„WEKA Datenschutz-Newsletter – Gemeinsame Verantwortlichkeit
Mit seinem Beitrag im WEKA Datenschutz-Newsletter vom Mai erörtert Perica Grasarevic die gemeinsame Verantwortlichkeit unter Einbezug der Rechtsprechung des EuGH. Er zeigt dabei neben den Risiken auch auf, wie man nicht "über das Ziel hinausschiesst".
Digitale Versammlungen sind nun möglich, aber betreten die «Grossen» Neuland? Es würde dem Standort Schweiz guttun.
Mit der «Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavi-rus (COVID-19)» ist es in der Schweiz erstmals rechtmässig möglich, alle Arten von Versammlungen und Sitzungen vollständig digital durchzuführen. Dieser für hiesige Verhältnisse aussergewöhnliche Ansatz ist zeitlich vorerst bis zum 19. April 2020 beschränkt. Es lohnt sich, einen Blick auf die neuen Möglichkeiten zu werfen. Eine Einordnung von Art. 6a COVID-19-Verordnung.
IT-Recht als Compliance-Aufgabe
Was bedeutet der Ausdruck «IT-Recht als Compliance-Aufgabe» in der Praxis? Perica Grasarevic widmet sich in den beiliegenden Slides zwei konkreten Beispielen: Die Anwendung der Datenbekanntgaberegeln ausserhalb des DSG anhand der App «Helsana+» sowie die Beachtung der Datenschutzgesetzgebung bei der Nutzung der App «WhatsApp» im Unternehmen. Die Slides wurden ursprünglich für das 46. Swiss Compliance Officer Meeting erstellt, an dem Perica Grasarevic über IT-Recht sprach.