2025 auf die Vorlage einzutreten. Er betonte, die Regelung stärke die Produktionsvielfalt und gebe der Branche mehr Planungssicherheit. Das Geschäft wird kommende Session in beiden Räten beraten.
  • Geschäft des Bundesrates: «Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG)»: Ziel des Gesetzes ist der Aufbau einer modernen, nationalen Mobilitätsdateninfrastruktur (MODI), die den standardisierten Austausch und die verknüpfte Nutzung von Mobilitätsdaten über alle Verkehrsträger hinweg ermöglicht. Diese Dateninfrastruktur soll dazu beitragen, Planung, Betrieb und Nutzung von Verkehrsinfrastrukturen und -angeboten datenbasiert effizienter zu gestalten und damit ein leistungsfähigeres, vernetztes Mobilitätssystem zu schaffen. Ein zentrales Anliegen ist zudem die Stärkung der digitalen Souveränität der Schweiz sowie die Förderung von Innovation im Mobilitätssektor durch eine neutrale, offene, nicht kommerzielle Plattform, die vom Bund betrieben wird. Kernkomponenten sind die Nationale Datenvernetzungsinfrastruktur Mobilität (NADIM) und das «Verkehrsnetz CH», die technisch und organisatorisch die Vernetzung der Daten sicherstellen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF) beantragt grundsätzlich dem Entwurf des Bundesrats zu, ergänzt diese um einzelne Präzisierungen, namentlich zur «effizienten Mobilität», zur Wahrung des Wettbewerbs, zu Aufgaben des Kompetenzzentrums Mobilitätsdaten sowie zur Nutzerfinanzierung. Der Entwurf und die Vorschläge liegen nun dem Nationalrat zur Diskussion vor.
  • sowie Motion: «Stopp dem Gewaltextremismus. Bessere nachrichtendienstliche Kontrolle von gewalttätig-extremistischen Personen»: Die beiden Motionen verlangen eine Anpassung des Nachrichtendienstgesetzes (NDG), um gewalttätigen Extremismus ausdrücklich in den Katalog jener Bedrohungen aufzunehmen, bei denen der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen wie etwa die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs einsetzen darf. Konkret soll Artikel 27 Absatz 1 NDG dahingehend geändert werden, dass eine konkrete Bedrohung im Sinne von Artikel 19 Absatz 2 Buchstaben a–e – und damit auch gewalttätiger Extremismus – als Voraussetzung für solche Massnahmen gilt. Beide Vorstösse begründen ihr Anliegen mit einer Zunahme und Intensivierung gewalttätig-extremistischer Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit Ausschreitungen in Bern im Herbst 2025. Die geltende Rechtslage schliesst bewilligungspflichtige Massnahmen bei gewalttätigem Extremismus ausdrücklich aus und beschränkt diese auf Terrorismus, Proliferation von Massenvernichtungswaffen oder Bedrohungen kritischer Infrastrukturen. Dadurch bestehe eine sicherheitspolitische Lücke, da sich der NDB weitgehend auf öffentlich zugängliche Quellen stützen müsse. Die Motionen werden in der Frühlingssession in beiden Räten beraten.
  • Motion: «Verstärkung an der Front der Strafverfolgung gegen Geldwäsche, Cybercrime und organisierte und sowie grenzüberschreitende Kriminalität»: Die Motion verlangt, die Bundeskriminalpolizei (BKP) und die Bundesanwaltschaft (BA) personell, organisatorisch und technologisch so zu stärken, dass organisierte Kriminalität, Cybercrime und Wirtschaftskriminalität wirksam verfolgt werden können. Gefordert wird ein mehrjähriges Investitionsprogramm zur digitalen Ermittlung und Beweissicherung, insbesondere in den Bereichen digitale Forensik, Entschlüsselung von Kommunikation und Krypto-Assets. Zudem soll die Koordination zwischen BA und BKP verbindlich geregelt werden. In der Begründung wird auf Berichte der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft sowie auf Lageanalysen von fedpol verwiesen, wonach Umfang, Professionalität und Internationalität entsprechender Delikte zugenommen haben. Kriminelle Netzwerke agierten zunehmend digital, arbeitsteilig und grenzüberschreitend. Trotz personeller Aufstockungen bestünden weiterhin Defizite in der digitalen Ermittlung. Der Bundesrat teilt die Einschätzung einer zunehmenden Bedrohungslage, beantragt aber unter Verweis auf bestehende Strategien sowie beschlossene Verstärkungen bei fedpol die Ablehnung der Motion. Die Zusammenarbeit mit der Bundesanwaltschaft werde weiterentwickelt.
