IT-Recht in der Frühlingssession 2025
IT-rechtliche Themen im Nationalrat:
- Parlamentarische Initiative: StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen; Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) erarbeitete eine Initiative, um Stalking explizit unter Strafe zu stellen und Lösungen für die Rechtsdurchsetzung bei Cyberstalking zu finden. Dazu hat die RK-N einen entsprechenden Entwurf erarbeitet und den Bundesrat zu einer Stellungnahme eingeladen. Der Bundesrat hielt den Entwurf für zu unpräzis und forderte, dass Nachstellung nur bei unzumutbarer Einschränkung des Opfers vorliegt und ein Verfahren nicht gegen dessen Willen eingeleitet wird – anders als im Entwurf der RK-N – auch in Paarbeziehungen. Der Ständerat befürwortete den Straftatbestand in der Wintersession 2024, schlägt jedoch eine genauere Definition und die Ausgestaltung als Antrags- und Gefährdungsdelikt vor. Der Nationalrat wird in der Frühlingssession 2025 über diese Differenzen entscheiden.
- Geschäft des Bundesrats: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2); Der Bundesrat verabschiedete ein Massnahmenpaket zur Kostendämpfung, darunter koordinierte Versorgungsnetzwerke, vertrauliche Preismodelle für Medikamente und eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung. Zukünftig sollen alle stationären und ambulanten Leistungserbringer Rechnungen elektronisch übermitteln, wobei Versicherte weiterhin das Recht haben, Papierrechnungen kostenlos zu erhalten. Ziel ist es, die Gesundheitskosten zu senken und die Versorgung zu verbessern. Die elektronische Rechnungsübermittlung hat jedoch auch einen Einfluss auf die Digitalisierung. Der Nationalrat stimmte dem Paket im Herbst mit Anpassungen zu, lehnte aber neue Leistungserbringer ab. Der Ständerat ergänzte im Sommer Mengenrabatte für Medikamente. Im Winter bestätigte der Nationalrat die Mengenrabatte, hielt aber an der Ablehnung der Netzwerke fest. Im Frühjahr folgte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK) dem Nationalrat in zentralen Punkten. In der Frühlingssession bereinigen National- und Ständerat ihre Differenzen.
- Geschäft des Bundesrats: Genehmigung der Umsetzung des Notenaustausch zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2023/977 über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands); Der Bundesrat verabschiedete eine Vorlage zur Optimierung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden im Schengen-Raum. Ziel ist eine schnellere grenzüberschreitende Verbrechensbekämpfung, insbesondere bei organisierter Kriminalität und Terrorismus. Die neue Schengen-Richtlinie legt feste Antwortfristen für Anfragen fest und stärkt die Rolle von Europol. Nach einer Vernehmlassung mit breiter Zustimmung passte der Bundesrat den Entwurf an, um kantonale Behörden zu entlasten. Der Ständerat genehmigte die Vorlage im Winter unverändert, und die nationalrätliche Kommission stimmte ihr im Frühjahr einstimmig zu. Die parlamentarische Beratung soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein.
- Motion?: Plattform für den Schriftverkehr zwischen Lobbys und Parlamentsmitgliedern zugunsten der Transparenz; Die Motion fordert die Schaffung einer digitalen Plattform für den Schriftverkehr zwischen Lobbyistinnen, Lobbyisten und Ratsmitgliedern. Ziel ist es, den Austausch zu zentralisieren und die Transparenz zu erhöhen, indem Medienschaffende teilweise Zugang erhalten könnten. Das Büro des Nationalrats stellt jedoch grundsätzliche und praktische Probleme fest. Eine freiwillige Plattform wäre lückenhaft, eine verpflichtende Lösung kaum umsetzbar, da sie die Meinungsfreiheit einschränken und aufwändige Kontrollen erfordern würde. Zudem sei unklar, welche Akteure als Lobbys gelten würden. Angesichts dieser Bedenken und früherer gescheiterter Vorstösse empfiehlt das Büro die Ablehnung der Motion.
