Wir brauchen als privater Verantwortlicher gemäss Schweizer DSG keine Rechtsgrundlage für die rechtmässige Datenbearbeitung – im Gegensatz dazu, was die EU-DSGVO verlangen würde. Für den Fall aber, dass Sie einer bestimmten Datenbearbeitung widersprechen möchten, nennen wir gerne bereits hier den guten Grund für die Bearbeitung: Wir, unsere Klientinnen oder andere Dritte haben ein den genannten Zwecken entsprechendes berechtigtes Interesse an den hier beschriebenen Datenbearbeitungen. Einige Bearbeitungen sind zudem notwendig, damit wir unsere gesetzlichen und regulatorischen Pflichten (z.B. Aufbewahrungspflichten) erfüllen können