  • Motion: «Stärkung der Kompetenzen des Bundes zur Verhinderung ausländischer Einmischung»: Die Motion verlangt eine Stärkung der Kompetenzen des Bundes zur Erkennung, Analyse und Prävention ausländischer Einmischung im Sinne von «Foreign Information Manipulation and Interference» (FIMI). Der Bundesrat soll beauftragt, die zuständige Stelle damit zu betrauen, die entsprechenden Kompetenzen nachhaltig zu strukturieren und auszubauen, insbesondere im weiteren Kontext hybrider Bedrohungen. Dazu sollen die notwendigen rechtlichen Grundlagen geprüft und gegebenenfalls angepasst werden, namentlich im Bereich des Nachrichtendienstes, um eine wirksame Analyse des FIMI-Phänomens unter Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien zu ermöglichen. Zudem soll die Koordination zwischen den betroffenen Akteuren auf Bundes- und Kantonsebene verstärkt werden. Begründet wird der Vorstoss mit einer Intensivierung von Beeinflussungsaktivitäten, Informationsmanipulation und kognitiver Kriegsführung im Zuge der aktuellen geopolitischen Lage, die demokratische Prozesse, den öffentlichen Diskurs und das Vertrauen in staatliche Institutionen beeinträchtigen könnten. Zwar bestehen bereits verschiedene Kompetenzen sowie eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe, doch soll mit der Motion ein klarer Auftrag, eine explizite Rechtsgrundlage und eine kohärente Struktur geschaffen werden. Die Motion wird im Nationalrat behandelt.
  • Motion: «Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, Schaffung von Arbeitsplätzen und Wahrung der Grundrechte»: Die Motion beauftragt den Bundesrat, den Entwurf zur Revision der beiden Ausführungsverordungen zum Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) grundlegend zu überarbeiten. Zudem soll zum überarbeiteten Revisionsentwurf eine weitere Vernehmlassung durchgeführt werden. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die geplante Revision in der Vernehmlassung auf starken Widerstand gestossen ist. Kritisiert wird insbesondere die massive Ausweitung des Kreises der zur Mitwirkung verpflichteten Personen, die über das ursprünglich Vorgesehene hinausgehe und zahlreiche KMU mit neuen technischen und finanziellen Belastungen konfrontieren würde. Zudem stehe die Revision im Widerspruch zum erklärten Ziel des Bundesrates, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz, namentlich nach den von den USA verhängten Strafzöllen, zu stärken. Neue regulatorische Auflagen könnten die Attraktivität der Schweiz für Technologieunternehmen, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Cloud und Datenzentren, schwächen. Schliesslich werden Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre und der Grundrechte geäussert. Es bestehe die Gefahr einer unverhältnismässigen Ausweitung staatlicher Überwachungsmöglichkeiten, was auch im Lichte europäischer Datenschutzstandards kritisch zu beurteilen sei. Als konkretes Beispiel wird angeführt, dass das Genfer Unternehmen Proton Investitionen in der Schweiz sistiert und stattdessen in Deutschland und Norwegen investiert habe. Der Bundesrat hält fest, dass die im Vernehmlassungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sorgfältig geprüft werden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment (EJPD) ist mit der Überarbeitung der Verordnungsentwürfe befasst. Zudem wurde eine externe Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) in Auftrag gegeben, um die finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen vertieft zu analysieren. Eine weitere Vernehmlassung soll nach Vorliegen dieser Analyse durchgeführt werden.
  • Geschäft des Bundesrates: «Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)»: Mit dem Adressdienstgesetz (ADG) will der Bundesrat die Grundlage für einen nationalen Adressdienst (NAD) schaffen, der ab 2025 den Zugang zu Adressdaten der Wohnbevölkerung zentralisiert. Das Bundesamt für Statistik (BFS) soll das System betreiben, das Verwaltungsstellen aller Ebenen sowie berechtigten Dritten mit gesetzlichem Auftrag erlaubt, Adressdaten gesamtschweizerisch abzufragen. Ziel ist eine effizientere Verwaltung, weniger unzustellbare Sendungen und eine höhere Datenqualität. Das Projekt ist Teil der Strategie „Digitale Verwaltung Schweiz“ und wird durch diese finanziert. Die Gemeinden sollen gebührenfrei auf den NAD zugreifen können; andere Nutzer zahlen kostendeckende Gebühren. Der Datenschutz bleibt gewahrt: Zugriffsrechte werden vom BFS vergeben und streng kontrolliert. Der Ständerat befürwortete die Vorlage bereits 2023 deutlich. Der Nationalrat hingegen wies sie 2024 zunächst an den Bundesrat zurück, mit der Begründung, es fehle an einer klaren Verfassungsgrundlage und an einem erkennbaren Nutzen für die Bevölkerung. Nach weiteren Anhörungen und Anpassungen schloss sich die grosse Kammer im März 2025 schliesslich dem Ständerat an und nahm die Vorlage im September 2025 knapp an. In der Differenzbereinigung beantragte die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S), den Vorrang kantonalen Rechts bei der Datenübertragung zu streichen und die Gebührenbefreiung auf die Einwohnerdienste zu beschränken. Die Kommission des Nationalrats (SPK-N), beantragt ohne Gegenstimme, bei den beiden verbleibenden Differenzen im Entwurf für ein Adressdienstgesetz dem Ständerat zu folgen. Der Nationalrat wird nun nochmals darüber abstimmen.