IT-rechtliche Themen im Ständerat:
- Postulat: Kinder und Jugendliche vor schädlichem Konsum von sozialen Medien schützen; Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, wie Kinder und Jugendliche vor übermässigem Social-Media-Konsum geschützt werden können, insbesondere durch ein Smartphone-Verbot an Schulen oder Zugangsbeschränkungen zu Plattformen wie TikTok und Instagram für unter 16-Jährige. Wissenschaftliche Studien zeigen Zusammenhänge zwischen Smartphone-Nutzung und steigenden psychischen Belastungen bei Jugendlichen. Mehrere Länder haben bereits Verbote oder Einschränkungen erlassen, mit positiven Auswirkungen auf Lernverhalten und soziale Interaktion. Eine aktuelle Umfrage zeigt breite Unterstützung für ein Handyverbot an Schulen. Der Bundesrat wird das Anliegen prüfen und mögliche Massnahmen aufzeigen.
- Parlamentarische Initiative: Keine Jahresfrist für die Möglichkeit der Nichtbekanntgabe von Betreibungseinträgen und Standesinitiative: Automatische Löschung von Betreibungen bei Tilgung der betriebenen Forderungen; Zwei parlamentarische Vorstösse fordern eine fairere Behandlung von Schuldnern im Betreibungsregister. Eine parlamentarische Initiative will es ermöglichen, dass Betroffene jederzeit ein Gesuch auf Nichtbekanntgabe eines Betreibungseintrags stellen können – und nicht nur innerhalb eines Jahres. Die bisherige Regelung, eingeführt durch ein Bundesgerichtsurteil, erschwert den Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen. Der Nationalrat und die ständerätliche Kommission unterstützten die Anpassung einstimmig, die endgültige Beratung folgt in der Frühjahrssession. Parallel dazu verlangt eine Standesinitiative die automatische Löschung von Betreibungseinträgen, sobald die Schulden beglichen sind. Aktuell bleiben diese bis zu fünf Jahre sichtbar, was Schuldner trotz Rückzahlung benachteiligt. Die Initiative will einen schnellen Neuanfang ermöglichen, während Kritiker eine Verringerung der Transparenz befürchten. Die parlamentarische Beratung steht noch aus. Beide Initiativen zielen darauf ab, Schuldner vor unnötigen Nachteilen zu schützen und das Betreibungssystem gerechter zu gestalten.
- Geschäft des Bundesrates: Flugpassagierdatengesetz; Der Bundesrat verabschiedete ein Gesetz zur Nutzung von Flugpassagierdaten (FPG), das ein nationales PNR-System (Passenger Name Records) einführen soll, um Terrorismus und Schwerstkriminalität zu bekämpfen sowie den Wirtschaftsstandort Schweiz zu schützen. Fluggesellschaften müssen relevante Passagierdaten an eine neue Passenger Information Unit (PIU) im Bundesamt für Polizei (fedpol) übermitteln, wo diese mit polizeilichen Datenbanken abgeglichen werden. Daten ohne Verdachtsmomente werden nach sechs Monaten gelöscht und nach einem Monat pseudonymisiert, während verdächtige Daten bis zu fünf Jahre gespeichert werden können. Die Schweiz will damit internationale Verpflichtungen aus UNO-Resolutionen und ICAO-Normen erfüllen, um Sicherheitslücken im Schengen-Raum zu schliessen und so soll auch Wettbewerbsfähigkeit ihrer Fluggesellschaften sichergestellt bleiben. Der Nationalrat nahm das Gesetz im Winter mit deutlicher Mehrheit an, trotz Bedenken von links-grüner Seite zum Datenschutz. Die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates sprach sich im Januar einstimmig für das Gesetz aus. Die endgültige Beratung erfolgt in der Frühjahrssession.
- Motion: Missbräuchliche Beschränkungen der Kündigungsformen verhindern; Die Motion fordert gesetzliche Grundlagen, um zu verhindern, dass Unternehmen die Kündigung von Konsumentenverträgen durch einschränkende Formvorschriften unnötig erschweren, etwa durch ausschliessliche Kündigung per Telefon oder Live-Chat. Besonders im Telekommunikationsbereich häufen sich Beschwerden über solche Praktiken. Der Bundesrat erkennt das Missbrauchspotenzial an, lehnt jedoch neue gesetzliche Regelungen ab und verweist auf bestehende Konsumentenschutzmechanismen im UWG sowie Ombudsstellen. Falls die Motion in der Frühlingssession im Parlament angenommen wird, will der Bundesrat stattdessen eine Prüfung der Problematik beantragen.
