IT-RECHT IN DER FRÜHJAHRSSESSION 2022


Auch in der Frühjahrssession 2022 werden im Parlament wieder verschiedene IT-rechtliche Themen behandelt. Besonders hervorzuheben sind eine Motion zur Erleichterung der digitalen Buchführung sowie eine weitere Motion, welche eine Rechtsgrundlage zur Unterstützung digitaler Leuchtturm-Projekte mit relevantem öffentlichen Interesse verlangt.


IT-rechtliche Themen im Nationalrat:

  • Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb UWG (Regelung von Online-Plattformen zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen). Mit einem neuen Art. 8a UWG soll gemäss bundesrätlichem Entwurf Online-Plattformen zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen die Verwendung von Preisbindungsklauseln verboten werden. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates will nicht nur wie vom Bundesrat vorgesehen Preisparitätsklauseln verbieten, sondern Paritätsklauseln im Allgemeinen, also auch solche betreffend Verfügbarkeit und Konditionen.
  • Motion: Digitale Buchführung erleichtern. Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) und weitere dafür nötige Erlasse anzupassen, um die Digitalisierung der Buchführung zu erleichtern. Unterlagen sollen ohne digitale Signatur oder ähnlichen Verfahren auf veränderbaren Datenträgern aufbewahrt werden können, sofern der Nachweis des Ursprungs und der Unverändertheit über die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung nach Art. 957 ff. OR erbracht werden kann. Eine digitale Signatur von Belegen oder der Einsatz ähnlicher Verfahren sollen freiwillig sein. Es ist jedoch unklar, ob die GeBüV dazu tatsächlich angepasst werden muss. Die Eidgenössische Steuerverwaltung fordert schon heute in ihren Kontrollen keine digitale Signatur.
  • Motion: Digitale Transformation im Gesundheitswesen. Rückstand endlich aufholen! Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die digitale Transformation im Gesundheitswesen endlich substanziell voranzubringen und sich dabei an der Wirkung anderer erfolgreich digitalisierter Gesundheitssysteme der OECD zu orientieren. Der Bundesrat hat im August 2021 die Ablehnung der Motion beantragt, der Ständerat hat ihr im September 2021 zugestimmt.

 

IT-rechtliche Themen im Ständerat:

  • Motion: Die Schweiz voranbringen. Digitale Leuchtturm-Projekte mit öffentlichem Interesse anschieben. Mit dieser Motion wird der Bundesrat ersucht, die Rechtsgrundlage zur Unterstützung digitaler Leuchtturm-Projekte von relevantem öffentlichen Interesse zu schaffen. Dabei soll es um Anschubfinanzierungen gehen. Der Anwendungsbereich bezieht sich auf private Projekte wie auch auf privat-öffentliche Partnerschaften, welche einem öffentlichen Interesse dienen und den Standort Schweiz stärken. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • Postulat: Covid-Impfkampagne als Chance für das elektronische Patientendossier nutzen. Mit diesem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob aus den registrierten Covid-Impfdossiers und den Impfzertifikaten des Bundes und der Kantone individuelle Elektronische Patientendossiers (EPD) generiert werden können. Der Bundesrat beantragt unter Hinweis auf laufende Arbeiten bei eHealth Suisse und im Bundesamt für Gesundheit die Ablehnung des Postulates.
  • Motion: Unsere KMU und öffentlichen Verwaltungen vor Cyberangriffen schützen. Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, den Schutz des Bundes vor Cyberangriffen auf Kantone, Gemeinden und den KMU-Bereich auszuweiten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion mit dem Hinweis darauf, dass unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Subsidiarität die Verantwortung für den Schutz vor Cyberangriffen nicht dem Bund übertragen werden kann und bei den Behörden und den KMU selber verbleiben muss.
  • Standesinitiative: Internetgiganten sind zu besteuern! Mit dieser Standesinitiative fordert das Parlament des Kantons Jura die Bundesversammlung auf, die Rechtsgrundlagen dafür zu schaffen, dass der gesamte Geschäftsverkehr, der in der Schweiz mit den GAFAM-BATX-Riesen stattfindet, besteuert wird (GAFAM steht für Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft, BATX steht für Baidu, Alibaba, Tencent und Xiaomi). Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates beantragt mit 9 zu 4 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
  • Ausfallsichere Rechenleistung und erforderliche Transformation der IKT der MeteoSchweiz. Mit dieser Botschaft (BBl 2021 2161) beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit von 34,3 Millionen und die Freigabe einer ersten Tranche im Umfang von 16,5 Millionen für den Aufbau einer ausfallsicheren Rechenleistung und der dazu nötigen Transformation der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz). Gemäss dem geplanten Betriebsmodell wird MeteoSchweiz langfristig keine eigene Recheninfrastruktur betreiben. Die gesamte Applikationslandschaft von MeteoSchweiz wird auf bundesinterne und -externe Cloud-Anbieter transferiert. Damit kann die Rechenleistung skaliert werden, bei gleichzeitiger Reduktion der eigenen Serverinfrastrukturen. Das Vorhaben unterstützt damit die Erreichung des Zielbildes für die digitale Transformation in der Bundesverwaltung. Der Nationalrat hat die Vorlage im Dezember 2021 einstimmig angenommen.
  • Motion: Digitale Vertragsabschlüsse breit ermöglichen. Schaffung einer digitalen Alternative zur eigenhändigen Vertragsunterzeichnung. Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Änderung der Rechtsgrundlagen vorzuschlagen, damit künftig bei Vertragsabschlüssen mit einfacher Schriftlichkeit eine digitaltaugliche, durch Text nachweisbare Form als Alternative zur eigenhändigen Unterschrift zugelassen wird. Der Bundesrat hat 2019 die Ablehnung der Motion beantragt und der Nationalrat hat ihr 2020 zugestimmt. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt in ihrem Bericht vom 20. Januar 2022 einstimmig, die Motion abzulehnen. Dem Bericht ist weiter zu entnehmen, «dass der Bundesrat die Zweckmässigkeit der Formvorschriften im Zivilgesetzbuch überprüft und dort, wo es sich als notwendig erweist, Anpassungen vorschlagen wird.»