  • Geschäft des Bundesrates: «Heilmittelgesetz (Revision 3a). Änderung»: Mit der Vorlage unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine Revision des Heilmittelgesetzes (HMG), mit der insbesondere die Digitalisierung im Behandlungsprozess gestärkt und die Medikationssicherheit erhöht werden soll. Kern der Revision ist die verpflichtende Einführung des elektronischen Rezepts sowie eines elektronischen Medikationsplans. Künftig sollen Verschreibungen elektronisch ausgestellt und eingelöst werden, um Fehlinterpretationen, Fälschungen und missbräuchliche Mehrfacheinlösungen zu reduzieren. Patientinnen und Patienten sollen zudem einen elektronischen Medikationsplan erhalten, der auch im elektronischen Patientendossier abgelegt werden kann und Informationen zu Arzneimitteln und deren Anwendung bündelt. Gesundheitsfachpersonen werden verpflichtet, diesen Plan elektronisch zu erstellen und laufend zu aktualisieren; ein Ausdruck in Papierform bleibt auf Verlangen möglich. Zudem wird in der Pädiatrie die Nutzung elektronischer Systeme zur Entscheidunterstützung bei der Dosierungsberechnung zunächst für Spitäler verbindlich vorgesehen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates ist ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten, hat die obligatorische Ausgestaltung der elektronischen Instrumente bestätigt und die Vorlage in der Gesamtabstimmung gutgeheissen. Das Geschäft befindet sich damit nun zur Beratung im Nationalrat.
  • Postulat: «Studie zu einem Paradigmenwechsel im Steuersystem angesichts der durch künstliche Intelligenz verursachten Veränderungen des Arbeitsmarktes»: Das Postulat beauftragt den Bundesrat, eine Studie zu einem möglichen Paradigmenwechsel im schweizerischen Steuersystem durchzuführen. Ausgangspunkt ist die Annahme, dass künstliche Intelligenz (KI) in grossem Umfang Arbeitskräfte ersetzen und damit die traditionelle Steuerbasis, insbesondere die Einkommenssteuer, substanziell erodieren könnte. Die Studie soll Szenarien zu den Auswirkungen von KI auf den Schweizer Arbeitsmarkt analysieren und deren Folgen für die Steuereinnahmen des Bundes untersuchen. Im Zentrum stehen mögliche Steuerausfälle sowie denkbare Kompensationsmechanismen, etwa Modelle, die an der durch KI geschaffenen Wertschöpfung ansetzen. Weiter sollen wirtschaftliche Chancen und Risiken für den Standort Schweiz, internationale Vergleichsansätze sowie adaptive Umsetzungsstrategien geprüft werden. Begründet wird das Anliegen mit tiefgreifenden Veränderungen durch KI-Agenten und Robotisierung, die ganze Wirtschaftszweige transformieren oder verdrängen könnten, während Unternehmensgewinne steigen. Über das Postulat wird nun im National beraten.
  • Motion: «Ein gemeinschaftlicher, öffentlicher Ansatz zur schrittweisen Erarbeitung von DigiSanté»: Die Motion verlangt, dass der Bundesrat das Programm DigiSanté nach dem Prinzip eines “Community”-Ansatzes umsetzt und dabei den festgelegten Kostenrahmen und die Verhältnismässigkeit wahrt. Aufbauend auf dem EMBAG-Gesetz und dem Grundsatz “Open Source by default” sollen Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft frühzeitig und transparent in die Gestaltung der strategisch relevanten Teilprojekte einbezogen werden. Dabei sollen die Erfahrungen mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur genutzt und die Instrumente der Bundeskanzlei berücksichtigt werden. Begründet wird, dass DigiSanté als zentrales Digitalisierungsprojekt im Gesundheitswesen nur dann erfolgreich sein kann, wenn Vertrauen und Akzeptanz von Beginn an sichergestellt werden. Der offene, partizipative Ansatz der E-ID habe gezeigt, dass frühe Einbindung und Transparenz zu qualitativ hochwertigen Lösungen und breiter Akzeptant führen. Die Motion will diese Erfahrungen systematisch auf DigiSanté übertragen, die Teilprojekte gemeinsam mit dem Branchengremium definieren und die Weiterentwicklung auf einer starken Community aufbauen.