- Motion: Abstrakte Erfüllungsgarantie fairer ausgestalten; Die Motion fordert eine gesetzliche Anpassung, um den Missbrauch abstrakter Erfüllungsgarantien bei Werkverträgen zu verhindern. Heute sei gemäss der Motion die Auslösung zu einfach geregelt und führe zu Missbrauch. Konkret sollen Besteller in Zukunft Nachweise für Mängel erbringen, Unternehmer über die Auszahlung informiert werden und die Garantie soll nur während der Leistungserbringung auslösbar sein. Der Bundesrat lehnt die Motion ab und verweist auf die Vertragsfreiheit, die bestehende Regelung der Garantieabreden nach Art. 111 OR sowie bestehende Schutzmechanismen. Eine gesetzliche Einschränkung sieht er als nicht notwendig und unverhältnismässig.
- Motion: Standardisierten Zugang zu persönlichen Vorsorgedaten ermöglichen; Die Motion fordert, dass Anbieter aller drei Säulen der Altersvorsorge ihren Versicherten einen sicheren digitalen Zugang zu ihren Vorsorgedaten über standardisierte Schnittstellen ermöglichen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und eine bessere individuelle Vorsorgeplanung zu ermöglichen. Die Standardisierung soll für die erste Säule vom Bund vorgegeben, für die zweite und dritte Säule von den privaten Trägern umgesetzt werden. Falls diese sich nicht auf einheitliche Standards einigen, soll der Bundesrat subsidiär eingreifen. Datenschutz und lange Einführungsfristen sollen berücksichtigt werden.
- Interpellation: Fahrausweise auf dem Swiss Pass anonymisieren; Der Bundesrat wird mit der Frage angerufen, ob die Kontrolle von Fahrausweisen auf dem SwissPass so umgestellt werden kann, dass sie anonym erfolgt, ohne persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu erfassen. Ziel ist es, den Datenschutz zu verbessern und das Risiko des Missbrauchs sensibler Standortdaten zu verringern. Der Bundesrat verweist darauf, dass der SwissPass ein persönlicher Ausweis ist und die Identitätsprüfung zur Missbrauchsverhinderung erforderlich bleibt. Er betont, dass derzeit keine Personendaten bei der Kontrolle protokolliert werden, es sei denn, die SwissPass-Mobile-App wird genutzt. Eine mögliche Umstellung auf ein anonymes Lesesystem erfordert vertiefte Studien.
- Interpellation: Starke Zunahme von KI- und Blockchain-Anwendungen. Auswirkungen auf die Energieperspektiven; Der Bundesrat wird aufgefordert, die Auswirkungen des steigenden Strombedarfs durch KI- und Blockchain-Anwendungen auf die Energieversorgung der Schweiz zu analysieren. Angesichts der bereits prognostizierten Stromlücke bis 2050 wird gefragt, ob diese Technologien in den Energieperspektiven berücksichtigt sind und welche Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung ergriffen werden. Der Bundesrat bestätigt, dass der Energieverbrauch von Rechenzentren in den Energieperspektiven einbezogen ist, betont jedoch die Unsicherheiten bei der Prognose des zusätzlichen Bedarfs. Ein laufendes Forschungsprojekt soll genauere Daten liefern. Kurzfristig setzt der Bundesrat auf den Ausbau erneuerbarer Energien, langfristig bleibt er technologieoffen und prüft die Aufhebung des Neubauverbots für Kernkraftwerke, einschliesslich SMR-Reaktoren.
- Motion: Datenaustausch bei illegalen Migranten systematisieren; Die Motion fordert einen systematischen Austausch relevanter Daten zwischen Behörden, Sozialversicherungen und Krankenkassen, um die Anwesenheit illegaler Migranten in der Schweiz besser zu erfassen und zu unterbinden. Dadurch soll die Attraktivität der Schweiz für illegale Migration verringert werden. Der Bundesrat lehnt die Motion ab und verweist auf bestehende gesetzliche Regelungen, die bereits Datenaustausch in bestimmten Fällen ermöglichen. Ein automatisierter Austausch sei ineffektiv, da sich Sans-Papiers meist nicht bei Behörden melden, wenn sie eine Entdeckung befürchten. Zudem könnte eine solche Massnahme dazu führen, dass sie auf notwendige Sozialversicherungen verzichten, was letztlich Kantone und Gemeinden finanziell belasten würde. Der Ständerat behandelt die Motion in der Frühlingssession 2025.