  • Motion: «Bekämpfung von Hassreden im Internet. Öffentliche Gelder sollten nicht zur Unterstützung anonymer Kommentare eingesetzt werden»: Die Motion fordert den Bundesrat auf, sicherzustellen, dass Medien und Plattformen, die öffentliche Gelder erhalten, keine anonymen oder pseudonymen Kommentare mehr zulassen. Personen, die Online-Kommentare auf solchen Portalen veröffentlichen, sollen mit ihrer tatsächlichen Identität erkennbar sein. Ziel ist es, der Verbreitung von Hassrede, Lügen und Beleidigungen im Netz vorzubeugen und die individuelle Verantwortung der Kommentierenden zu stärken. Die Begründung verweist auf die zunehmende Verrohung des Online-Diskurses. Bei Verstössen könnten Subventionen gestrichen werden. Der Bundesrat teilt das Anliegen, Hassrede im Internet wirksam zu bekämpfen, lehnt jedoch eine gesetzliche Klarnamenpflicht ab. Eine solche Massnahme wäre aus seiner Sicht unverhältnismässig und rechtlich schwer umsetzbar, da die meisten öffentlichen Medienförderungen nicht auf Onlineangebote ausgerichtet sind. Zudem fehle dem Bund die Kompetenz, kantonale oder kommunale Förderungen an solche Bedingungen zu knüpfen. Statt einer gesetzlichen Regelung verweist der Bundesrat auf die Selbstregulierung der Medienbranche, etwa durch die Richtlinien des Schweizer Presserats, sowie auf geplante Regulierungen grosser Online-Plattformen, die den Schutz vor Hassrede weiter stärken sollen.
  • Motion: «Digitalisierung der Führerausweise»: Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass Führerausweise und Fahrzeugausweise künftig auch in digitaler Form anerkannt werden. Ziel ist es, elektronische Nachweise als gleichwertig zu den physischen Dokumenten zuzulassen und die Pflicht zum Mitführen von Papierausweisen aufzuheben. Die Motion kritisiert die bisherige „Papierpflicht“ als überholt und fordert eine Modernisierung im Sinne der laufenden Digitalisierungsstrategie des Bundes. Digitale Führer- und Fahrzeugausweise sollen bei Verkehrskontrollen elektronisch vorgewiesen werden können, etwa über eine staatlich geprüfte App oder ein sicheres digitales Wallet. Durch die Digitalisierung dieser Ausweise sollen Prozesse für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Behörden vereinfacht, Verwaltungskosten reduziert und E-Government-Angebote besser verknüpft werden. Die Vorlage steht im Kontext der Bestrebungen, staatliche Identitäts- und Berechtigungsnachweise schrittweise zu digitalisieren, wie dies bereits bei der neuen E-ID vorgesehen ist.

 

IT-rechtliche Themen im Ständerat:

  • Motion: «Daten der Bundesverwaltung mehrfach nutzbar machen – als Basis für vertrauenswürdige KI in der Schweiz»: Die Motion verlangt, qualitätsgesicherte, aktuelle und international anschlussfähige strukturierte Daten der Bundesverwaltung zur Mehrfachnutzung bereitzustellen, insbesondere als Grundlage für vertrauenswürdige KI-Anwendungen in Forschung, Planung und Steuerung. Der Bundesrat soll die erforderlichen rechtlichen Grundlagen schaffen und verbindliche Standards für die Harmonisierung, Standardisierung und technische Zugänglichkeit dieser Daten erlassen. Zudem soll eine prioritäre Auswahl jener Verwaltungsdaten definiert werden, die zuerst KI-tauglich aufbereitet und interoperabel gemacht werden; auch die öffentliche Bereitstellung weiterer Registerdaten ist zu prüfen. Begründet wird das Anliegen mit dem derzeit fragmentierten Datenbestand in Verwaltungssilos sowie mit fehlenden Weisungskompetenzen des Bundesamts für Statistik (BFS), das als zentrale Stelle der nationalen Datenbewirtschaftung seine Koordinationsrolle nur eingeschränkt wahrnehmen könne. Qualitativ hochwertige Verwaltungsdaten seien jedoch entscheidend für verlässliche KI-Systeme, etwa im Katastrophen- und Infrastrukturbereich. Die Motion steht im Kontext des geforderten Rahmengesetzes zur Sekundärnutzung von Daten, fokussiert jedoch spezifisch auf Bundesverwaltungsdaten und die Stärkung der Rolle des BFS. Das Geschäft wird im Ständerat beraten.
  • <Motion: «Kleinsendungen. Für grössere Produktesicherheit und gegen unlauteren Wettbewerb zulasten der Schweizer KMU»: Die Motion verlangt verstärkte Kontrollen von Kleinsendungen aus Asien, um die Produktesicherheit zu erhöhen und Wettbewerbsverzerrungen zulasten Schweizer KMU zu beseitigen. Der Bundesrat soll beauftragt werden, sicherzustellen, dass importierte Produkte die schweizerischen Mindestanforderungen hinsichtlich Sicherheit, Qualität und Konformität erfüllen. Zudem soll er Lösungen vorschlagen, wie die zusätzlichen Kontrollen durch einen kleinen, auf solchen Sendungen erhobenen Betrag finanziert und in die Zollverfahren integriert werden können. Begründet wird der Vorstoss mit einer stark gestiegenen Zahl von Kleinsendungen, insbesondere aus China, die häufig zu Vorzugstarifen versendet und unzureichend kontrolliert würden. Teilweise seien Sendungen nicht oder falsch deklariert oder enthielten Fälschungen. Dadurch entstünden Risiken für Konsumentinnen und Konsumenten sowie ungleiche Wettbewerbsbedingungen, da Schweizer Unternehmen strengen regulatorischen Anforderungen und höheren Logistikkosten unterliegen. Mit verstärkten Importkontrollen sollen faire Marktbedingungen geschaffen werden, ohne den Handel unverhältnismässig zu beeinträchtigen. Das Geschäft wird nun zuerst im Ständerat beraten.
  • Motion: «Ausländische Online-Handelsplattformen. Transparenz über in der Schweiz verbotene Produkte herstellen»: Die Motion verlangt, ausländische Online-Handelsplattformen wie Temu oder Shein zu verpflichten, Produkte, deren Inverkehrbringen in der Schweiz aufgrund von Vorschriften zur Produktesicherheit, zum Marken- oder Umweltschutz nicht zulässig wäre, auf ihren an Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten gerichteten Angebotsseiten klar zu kennzeichnen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Konsumentinnen und Konsumenten vor nicht konformen Produkten zu schützen und Wettbewerbsverzerrungen zulasten regelkonformer Schweizer Anbieter zu vermindern. Begründet wird der Vorstoss mit der wachsenden Marktbedeutung ausländischer Plattformen und der Schwierigkeit, die Einhaltung schweizerischer Vorschriften im grenzüberschreitenden Onlinehandel durchzusetzen. Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Anbieten von Produkten online bereits heute als Inverkehrbringen gilt und den geltenden Produktesicherheitsvorschriften unterliegt. Eine Kennzeichnung nicht konformer Produkte widerspreche jedoch dem Grundsatz, wonach nur rechtmässige Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen. Stattdessen beabsichtigt der Bundesrat, im Rahmen laufender Revisionen des Produktsicherheits- und des Handelshemmnisrechts die Durchsetzung gegenüber ausländischen Plattformen zu verbessern, und beantragt die Ablehnung der Motion. Das Geschäft wird nun im Ständerat beraten.
  • Motion: «Zeitpunkt der Löschung von nicht mehr aktiven Mailaccounts des Bundes»: Die Motion der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates verlangt eine gesetzliche Grundlage zur Regelung des Zeitpunkts der Löschung nicht mehr aktiver Mailaccounts von Magistratspersonen des Bundes sowie von Bundesangestellten. Konkret soll festgelegt werden, wie lange Mailaccounts und die darin enthaltenen E-Mails nach dem Austritt einer Person aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsdauer soll sich nach der hierarchischen Stufe richten; für Magistratspersonen und Kaderfunktionen wird eine Frist von mindestens einem Jahr vorgeschlagen, während für übrige Funktionen eine angemessene Verlängerung der heutigen Frist von 135 Tagen angestrebt wird. Hintergrund sind Feststellungen der Geschäftsprüfungskommissionen im Zusammenhang mit Inspektionen zu Indiskretionen bei Covid-19-Geschäften, wonach für die geltende Frist keine gesetzliche Grundlage besteht und Sachverhalte nach einer Löschung nach 135 Tagen unter Umständen nicht mehr nachvollziehbar sind. Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er verweist auf datenschutzrechtliche Vorgaben, wonach Daten nicht länger als erforderlich aufzubewahren seien, auf die zentrale Ablage geschäftsrelevanter Informationen in GEVER-Systemen sowie auf erhebliche zusätzliche Speicher- und Personalkosten. Das Geschäft befindet sich im Ständerat; eine Stellungnahme des Bundesrates liegt vor und dieser beantragt die Ablehnung der Motion.