- Motion: Interchange Fees für Zahlungen mit Debitkarten verbieten; Die Motion fordert ein Verbot der Interchange Fees für Debitkartenzahlungen, da diese die Kosten für Händler, Restaurants und KMU erhöhen. Während die Maestro-Karte einen Fixbetrag pro Zahlung hatte, fallen bei neuen Debitkarten von VISA und Mastercard zusätzlich prozentuale Gebühren an, die auf Händler abgewälzt werden. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion und verweist auf bestehende wettbewerbsrechtliche Mechanismen, die eine missbräuchliche Preisgestaltung verhindern sollen. Die Wettbewerbskommission (WEKO) beobachtet den Markt bereits und hat eine Vorabklärung zu den Interchange Fees eröffnet. Ein gesetzliches Verbot sei daher nicht erforderlich.
- Geschäft des Bundesrates: Verordnung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS). Übernahme und Umsetzung; Die EU-Verordnung ermöglicht es Europol, Schengen-Staaten Vorschläge für Informationsausschreibungen im SIS zu Drittstaatsangehörigen zu unterbreiten, die im Verdacht stehen, an Terrorismus oder schwerer Kriminalität beteiligt zu sein. Die Schweiz übernimmt diese Regelung, wodurch eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme (BPI) erforderlich wird. Der Bundesrat verabschiedete die entsprechende Botschaft im Herbst, nachdem die Vernehmlassung mehrheitlich Zustimmung fand. Die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates befürwortete die Vorlage einstimmig und stimmte einer vorzeitigen partiellen Anwendung zu. Das Parlament wird nun über die gesetzliche Umsetzung beraten, damit die Bestimmungen bis frühstens Ende 2025 in Kraft treten.
- Motion: Eine Strategie gegen den Missbrauch unserer Bilder; Die Motion fordert den Bundesrat auf, eine umfassende Strategie gegen den Missbrauch von Bildmaterial, insbesondere durch KI-generierte Deepfake-Bilder und Sextortion, zu entwickeln. Sie betont den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor erpresserischer Cyberkriminalität und fordert präventive, regulatorische und strafrechtliche Massnahmen. Der Bundesrat lehnt die Motion ab und verweist auf bestehende Strukturen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität, darunter das Bundesamt für Polizei (fedpol), die nationale Cyberstrategie und Sensibilisierungskampagnen gegen Sextortion. Er sieht keinen Bedarf für eine separate Strategie, da bestehende Massnahmen bereits die Cybergewalt umfassend adressieren.
- Motion: Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch; Die Motion verlangt, dass das Urheberrechtsgesetz (URG) so angepasst wird, dass KI-Anbieter urheberrechtlich geschützte Werke – insbesondere journalistische Inhalte – nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber für Trainingszwecke oder generative KI-Angebote verwenden können. Zudem soll klargestellt werden, dass sich KI-Dienste nicht auf urheberrechtliche Ausnahmen berufen können und dass das schweizerische Recht anwendbar ist, wenn solche Inhalte in der Schweiz angeboten werden. Der Bundesrat unterstützt die Motion und anerkennt die Notwendigkeit eines besseren Schutzes des geistigen Eigentums vor unautorisiertem Zugriff durch KI-Anwendungen. Er sieht die vorgeschlagenen Anpassungen als wichtig an, um die Innovationskraft und den fairen Wettbewerb in der Schweiz zu erhalten und die Medienbranche vor wirtschaftlichem Schaden zu schützen.
- Interpellation: KI-Regulierung. Schweizer Kreativwirtschaft ist auf Durchsetzung des Urheberrechts angewiesen; Die Interpellation thematisiert den Schutz der Schweizer Kreativwirtschaft angesichts der zunehmenden Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch generative Künstliche Intelligenz (KI). Der Bundesrat wird aufgefordert, darzulegen, wie er sicherstellt, dass Urheber und Rechteinhaber auch im KI-Zeitalter die Kontrolle über ihre Werke behalten und wie mögliche Lücken im Urheberrecht geschlossen werden können. Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung des Themas und verweist darauf, dass das UVEK und das EDA bis Ende 2024 eine Auslegeordnung zur KI-Regulierung erarbeiten. Dabei werde auch das Urheberrecht berücksichtigt, jedoch nicht vertieft behandelt. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit Fragen der Rechtekontrolle und der Transparenz von Trainingsdaten könne im Rahmen künftiger Arbeiten erfolgen. Zudem betont der Bundesrat, dass eine internationale Abstimmung essenziell sei, insbesondere mit der EU und den USA, um effektive und praktikable Lösungen zu gewährleisten.