  • Motion: «Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern»: Die Motion verlangt die Schaffung oder Anpassung von Rechtsgrundlagen, um schweizweit vergleichbare Daten zur Umsetzung der Kinderrechte zu erheben. Ziel ist eine Harmonisierung kantonaler Konzepte und Begriffe sowie der Aufbau einer einheitlichen Kinder- und Jugendhilfe- beziehungsweise Kindesschutzstatistik. Dadurch sollen verlässliche Aussagen zur Entwicklung, zum Schutz und zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden. Begründet wird der Vorstoss mit erheblichen Datenlücken in zentralen Bereichen der UN-Kinderrechtskonvention, etwa bei kinderbezogener Cyberkriminalität, Gewaltbetroffenheit von Kindern mit Behinderungen, internationalen Adoptionen, vermissten Kindern oder Kindern mit inhaftierten Elternteilen. Unterschiedliche kantonale Erhebungspraktiken erschweren eine gesamtschweizerische Auswertung. Der Bundesrat weist auf bestehende und geplante statistische Arbeiten hin und betont die föderale Zuständigkeit der Kantone sowie die Komplexität eines einheitlichen Systems. Er stellte in Aussicht, die Motion allenfalls in einen Prüfauftrag umzuwandeln. Das Geschäft wurde im Nationalrat eingereicht; die Beratung in der Kommission des Ständerates ist abgeschlossen, womit es sich derzeit im Ständerat befindet.
  • Motion: «Förderung der Innovation im Bereich Sicherheit und Verteidigung durch Armasuisse»: Die Motion verlangt die Schaffung eines Innovationsprogramms unter der Federführung von armasuisse zur gezielten Förderung von Innovation im Sicherheits- und Verteidigungsbereich. Im Zentrum steht eine «high risk/high reward»-Strategie, mit der disruptive technologische Durchbrüche angestossen und rasch in marktfähige, skalierbare Produkte überführt werden sollen. Mit Blick auf die Cyber-Aspekte werden insbesondere die Abwehr hybrider Bedrohungen, Cyberangriffe, Einflussoperationen und kognitive Kriegsführung als strategische Prioritäten genannt. Damit soll die technologische Souveränität der Schweiz gestärkt und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber digitalen und informationsbasierten Bedrohungen erhöht werden. Das Programm soll eng in das nationale Forschungs- und Innovationsökosystem eingebettet sein und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Privatwirtschaft und Verwaltung fördern. Neben Cyber werden auch Space- und Drohnentechnologien als zentrale Innovationsfelder hervorgehoben. Die Federführung soll beim Kompetenzbereich Wissenschaft und Technologie (armasuisse W+T) liegen; eine neue gesetzliche Grundlage sei nicht erforderlich. Die Finanzierung soll über das reguläre Armeebudget erfolgen und steht im Einklang mit der rüstungspolitischen Strategie des Bundesrates. Das Geschäft wird im Ständerat beraten.
  • Motion: «Häusliche Gewalt. Täterprävention und -monitoring verbessern»: Die Motion verlangt den Aufbau eines nationalen Tätermonitorings im Bereich der häuslichen Gewalt. Der Bundesrat soll beauftragt werden, ein System zur systematischen Erfassung und Beobachtung von Täterinnen und Tätern zu schaffen, um Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und Rückfälle zu verhindern. Vorgesehen ist die Erstellung differenzierter Täterprofile, etwa zu Alter, Herkunft und Lebensumständen, die Analyse relevanter Risikofaktoren sowie die Einschätzung des Rückfallrisikos. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen verbindlich in Präventions-, Schutz- und Integrationsprogramme einfliessen. Ziel ist es, Eskalationen bis hin zu schweren Gewaltdelikten zu verhindern und eine kohärente nationale Strategie zur Bekämpfung häuslicher Gewalt zu ermöglichen. Als rechtlicher Rahmen wird ein übergeordnetes Rahmengesetz in Aussicht gestellt, um eine landesweit koordinierte Umsetzung sicherzustellen. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen grundsätzlich, weist jedoch darauf hin, dass für die Einführung eines solchen Systems voraussichtlich eine Änderung der Bundesverfassung erforderlich sein wird. Das Geschäft wird im Ständerat beraten.
  • Interpellation: «Der „Digital Omnibus“ der EU entlastet die Wirtschaft. Was macht die Schweiz?»: Die Interpellation thematisiert die regulatorischen Folgen des von der EU-Kommission verabschiedeten «Digital Omnibus», der Anpassungen und Vereinfachungen im digitalen Rechtsrahmen, insbesondere im Bereich der KI-Regulierung, vorsieht. Ziel der EU ist es, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren, etwa durch flexiblere Umsetzungsfristen für Hochrisiko-KI-Systeme, weniger Verpflichtungen für Anbieter und Betreiber sowie durch eine verstärkte Nutzung von Reallaboren. Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass er sich am 12. Februar 2025 gegen eine Annäherung an die europäische KI-Verordnung ausgesprochen habe; die Anpassungen im Rahmen des «Digital Omnibus» hätten daher keine direkten Auswirkungen auf das laufende schweizerische Rechtsetzungsprojekt. Die künftige Schweizer KI-Regulierung solle sich auf Querschnittsthemen wie Transparenz, Nichtdiskriminierung und Risikoabschätzung konzentrieren und innovationsfördernd ausgestaltet werden; die Auswirkungen würden im Rahmen einer Regulierungsfolgenabschätzung geprüft. Mit Blick auf Cyber-Meldepflichten verweist der Bundesrat auf bestehende Vereinfachungen durch ein einheitliches Meldeformular für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen. Das Geschäft wird im Ständerat diskutiert.
  • Motion: «Es braucht einen wirksamen Schutz gegen Call-ID-Spoofing von schweizerischen Rufnummern!» sowie Motion: «Es braucht griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Rufnummern» sowie Motion: Es braucht griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Domains!: Die Motionen verfolgen das gemeinsame Ziel, Missbräuche im digitalen Kommunikationsraum wirksamer zu bekämpfen und die Nutzung schweizerischer Identifikationsmerkmale, Rufnummern und Domains, vor krimineller Verwendung zu schützen. Erstens soll Call-ID-Spoofing technisch aktiv unterbunden werden: Provider sollen verpflichtet werden, Anrufe mit manipulierten schweizerischen Rufnummern zu erkennen und zu blockieren, um Betrug, organisierte Kriminalität oder sogenannte «Swatting»-Fälle einzudämmen. Zweitens wird verlangt, den Verkauf und die Registrierung schweizerischer Rufnummern (SIM/eSIM) strenger zu regulieren. Anbieter sollen bei mangelhafter Identifikation der Abonnentinnen und Abonnenten sanktioniert, Nummern ohne korrekte (Re-)Identifikation blockiert und fehlbare Provider vom weiteren Erwerb von Nummern ausgeschlossen werden. Drittens sollen auch die Vergaberegeln für .ch- und .swiss-Domains verschärft werden: Domains sollen nur noch eindeutig identifizierten Personen zugeteilt und bei strafrechtlich relevantem Missbrauch – über Phishing und Malware hinaus – blockiert werden können. Der Bundesrat beantragt bei allen drei Vorstössen die Annahme. Eine der Motionen wurde im Nationalrat bereits angenommen; die beiden weiteren befinden sich nach abgeschlossener Kommissionsberatung im Ständerat.
  • Motion: «Für eine souveräne digitale Infrastruktur in der Schweiz im Zeitalter der künstlichen Intelligenz»: Die Motion verlangt eine Gesetzesrevision, damit der Bund gemeinsam mit Kantonen, Forschungsinstitutionen und Privatwirtschaft den Aufbau einer souveränen digitalen Infrastruktur vorantreiben, mitfinanzieren, steuern und überwachen kann. Vorgesehen sind insbesondere ein eigenständiger Cloud-Dienst sowie eine unabhängige Austauschplattform, um Daten von Unternehmen, Verwaltung und kritischen Infrastrukturen möglichst in der Schweiz zu hosten. Ziel ist es, die digitale Souveränität und Cybersicherheit im Zeitalter der künstlichen Intelligenz zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz zu sichern und demokratische Prozesse vor externer Einflussnahme zu schützen. Begründet wird der Vorstoss mit zunehmenden Cyberbedrohungen und der wachsenden Verarbeitung sensibler Daten durch KI-Systeme. Eine souveräne Infrastruktur soll Datenschutz, Grundrechte und nationale Unabhängigkeit besser gewährleisten. Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme auf bestehende Rechtsgrundlagen im EMBAG sowie auf laufende Arbeiten zur digitalen Souveränität, zur Swiss Government Cloud und zur KI-Regulierung. Er erachtet das Anliegen teilweise als bereits aufgegriffen und beantragt die Ablehnung der Motion. Die Beratung in der Kommission des Ständerates ist abgeschlossen; das Geschäft befindet sich im Ständerat.
  • Motion: «Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur»: Die Motionen verlangen die Durchführung eines Pilotbetriebs für das elektronische Sammeln von Unterschriften (E-Collecting) für Volksinitiativen und Referenden unter Nutzung der künftigen E-ID-Vertrauensinfrastruktur. Gestützt auf das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) sowie Artikel 27q der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) soll der Bundesrat ein zeitlich und sachlich begrenztes Pilotprojekt lancieren. Die technische Umsetzung soll datensparsam, dezentral und quelloffen erfolgen, um Datenschutz- und Cyberrisiken zu minimieren. Zudem ist ein minimal funktionsfähiges Produkt (MVP) vorgesehen, um den Versuchsbetrieb kontrolliert zu testen und politische Verzerrungen oder einen übermässigen Anstieg von Initiativen und Referenden zu vermeiden. Hintergrund sind bekannt gewordene Fälle missbräuchlich erschlichener oder gefälschter Unterschriften, welche die Glaubwürdigkeit der direkten Demokratie beeinträchtigt haben. E-Collecting soll die Sicherheit der Unterschriftenabgabe erhöhen und die Beglaubigung vereinfachen. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motionen. Der Nationalrat hat die Vorstösse angenommen; die Beratung in der Kommission des Ständerates ist abgeschlossen, womit sich die Geschäfte derzeit im Ständerat befinden.
  • Motion: «Eine Strategie gegen den Missbrauch unserer Bilder»: Die Motion verlangt vom Bundesrat die Ausarbeitung einer umfassenden Strategie gegen den Missbrauch von Bildmaterial, insbesondere im Zusammenhang mit KI-generierten und manipulierten Bildern (Deepfakes). Hintergrund ist die zunehmende Verbreitung von gefälschten Nackt- oder Pornodarstellungen sowie deren Nutzung für Erpressung (Sextortion), häufig auch zulasten von Minderjährigen. Die Strategie soll ein koordiniertes Vorgehen in den Bereichen Prävention, Regulierung und Strafverfolgung vorsehen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders berücksichtigen. Begründet wird der Vorstoss mit der stark vereinfachten Herstellung und Verbreitung manipulierter Bildinhalte durch KI, die zu massiven Persönlichkeitsverletzungen und neuen Formen cyberpädokrimineller Gewalt führen können. Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme auf bestehende Strukturen und Instrumente, darunter die Zuständigkeit der Kantone für die Strafverfolgung, die Koordinationsaufgaben von fedpol, das Netzwerk NEDIK, das Bundesamt für Cybersicherheit sowie Präventionsprogramme wie «Jugend und Medien». Er erachtet das bestehende Instrumentarium als ausreichend und beantragt die Ablehnung der Motion. Der Ständerat hat die Motion angenommen; der Nationalrat hat sie in geänderter Form ebenfalls angenommen. Das Geschäft ist damit in der Differenzbereinigung zwischen den Räten.
  • Motion: «Übermässige Exponierung von Kindern im Internet (Sharenting und kommerzielle Nutzung von Bildern). Für eine garantierte Achtung des Rechts am Bild und des Arbeitsrechts»: Die Motion verlangt eine Stärkung des Kinderschutzes im digitalen Raum mit Blick auf Sharenting und die kommerzielle Nutzung von Kinderbildern im Internet. Der Bundesrat soll erstens die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) anpassen, damit die kommerzielle Verwendung von Kinderbildern unter 16 Jahren, etwa im Rahmen von Influence Marketing, meldepflichtig wird, und zweitens im Rahmen einer interdepartementalen Strategie das Recht am eigenen Bild von Kindern stärken, gestützt auf Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses. Begründet wird der Vorstoss mit Risiken für Persönlichkeitsschutz, Ausbeutung und Gesundheit von Kindern, die durch dauerhafte Online-Exponierung und monetarisierte Inhalte entstehen können. Der Bundesrat erachtet die geltenden Rechtsgrundlagen als ausreichend. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen seien auf klassische Arbeitsverhältnisse zugeschnitten und auf Eltern-Kind-Konstellationen in der Regel nicht anwendbar. Zudem könnten Kindesschutzbehörden eingreifen, wenn Eltern ihre Vertretungsrechte überschreiten. Präventionsarbeit leiste insbesondere die Plattform «Jugend und Medien». Der Bundesrat beantragt die Ablehnung und behält sich eine Umwandlung in einen Prüfauftrag vor. Der Nationalrat hat die Motion angenommen; die Beratung in der Kommission des Ständerates ist abgeschlossen, womit sich das Geschäft im Ständerat befindet.
  • Motion: «Die Verfassung braucht einen Digitalisierungsartikel»: Die Motion verlangt die Schaffung eines eigenständigen Digitalisierungsartikels in der Bundesverfassung. Der Bundesrat soll beauftragt werden, dem Parlament eine entsprechende Botschaft mit Verfassungsentwurf vorzulegen und diesen unter Einbezug der Kantone zu erarbeiten. Dabei sollen die Grundprinzipien der gemeinsamen Organisation «Digitale Verwaltung Schweiz (DVS)» berücksichtigt werden, welche Bund und Kantone bei der digitalen Transformation der Verwaltung koordiniert. Mit einem Verfassungsartikel soll die Digitalisierung als staatspolitische Querschnittsaufgabe ausdrücklich verankert und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen institutionell abgesichert werden. Ziel ist es, klare Zuständigkeiten, Koordinationsmechanismen und gemeinsame Leitlinien für die digitale Entwicklung des Staates zu schaffen. Damit würde die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung eine explizite verfassungsrechtliche Grundlage erhalten. Das Geschäft wird im Ständerat beraten.